E1-10 · Der Erbscheinsantrag verbrennt die Ausschlagung

Frauke lässt sich Zeit. Um „erst einmal an die Kontounterlagen zu kommen“, beantragt sie am 30. Juni 2026 beim Nachlassgericht einen Erbschein, der sie als Alleinerbin ausweist. Parallel lässt sie die Wohnung leerräumen, zahlt die offene Wohngeldabrechnung aus eigener Tasche und lässt einen defekten Heizkörper reparieren. Am 15. Juli erfährt sie, dass die Wohnung mit einer Grundschuld für ein notleidendes Darlehen belastet ist, und will nun ausschlagen.

Kann Frauke am 16. Juli 2026 noch wirksam ausschlagen, und wie muss die Erklärung aussehen?

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