Betriebsaufgabe

Hanna gibt ihren Gewerbebetrieb auf und überführt die Wirtschaftsgüter in ihr Privatvermögen.

Welche steuerliche Folge hat die Betriebsaufgabe?

Lösung

  • Die Betriebsaufgabe steht der Veräußerung gleich (§ 16 III 1 EStG), sodass ein Aufgabegewinn als außerordentliche Einkünfte entsteht.

  • Die ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter sind mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 16 III 7), wodurch die stillen Reserven aufgedeckt werden.

  • Freibetrag (§ 16 IV) und Tarifermäßigung (§ 34) gelten entsprechend.

  • Es entsteht damit ein Aufgabegewinn, bei dem die entnommenen Wirtschaftsgüter zum gemeinen Wert angesetzt werden.

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