Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs (Variante)

Pascal Frey passt Jens Kowalski in einer Tiefgarage ab, als dieser gerade die Tür seines Wagens öffnet. Er hält ihm ein Messer vor, zwingt ihn auf den Fahrersitz, setzt sich neben ihn und befiehlt ihm, zu einem Geldautomaten in der Innenstadt zu fahren. In der Garage hätte Kowalski noch weglaufen oder um Hilfe rufen können. Während der Fahrt durch den dichten Stadtverkehr muss er sich auf den Verkehr konzentrieren, und Frey achtet mit dem Messer darauf, dass er nicht anhält. Am Automaten hebt Kowalski 1.000 Euro ab und übergibt sie Frey.

Hat sich Frey wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer strafbar gemacht?

Lösung

Frey hat sich wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer nach § 316a I StGB strafbar gemacht, weil er den in der Garage begonnenen Angriff während der Fahrt fortsetzte und dabei ausnutzte, dass Kowalski erst durch das Fahren im Stadtverkehr an Flucht und Gegenwehr gehindert war.

  • Frey nötigte Kowalski mit dem Messer zur Abhebung und Übergabe des Geldes, sodass eine räuberische Erpressung vorliegt (§§ 253 I, 255 StGB).
  • Der Angriff kann vor Fahrtantritt beginnen und während der Fahrt fortgesetzt werden. Frey bedrohte Kowalski während der ganzen Fahrt mit dem Messer, also auch, als dieser den Wagen als Führer lenkte.
  • Fraglich ist, ob Frey bei diesem Angriff die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs ausnutzte. Hat der Täter das Opfer vor der Fahrt schon in seine Gewalt gebracht, ist das besonders sorgfältig zu prüfen. Das Ausnutzen fehlt, wenn die vorher geschaffene Bemächtigungslage während der Fahrt nur unverändert fortbesteht (BGH, Beschl. v. 25.9.2007 – 4 StR 338/07, BGHSt 52, 44). In der Garage hätte Kowalski noch weglaufen oder um Hilfe rufen können. Erst während der Fahrt band ihn das Lenken im dichten Verkehr an das Steuer, sodass er weder fliehen noch sich wehren konnte, und das nutzte Frey bewusst aus.
  • Frey griff an, um die räuberische Erpressung zu begehen, und handelte vorsätzlich.
In der App bearbeiten