Die Dichtung für hundertachtzig Euro

Die Kellerei Marbach & Co. KG kauft am 5. August 2023 bei der Anlagenbau Suchanek GmbH eine Traubenpresse für 74.000 €. In der Hydraulik ist eine Dichtung verbaut, die wegen eines Materialfehlers nicht die zugesagte Standzeit erreicht; sie kostet 180 €. Im September 2026 versagt sie, das Hydrauliköl entweicht, die Pumpe frisst fest, und die Presse ist mit einem Schaden von 41.000 € beschädigt. Die kaufrechtliche Verjährung ist abgelaufen. Suchanek meint, die Rechtsprechung zum weiterfressenden Mangel sei überholt: Seit die Schuldrechtsmodernisierung die vertraglichen und deliktischen Verjährungsfristen angeglichen habe, sei ihr Grund entfallen.

Kann die Marbach & Co. KG von der Anlagenbau Suchanek GmbH Zahlung von 41.000 € verlangen?

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