Der neue Betreiber des Windparks
Der Landwirt Eike Barnstorf bestellte im März 2025 der Nordfeld Energie GmbH eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit an einer Ackerfläche: Sie darf dort eine Windenergieanlage errichten, betreiben und über einen Zuweg anfahren. Das Recht ist in Abteilung II eingetragen; über eine Übertragbarkeit steht in der Bewilligung nichts. Im Mai 2026 zieht sich die Nordfeld Energie GmbH aus dem Windgeschäft zurück und überträgt der Deichhorst Windpark GmbH allein diese Dienstbarkeit — kein Unternehmen, kein Unternehmensteil, keine Verschmelzung; beide einigen sich darüber, und die Deichhorst Windpark GmbH wird als Berechtigte eingetragen. Barnstorf hält die Übertragung für unwirksam und stellt Betonblöcke auf den Zuweg.
Kann die Deichhorst Windpark GmbH von Barnstorf die Beseitigung der Betonblöcke verlangen?