Die Fahndung rückt an
Steuerfahndung beginnt am 15.10.2023 bei Theo mit Ermittlungen wegen Hinterziehung der ESt 2017. Reguläre Festsetzungsfrist 2017 wäre 31.12.2021 abgelaufen, aber § 169 II 2 AO verlängert auf 10 Jahre.
Wirkt die Steuerfahndung zusätzlich auf die Festsetzungsfrist?
Lösung
§ 171 V 1 AO: Beginnen Steuerfahndung oder Zollfahndung vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit Ermittlungen beim StPfl., läuft Frist insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen ergehenden Bescheide unanfechtbar geworden sind
- Hemmung insoweit auf den ermittelten Sachverhalt bezogen
- 10-Jahres-Frist läuft bis 31.12.2027; Hemmung beginnt 15.10.2023
- Ergebnis: doppelt gesichert über § 169 II 2 AO und § 171 V AO
- Thema 4.3 – Außenprüfung § 171 IV AO