Die Zeile über dem Rechnungsbetrag
Milan Nettelbeck betreibt die Fahrradwerkstatt Radhaus Nettelbeck. Auf jedem Werkstattauftrag steht über der Unterschriftszeile in lesbarer Schrift: „Es gelten unsere Werkstattbedingungen (Aushang und Ausdruck an der Theke).“ § 11 dieser Bedingungen lautet: „Die Haftung des Betriebs für Schäden gleich welcher Art ist auf den Rechnungsbetrag begrenzt.“ Am 4. August 2026 lässt Solveig Trittmann ihre Scheibenbremse überholen; Rechnungsbetrag 96 €. Ein Monteur zieht die Bremssattelschrauben nicht fest. Zwei Tage später löst sich der Sattel bergab, Trittmann stürzt und erleidet eine komplizierte Schlüsselbeinfraktur; Behandlung, Ausfall und Fahrrad zusammen 11.400 €. Nettelbeck bietet 96 €.
Kann Trittmann von Nettelbeck Ersatz der vollen 11.400 € verlangen?