Vier Raten für ein Rennrad — beschränkte Geschäftsfähigkeit und Bereicherungsrecht
Jannis Aichele (im Folgenden: A) ist am 26. Juni 2008 geboren und geht in Nagold zur Schule. Er lebt bei seiner Mutter Ines Kalthoff (im Folgenden: K); die elterliche Sorge steht ihr allein zu.
K gibt A seit Jahren am Ersten jedes Monats 90 Euro Taschengeld. Was A davon nicht ausgibt, legt er in eine Blechkassette in seinem Schrank; das tut er, seit er dreizehn ist. Zu Weihnachten 2025 hat ihm seine Großmutter 300 Euro geschenkt. K war damit einverstanden und hat die Scheine selbst in die Kassette gelegt. Dabei hat sie gesagt: „Das Geld darin ist deins. Damit machst du, was du willst.“ Am Samstag, dem 7. Februar 2026, liegen 950 Euro in der Kassette.
A fährt seit vier Jahren Rennen im Radsportverein. Sein Rad hat er mit vierzehn bekommen; es ist ihm inzwischen zwei Rahmengrößen zu klein. In derselben Trainingsgruppe fährt mittwochs Reinhold Bickelhaupt (im Folgenden: B). B ist Elektriker in einem Nagolder Betrieb; mit Fahrrädern handelt er nicht. Das Rennrad, um das es geht, hat er sich 2021 selbst gekauft und seit dem Frühjahr 2025 nicht mehr gefahren, weil er auf ein anderes Rad umgestiegen ist. Seit einem Jahr hängt im Vereinsheim sein Zettel: „Rennrad abzugeben, 1.200 Euro.“ Geboten hat niemand.
Am Samstag, dem 7. Februar 2026, steht A gegen elf Uhr im Hof des B. In der Garage hängt das Rad: Carbonrahmen, Rahmenhöhe 56, Zwölffach-Schaltgruppe, Rahmennummer CF-21-4408, Laufleistung 9.400 Kilometer. B bleibt bei 1.200 Euro. A sagt, er habe 950 Euro in der Kassette und bekomme im Monat 90 Euro dazu; auf einmal gehe das nicht. B rechnet nach: „Neunhundertfünfzig hast du, dreimal neunzig kommen bis Mai dazu, das reicht. Dann machen wir es so: viermal dreihundert. Heute, am siebten März, am siebten April und am siebten Mai.“ A ist einverstanden.
B fragt: „Weiß deine Mutter davon?“ A sagt: „Das mache ich schon.“ Dass A siebzehn ist, weiß B; er hat ihn im Verein aufwachsen sehen. Weiter fragt er nicht. Er schiebt A das Rad hin und sagt: „Nimm es mit.“ Dass das Rad erst mit der letzten Rate in das Eigentum des A übergehen soll, vereinbaren die beiden nicht.
A holt noch am selben Nachmittag 300 Euro aus der Kassette und bringt sie B vorbei. Am Samstag, dem 7. März 2026, bringt er die zweite Rate, wieder 300 Euro in bar, wieder aus der Kassette. B quittiert beide Male auf einem karierten Blatt: „300 Euro erhalten, Rennrad, R. Bickelhaupt.“
Am Donnerstag, dem 19. März 2026, putzt A das Rad und entdeckt am Unterrohr, eine Handbreit hinter dem Steuerrohr, einen feinen Riss, der quer durch das Laminat läuft. In den sechs Wochen davor ist er rund 600 Kilometer damit gefahren, auf der Straße und auf dem Radweg an der Nagold; gestürzt ist er nicht und angefahren worden ist er auch nicht. Von diesem Tag an fährt er das Rad nicht mehr und stellt es in die Garage, in der auch sein altes Rad steht.
Am Samstag, dem 21. März 2026, sieht sich eine Fahrradwerkstatt in Nagold den Rahmen an. Ihre Auskunft: Der Riss lässt sich nicht schließen, ein Carbonrahmen wird nach so etwas nicht wieder sicher; ein Ersatzrahmen kostet mit Umbau 1.150 Euro. Ein vergleichbares Rad ohne Schaden ist im Frühjahr 2026 noch 1.050 Euro wert; so, wie das Rad jetzt ist, bringt es allenfalls 200 Euro für Laufräder und Schaltgruppe. Woher der Riss stammt und wann er entstanden ist, lässt sich nicht mehr feststellen. Dass B von ihm nichts wusste, ist zwischen allen Beteiligten unstreitig.
Am Montag, dem 23. März 2026, schreibt A an B: „Der Rahmen hat einen Riss, die Werkstatt sagt, das lohnt nicht mehr. Ich zahle nichts mehr.“ B antwortet nicht.
Die dritte Rate zum 7. April 2026 bleibt aus. Am Mittwoch, dem 8. April 2026, schreibt B an A: „Die dritte Rate ist überfällig. Ich erwarte 300 Euro bis zum 20. April.“
Am Montag, dem 20. April 2026, legt A K den Brief hin. Von dem Kauf hat K bis zu diesem Tag nichts gewusst. Vom Riss sagt A nichts. K liest, schweigt eine Weile und sagt dann: „Von mir aus soll der Kauf gelten. Du hast das angefangen, dann stehst du auch dafür gerade.“ A antwortet B daraufhin nicht; er sagt ihm auch nicht, was K gesagt hat.
Am Sonntag, dem 26. April 2026, räumt K die Garage auf, sieht das Rennrad an der Wand und fragt nach. A zeigt ihr den Riss und erzählt von der Auskunft der Werkstatt und den 1.150 Euro.
Am Montag, dem 27. April 2026, gibt B einen Brief an K zur Post. Er lautet: „Sehr geehrte Frau Kalthoff, Ihr Sohn Jannis hat am 7. Februar 2026 von mir ein Rennrad zum Preis von 1.200 Euro gekauft, zahlbar in vier Raten zu je 300 Euro. Zwei Raten hat er gezahlt, zwei stehen aus. Bitte erklären Sie mir, ob Sie diesen Kauf genehmigen.“ Der Brief liegt am Dienstag, dem 28. April 2026, um kurz nach elf Uhr im Briefkasten der K; sie liest ihn am selben Abend.
K legt den Brief in die Schublade der Flurkommode. Seit sie weiß, was ein Ersatzrahmen kostet, will sie mit der Sache nichts mehr zu tun haben. Sie antwortet B nicht, weder in den zwei Wochen danach noch später. A erfährt von dem Brief nichts.
Die vierte Rate zum 7. Mai 2026 bleibt ebenfalls aus.
Am Freitag, dem 26. Juni 2026, wird A achtzehn. Er schreibt B nichts und sagt ihm nichts; die beiden sehen sich mittwochs im Verein, ohne über das Rad zu sprechen.
Am Montag, dem 13. Juli 2026, schreibt B an A: „Es fehlen noch 600 Euro. Ich erwarte sie bis zum 31. Juli 2026.“ A zahlt nicht.
Das Rennrad steht seit dem 19. März 2026 unbenutzt in der Garage.
Frage 1: Kann B von A Zahlung von 600 Euro verlangen? Gehen Sie dabei auch darauf ein, ob es eine Rolle spielt, dass A am 26. Juni 2026 achtzehn Jahre alt geworden ist, und ob A dem Zahlungsverlangen den Riss im Rahmen entgegenhalten kann.
Abwandlung: Es bleibt beim Sachverhalt. Jedoch entschließt sich B, das Rad zurückzunehmen: Am Montag, dem 3. August 2026, verlangt er von A das Rennrad heraus. A verlangt daraufhin von B die 600 Euro, die er gezahlt hat. Kann B von A Herausgabe und Rückübereignung des Rennrads verlangen? Und kann A von B 600 Euro verlangen?
Hinweise. Alle genannten Beträge sind Endbeträge; steuerliche Fragen stellen sich nicht. Dass ein Ersatzrahmen mit Umbau 1.150 Euro kostet, dass ein unbeschädigtes Rad dieser Art im Frühjahr 2026 noch 1.050 Euro wert ist und dass das Rennrad in seinem jetzigen Zustand 200 Euro bringt, steht zwischen den Beteiligten außer Streit; diese Beträge sind nicht nachzurechnen. B handelt bei dem Verkauf ausschließlich privat. Auf Vorschriften, die auf der einen Seite einen Unternehmer voraussetzen — namentlich auf das Recht der Teilzahlungsgeschäfte und der Finanzierungshilfen, auf den Verbrauchsgüterkauf und auf Widerrufsrechte —, ist nicht einzugehen. Auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie auf Zinsen und Verzugsschäden ist ebenfalls nicht einzugehen.
So führt der Coach
Formuliere den Obersatz für den Zahlungsanspruch: Wer verlangt was von wem, aus welcher Norm — und was muss dafür zuerst feststehen?
Prüfe, ob sich B und A geeinigt haben. Nenne zuerst, wodurch ein Vertrag zustande kommt, gib die Erklärung des B vom 7. Februar 2026 wieder und definiere den Antrag mit dem, was er an Bestimmtheit verlangt.
Subsumiere unter diese Merkmale: Was ist Kaufgegenstand, wie ist er bezeichnet, wie hoch ist der Preis, und welche Zahlungszeiten sind genannt? Prüfe danach die Annahme und ordne sie zeitlich ein — welche Vorschrift gilt für einen Antrag unter Anwesenden?