Der Bauleiter und die Abdichtung
Die Zahntechnikerin Rosalind Kupfer hat für ihr Werkstattgebäude den Architekten Gero Lindhorst mit der Planung und der Bauüberwachung beauftragt, Honorar 41.000 €. Die Kellerabdichtung ist von der ausführenden Firma nicht in der ausgeschriebenen Dicke aufgetragen worden; Lindhorst hätte das bei ordnungsgemäßer Überwachung bemerkt, war aber in der maßgeblichen Woche nicht auf der Baustelle. Der Keller ist inzwischen verfüllt und das Gebäude fertig; die Sanierung würde 58.000 € kosten. Kupfer verlangt diesen Betrag von Lindhorst als Schadensersatz, ohne sanieren zu wollen.
Kann Kupfer von Lindhorst Zahlung von 58.000 € verlangen?