Betriebsaufgabe
Hanna gibt ihren Gewerbebetrieb auf und überführt die Wirtschaftsgüter in ihr Privatvermögen.
Welche steuerliche Folge hat die Betriebsaufgabe?
Lösung
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Die Betriebsaufgabe steht der Veräußerung gleich (§ 16 III 1 EStG), sodass ein Aufgabegewinn als außerordentliche Einkünfte entsteht.
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Die ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter sind mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 16 III 7), wodurch die stillen Reserven aufgedeckt werden.
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Freibetrag (§ 16 IV) und Tarifermäßigung (§ 34) gelten entsprechend.
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Es entsteht damit ein Aufgabegewinn, bei dem die entnommenen Wirtschaftsgüter zum gemeinen Wert angesetzt werden.