Aktienverkauf < 1 %
Anton veräußert Aktien aus seinem Privatvermögen (Beteiligung unter 1 %) mit Gewinn.
Nach welchem Verfahren wird der Veräußerungsgewinn besteuert?
Lösung
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Der Gewinn aus der Veräußerung der Aktien gehört nach § 20 II 1 Nr. 1 EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.
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Weil die Beteiligung unter 1 % liegt, greift § 17 nicht; im Privatvermögen unterliegt der Gewinn daher der Abgeltungsteuer von 25 %, und das Teileinkünfteverfahren kommt nicht zur Anwendung (es gilt nur im Betriebsvermögen bzw. in § 17-Fällen).
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Der Gewinn wird folglich mit 25 % nach § 20 II, § 32d I besteuert.