Der gewillkürte Parteiwechsel (Streitfall)

Marlies Enders hat wegen der sich neigenden Gartenmauer gegen Ivo Renner geklagt. In der mündlichen Verhandlung vom 4. Mai 2026, in der Ivo Renner bereits zur Hauptsache verhandelt hatte, wechselt sie auf dessen Bruder Sascha Renner. Ivo Renner verweigert die Zustimmung und beantragt, die gegen ihn gerichtete Klage abzuweisen.

Wie ist der Parteiwechsel einzuordnen, und was folgt daraus für Ivo Renner?

Lösung

Nach einer Ansicht gelten die §§ 263 ff. ZPO entsprechend, nach der Gegenansicht handelt es sich um ein Institut eigener Art; in beiden Fällen bleibt Ivo Renner ohne seine Zustimmung Partei, und über die gegen ihn gerichtete Klage ist zu entscheiden.

  • Nach einer Ansicht ist der Parteiwechsel eine Klageänderung. Es gelten die §§ 263 ff. ZPO entsprechend, in erster Instanz also die Sachdienlichkeit und nach Beginn der mündlichen Verhandlung die Zustimmung des ausscheidenden Beklagten entsprechend § 269 I ZPO.
  • Nach der Gegenansicht ist er ein Institut eigener Art, dessen Voraussetzungen aus § 265 II 2 ZPO, § 267 ZPO und § 269 ZPO zu entwickeln sind, weil die §§ 263 f. ZPO allein auf die inhaltliche Änderung des Antrags zugeschnitten sind.
  • Den Ausschlag gibt der Normtext auf beiden Seiten: § 263 ZPO spricht von der „Änderung der Klage“, und die Klage wird nach § 253 II Nr. 2 ZPO durch Gegenstand und Grund bestimmt – der Parteiwechsel liegt damit außerhalb seines Wortlauts. § 269 I ZPO zeigt zugleich, dass das Gesetz den Beklagten nach seinem Verhandeln zur Hauptsache nicht mehr ohne Kostenentscheidung aus dem Prozess entlässt.
  • Beide Wege führen deshalb zu demselben Ergebnis: Ohne Ivo Renners Zustimmung bleibt er Beklagter. Enders kann die gegen ihn gerichtete Klage nur mit Ivo Renners Einwilligung zurücknehmen (§ 269 I ZPO) und trägt dann die Kosten nach § 269 III 2 ZPO; verweigert er sie, ergeht ein klageabweisendes Urteil.
  • Der Streit wirkt sich nur dort aus, wo die Zustimmung fehlt und zugleich die Sachdienlichkeit zu bejahen wäre. Genau dann ist er auszuschreiben – sonst genügt ein Satz.

Häufiger Fehler · Klausurtipp – Der häufigste Fehler ist, den Parteiwechsel in einem Zug zu prüfen. Er hat zwei Seiten: den Eintritt der neuen Partei und das Ausscheiden der alten, und sie haben verschiedene Maßstäbe. Schreib beide Prüfungen getrennt auf. An diesem Aufbaupunkt unterscheiden sich die Bearbeitungen.

In der App bearbeiten