Bezahlt wird am Monatsende
Sanne Kortmann, Betreiberin dreier Cafés, bezieht von der Rösterei Hilbring aufgrund eines Vertrags vom 1. Januar 24 Monate lang jeweils zum Monatsersten 60 kg einer bestimmten Hausröstung zu 14 € je Kilo, zahlbar bis zum Monatsende. Am 1. März stellt der Fahrer nur 40 kg ab und sagt, die restlichen 20 kg kämen im April mit. Kortmann bezahlt daraufhin weder die Märzrechnung über 840 € noch die noch offene Februarrechnung über 840 €, obwohl die Februarlieferung vollständig und einwandfrei war.
Darf Kortmann beide Rechnungen zurückhalten?