Die Standuhr mit dem neuen Zifferblatt
Konstantin Mahlow hat auf einem Nachlassverkauf eine englische Standuhr für 6.000 € gekauft und hält sich gutgläubig für ihren Eigentümer; sie war jedoch der Sammlerin Runa Petersen gestohlen worden, sodass Mahlow kein Eigentum erwarb. Er lässt das Uhrwerk für 2.800 € überholen — ohne diese Arbeit wäre es binnen weniger Jahre zerstört gewesen — und das Zifferblatt für 4.100 € kunstgerecht neu emaillieren; allein dadurch steigt der Wert der Uhr um 5.000 €. Im Juli 2026 findet Petersen die Uhr und verlangt sie heraus. Mahlow will sie nur gegen Zahlung von 6.900 € herausgeben; Petersen lehnt ab und erklärt, sie nehme die Uhr, zahle aber nichts.
Kann Mahlow von Petersen Ersatz der 6.900 € verlangen, und was muss er dafür beachten?