Acht lose Blätter
Almut Reinsdorf und Timo Kavaklı schließen am 12. Januar 2026 einen Wohnraummietvertrag; individuell ausgehandelt ist ein beiderseitiger Kündigungsausschluss bis zum 31. Dezember 2031. Der Vertrag besteht aus acht losen DIN-A4-Blättern: nicht geheftet, nicht geklammert, nicht mit einer Schnur verbunden. Unterschrieben haben beide nur auf dem achten Blatt. Jedes Blatt trägt in der Kopfzeile „Mietvertrag Reinsdorf / Kavaklı, Wohnung Talstraße 9, 2. OG“ und in der Fußzeile eine durchlaufende Zählung nach dem Muster „Seite 3 von 8“; die Paragraphen laufen von § 1 bis § 12 durch, und § 12 auf dem letzten Blatt nimmt ausdrücklich auf „die vorstehenden §§ 1 bis 11“ Bezug. Im März 2027 kündigt Reinsdorf ordentlich und beruft sich auf einen Schriftformmangel.
Muss Kavaklı die Wohnung räumen?