Dreihundert Euro für den Spiegel
Die 84-jährige Editha Wollner besitzt ein Spiegelteleskop aus dem Nachlass ihres Mannes; sein Verkehrswert beträgt 14.000 €. Der Gebrauchtgerätehändler Silvio Barenthin sieht das Gerät bei einem Hausbesuch, erkennt den Wert sofort und macht sich Wollners völlige Ahnungslosigkeit in Sachen Optik planmäßig zunutze: Er bietet 300 €, „mehr sei für so etwas nicht zu holen“. Wollner unterschreibt und übergibt ihm das Teleskop noch am selben Tag; beide sind sich einig, dass das Eigentum übergehen soll. Zwei Monate später erfährt Wollner von ihrem Neffen, was das Gerät wert ist, und verlangt es zurück.
Kann Wollner von Barenthin Herausgabe des Teleskops verlangen?