Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei verspäteter Erklärung (§ 170 AO)

Anton bezog 2020 Arbeitslohn und erzielte daneben Einkünfte aus der Vermietung einer Eigentumswohnung von 3.000 €. Seine Einkommensteuererklärung 2020 gibt er im April 2022 beim Finanzamt ab. Das Finanzamt setzt die Einkommensteuer 2020 im Mai 2022 fest, weder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung noch vorläufig.

Wann beginnt und wann endet die Festsetzungsfrist?

Lösung

Steuerentstehung: 31.12.2020 (§ 38 AO i.V.m. § 36 I EStG i.V.m. § 25 I EStG)

  • Anlaufhemmung § 170 II 1 Nr. 1 AO: wegen Erklärungspflicht beginnt Frist mit Ablauf des Jahres der Erklärungsabgabe, spätestens mit Ablauf des dritten Jahres nach Steuerentstehung
  • Erklärung 04/2022 → Frist beginnt mit Ablauf 31.12.2022
  • Dauer: 4 Jahre (§ 169 II 1 Nr. 2 AO)
  • Ende: 31.12.2026
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