Bekanntgabefiktion bei Fristende an einem Sonntag (§§ 108, 122 AO)

Das FA gibt Luise einen ESt-Bescheid am Mittwoch, 13.05.2026, mit einfachem Brief zur Post.

Wann gilt der Bescheid als bekannt gegeben?

Lösung

§ 122 II Nr. 1 AO: 4. Tag nach Aufgabe = Sonntag, 17.05.2026

§ 108 III AO: Verschiebung auf nächsten Werktag = Montag, 18.05.2026

Ergebnis: Bekanntgabe am 18.05.2026

Wichtig: Wochenend-Verschiebung läuft über § 108 III AO, nicht über § 122 II Hs. 2 AO. Der Halbsatz 2 regelt ausschließlich die Beweislast bei späterem oder ausbleibendem Zugang.

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