3-Jahres-Sonderfall der Einlage
Clara hatte ein Bücherregal vor zwei Jahren privat für 300 € angeschafft und seither privat genutzt; der Teilwert beträgt jetzt 200 €. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines solchen Regals beträgt fünf Jahre; es wird linear abgeschrieben. Nun legt sie es in ihr Betriebsvermögen ein.
Mit welchem Wert ist die Einlage anzusetzen?
Lösung
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Wurde das Wirtschaftsgut innerhalb der letzten drei Jahre vor der Einlage angeschafft, ist es nach dem Sonderfall des § 6 I Nr. 5 S. 1 Hs. 2 a EStG höchstens mit den fortgeführten Anschaffungskosten anzusetzen (Anschaffungskosten abzüglich der fiktiven AfA für die Zeit der Privatnutzung).
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Der Einlagewert ist damit der niedrigere Wert aus Teilwert und fortgeführten Anschaffungskosten; bei einem bereits voll abgeschriebenen Wirtschaftsgut beträgt er 0 €.
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Die Einlage ist daher mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, nicht mit dem Teilwert.