Klausur 2 — Die zwei Schlepper aus dem Nachlass: Anwaltlicher Schriftsatz an das Landgericht Passau

Auszug aus der Handakte der Rechtsanwältin Dr. Theresia Gschwendtner, Passau, Az. 26/0233, in der Sache Zangerl gegen Kaltenegger wegen Herausgabe zweier Schlepper aus einem Nachlass, Landgericht Passau, Az. 2 O 318/26. Bearbeitungstag ist Dienstag, der 22. September 2026.

Dr. Theresia Gschwendtner, Rechtsanwältin, Nibelungenplatz 4, 94032 Passau — Handakte 26/0233Bl. 1 der Handakte

Telefonvermerk vom Donnerstag, 5. März 2026, 11.05 Uhr

Anrufer: Herr Ludwig Zangerl, Zimmerermeister, Passauer Straße 12, 94032 Passau. Sein Onkel Alois Zangerl, Landwirt im Ruhestand, sei am 7. November 2025 gestorben; er sei Alleinerbe. Zum Hof gehörten zwei alte Schlepper, die sein Onkel sein Leben lang gehütet habe. Sie stünden in der Remise hinter dem Wohnhaus. Der Pächter des Hofes, Herr Kaltenegger, rücke sie nicht heraus und sage, sie gehörten der Nachbarin, Frau Empl.

Auf die Berechnung der Gebühren nach dem Gegenstandswert ist Herr Zangerl hingewiesen worden, bevor das Mandat angenommen worden ist. Er wurde gebeten, den Erbschein, den Pachtvertrag und alle Unterlagen zu den Fahrzeugen vorzulegen.

Gschwendtner

Rechtsanwältin

Anlage zur HandakteBl. 2 der Handakte

Prozessvollmacht

In Sachen Zangerl gegen Kaltenegger wegen Herausgabe wird Frau Rechtsanwältin Dr. Theresia Gschwendtner, Passau, Vollmacht erteilt. Die Vollmacht umfasst die Prozessführung in allen Instanzen, die Vertretung in der Zwangsvollstreckung, die Entgegennahme von Zustellungen, den Abschluss eines Vergleichs sowie die Abgabe und Entgegennahme aller Willenserklärungen, die mit dem Nachlass des Alois Zangerl und dem Landpachtverhältnis über den Kellnerhof zusammenhängen, einschließlich der Kündigung.

Passau, den 5. März 2026

L. Zangerl

Ludwig Zangerl

Amtsgericht Vilshofen an der Donau — Nachlassgericht, Az. VI 412/25Bl. 3 der Handakte

Erbschein vom 10. Februar 2026 — Abschrift

Der am 7. November 1941 geborene und am 7. November 2025 in Aidenbach verstorbene Landwirt Alois Zangerl, zuletzt wohnhaft Kellnerhof 1, 94501 Aidenbach, ist von Herrn Ludwig Zangerl, geboren am 4. Mai 1979, wohnhaft Passauer Straße 12, 94032 Passau, allein beerbt worden. Der Erbe ist nicht durch Anordnungen beschränkt. Nacherbfolge ist nicht angeordnet. Testamentsvollstreckung ist nicht angeordnet.

Brunhuber

Rechtspflegerin

Anlage K 3 zur KlageschriftBl. 4 und 5 der Handakte

Landpachtvertrag vom 1. Oktober 2018 nebst Anlage 1 — Auszug

Verpächter: Alois Zangerl, Kellnerhof 1, 94501 Aidenbach. Pächter: Friedbert Kaltenegger, Landwirt und Landmaschinenhändler, Kellnerhof 3, 94501 Aidenbach. Aidenbach, den 1. Oktober 2018.

Nummer 1: Verpachtet werden die zum Anwesen Kellnerhof 1 gehörenden landwirtschaftlichen Nutzflächen von 18,4 Hektar, der Stadel, die Maschinenhalle und der Rinderstall zur Bewirtschaftung als landwirtschaftlicher Betrieb.

Nummer 2: Nicht verpachtet sind das Wohnhaus, der Austragsbau und die Remise hinter dem Wohnhaus. Der Verpächter behält hierzu die alleinigen Schlüssel.

Nummer 3: Der Pachtzins beträgt 2.400,00 EUR je Vierteljahr. Er ist im Voraus fällig jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres.

Nummer 4: Das lebende und tote Inventar wird nach dem als Anlage 1 beigefügten Verzeichnis zum Schätzwert übernommen und ist bei Beendigung der Pacht zum Schätzwert zurückzugewähren.

Nummer 5: Das Pachtverhältnis läuft bis zum 30. September 2030.

A. Zangerl

Verpächter

Kaltenegger

Pächter

Anlage 1 — Verzeichnis des übernommenen Inventars, Schätzwerte zum 1. Oktober 2018. Schlepper Fendt Farmer 309, Baujahr 2004, 21.000,00 EUR · Ladewagen Pöttinger Boss, 4.500,00 EUR · Kreiselheuer Krone KW 6.72, 2.800,00 EUR · Miststreuer Bergmann TSW, 6.200,00 EUR · 34 Milchkühe und 11 Kalbinnen, 62.500,00 EUR · Melkstand mit Kühltank, 18.000,00 EUR. Gesamtschätzwert 115.000,00 EUR. Weitere Stücke sind nicht übernommen worden.

Anlagen K 4 bis K 6 zur KlageschriftBl. 6 der Handakte

Vorgerichtlicher Schriftwechsel

Anlage K 4 — Dr. Theresia Gschwendtner, Rechtsanwältin, an Herrn Friedbert Kaltenegger, 16. März 2026. „Namens und in Vollmacht des Alleinerben Ludwig Zangerl fordere ich Sie auf, den Schlepper Lanz Bulldog D 9506, Baujahr 1938, Fahrgestellnummer 7213-448, und den Schlepper Hanomag R 45, Baujahr 1955, Fahrgestellnummer 9114-27, bis zum 3. April 2026 an meinen Mandanten herauszugeben. Beide Fahrzeuge standen bis zum Tod des Erblassers in der Remise, die nach Nummer 2 des Landpachtvertrags vom Pachtgegenstand ausgenommen ist. Für meine Tätigkeit berechne ich eine 1,3-Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 39.000,00 EUR nebst Auslagenpauschale und Umsatzsteuer, zusammen 1.857,00 EUR.“

Anlage K 5 — Friedbert Kaltenegger an Frau Rechtsanwältin Dr. Gschwendtner, 27. März 2026. „Die zwei Bulldogs gehören mir nicht und Ihrem Mandanten auch nicht. Die gehören der Empl Waltraud. Der Alois hat sie ihr vor Jahren gegeben, das weiß im Dorf jeder. Ich habe sie bei mir stehen, weil sie mich darum gebeten hat. Herausgeben werde ich nichts.“

Anlage K 6 — Waltraud Empl an Frau Rechtsanwältin Dr. Gschwendtner, 30. März 2026. „Die beiden Bulldogs hat mir der Alois im Jahr 2019 geschenkt, dafür dass ich ihn zwölf Jahre lang versorgt habe. Ich habe sie dem Kaltenegger gegeben, er versteht etwas davon. Zurücknehmen werde ich sie nicht, ich habe keinen Platz und will mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun haben. Mit dem Neffen habe ich nie etwas zu tun gehabt.“

Dr. Theresia Gschwendtner, Rechtsanwältin, Nibelungenplatz 4, 94032 PassauPassau, 30. April 2026
An das Landgericht Passau, Schustergasse 4, 94032 PassauBl. 7 bis 11 der Handakte

Klageschrift (Eingang beim Landgericht Passau am 4. Mai 2026)

Namens und in Vollmacht des Zimmerermeisters Ludwig Zangerl, Passauer Straße 12, 94032 Passau, erhebe ich Klage

gegen

Herrn Friedbert Kaltenegger, Landwirt und Landmaschinenhändler, Kellnerhof 3, 94501 Aidenbach,

wegen Herausgabe, und werde beantragen:

  1. Der Beklagte wird verurteilt, den Schlepper Lanz Bulldog D 9506, Baujahr 1938, Fahrgestellnummer 7213-448, an den Kläger herauszugeben.\
  2. Der Beklagte wird verurteilt, den Schlepper Hanomag R 45, Baujahr 1955, Fahrgestellnummer 9114-27, an den Kläger herauszugeben.

Für den Fall, dass der Beklagte nicht rechtzeitig anzeigt, dass er sich gegen die Klage verteidigen will, beantrage ich den Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren. Ein Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung ist nicht vorausgegangen; einer Entscheidung durch den Einzelrichter stehen Gründe nicht entgegen; gegen eine Videoverhandlung bestehen keine Bedenken. Der Streitwert wird nach § 6 Satz 1 ZPO mit 39.000,00 EUR angegeben — 28.000,00 EUR für den Antrag zu 1 und 11.000,00 EUR für den Antrag zu 2.

Begründung:

I. Der Kläger ist Alleinerbe des am 7. November 2025 verstorbenen Landwirts Alois Zangerl. Das Amtsgericht Vilshofen an der Donau hat ihm am 10. Februar 2026 einen Erbschein erteilt.

Beweis: Erbschein des Amtsgerichts Vilshofen an der Donau vom 10. Februar 2026, Anlage K 1

II. Der Erblasser hat die beiden im Antrag bezeichneten Schlepper in den Jahren 1974 und 1981 erworben und bis zu seinem Tod in seiner Remise verwahrt. Er hat sie an den Maitagen der Oldtimerfreunde Vilstal jährlich selbst gefahren und niemandem überlassen. Der Lanz Bulldog ist 28.000,00 EUR wert, der Hanomag 11.000,00 EUR.

Beweis: 1. Zeugnis des Landwirts Sebastian Hangleitner, Kellnerhof 7, 94501 Aidenbach
2. Lichtbilder des Erblassers auf beiden Fahrzeugen, Anlage K 2
3. Sachverständigengutachten

III. Der Beklagte hat vom Erblasser mit Landpachtvertrag vom 1. Oktober 2018 die Flächen, den Stadel, die Maschinenhalle und den Rinderstall des Kellnerhofs gepachtet. Die Remise ist nach Nummer 2 des Vertrags vom Pachtgegenstand ausdrücklich ausgenommen. Das zum Schätzwert übernommene Inventar ist in Anlage 1 zum Vertrag einzeln aufgeführt; die beiden Schlepper stehen dort nicht.

Beweis: Landpachtvertrag vom 1. Oktober 2018 nebst Anlage 1, Anlage K 3

IV. Beide Fahrzeuge befinden sich heute im unmittelbaren Besitz des Beklagten; sie stehen in seiner Werkstatthalle am Ortsrand von Aidenbach. Der Kläger hat den Beklagten mit Schreiben vom 16. März 2026 vergeblich zur Herausgabe bis zum 3. April 2026 aufgefordert.

Beweis: 1. Schreiben vom 16. März 2026, Anlage K 4
2. Antwortschreiben des Beklagten vom 27. März 2026, Anlage K 5

V. Frau Waltraud Empl, Aidenbach, nimmt die Fahrzeuge für sich in Anspruch. Sie hat der Unterzeichneten mit Schreiben vom 30. März 2026 mitgeteilt, sie habe die Schlepper dem Beklagten gegeben und werde sie nicht zurücknehmen.

Beweis: Schreiben der Frau Waltraud Empl vom 30. März 2026, Anlage K 6

VI. Die Klage ist begründet. Der Kläger ist als Alleinerbe Eigentümer beider Fahrzeuge geworden; der Beklagte besitzt sie ohne Recht.

Dr. Gschwendtner

Rechtsanwältin

Landgericht Passau — 2. Zivilkammer, Az. 2 O 318/26Bl. 12 der Handakte
Verfügung

Verfügungen vom 4. und vom 16. Juni 2026 — mit Zustellungsnachweis

Verfügung vom 4. Juni 2026. 1. Die Sache wird nach § 348 Abs. 1 Satz 1 ZPO von der Vorsitzenden als Einzelrichterin bearbeitet.

2. Es wird das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Die Klageschrift ist dem Beklagten am Dienstag, dem 2. Juni 2026, durch Übergabe zugestellt worden; die Zustellungsurkunde liegt vor. Die Notfrist zur Anzeige der Verteidigungsabsicht von zwei Wochen läuft am 16. Juni 2026 ab; die Frist zur Klageerwiderung wird auf zwei weitere Wochen, mithin bis zum 30. Juni 2026, bestimmt.

3. Der Gebührenvorschuss ist am 8. Mai 2026 eingegangen.

Verfügung vom 16. Juni 2026. 4. Die Verteidigungsanzeige des Beklagtenvertreters ist am 15. Juni 2026 eingegangen. Auf seinen Antrag wird die Frist zur Klageerwiderung nach § 224 Abs. 2 ZPO bis zum 31. August 2026 verlängert.

Dr. Hollerieth

Vorsitzende Richterin am Landgericht

Rupert Haberlander, Rechtsanwalt, Amanstraße 19, 94469 DeggendorfDeggendorf, 31. August 2026
An das Landgericht Passau, Az. 2 O 318/26Bl. 13 bis 18 der Handakte

Klageerwiderung (Eingang beim Landgericht Passau am 31. August 2026)

In dem Rechtsstreit Zangerl gegen Kaltenegger beantrage ich namens des Beklagten,

die Klage abzuweisen.

Begründung:

1. Die Erbenstellung des Klägers wird mit Nichtwissen bestritten. Ob der Erblasser letztwillig verfügt hat und wie, entzieht sich der Kenntnis des Beklagten.

2. Der Erblasser hat beide Schlepper am Freitag, dem 2. August 2019, Frau Waltraud Empl, Aidenbach, geschenkt und übereignet. Er hat sich mit ihr an diesem Tag über den Eigentumsübergang geeinigt und ihr die Schlüssel zur Remise sowie die Betriebserlaubnisse beider Fahrzeuge ausgehändigt. Über die Schenkung hat er am selben Tag eine schriftliche Bestätigung unterzeichnet.

Beweis: 1. Bestätigung des Alois Zangerl vom 2. August 2019, Anlage B 3
2. Zeugnis der Frau Waltraud Empl, Kellnerhof 9, 94501 Aidenbach

3. Hilfsweise: Jedenfalls hat der Erblasser Frau Empl am 2. August 2019 die Fahrzeuge auf unbestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Frau Empl hat sie dem Beklagten am Mittwoch, dem 14. Mai 2025, übergeben, damit er sie unterstelle, pflege und instand setze. Der Beklagte leitet sein Recht zum Besitz von Frau Empl ab.

Beweis: Zeugnis der Frau Waltraud Empl

4. Der Beklagte hat den Lanz Bulldog am Freitag, dem 10. Juli 2026, von Frau Empl zum Preis von 9.000,00 EUR gekauft; sie haben sich an diesem Tag über den Eigentumsübergang geeinigt, der Beklagte hatte den Bulldog bereits in Besitz. Er ist Eigentümer geworden, jedenfalls war er in gutem Glauben.

Beweis: 1. Kaufvertrag vom 10. Juli 2026, Anlage B 4
2. Zeugnis der Frau Waltraud Empl

5. Den Hanomag R 45 hat der Beklagte am Montag, dem 29. Juni 2026, an den Landmaschinenhändler Xaver Pentenrieder, Osterhofen, zum Preis von 12.500,00 EUR verkauft und noch am selben Tag übergeben. Der Beklagte besitzt das Fahrzeug seither nicht mehr. Der Antrag zu 2 geht deshalb ins Leere.

Beweis: Rechnung vom 29. Juni 2026, Anlage B 5

6. Der Erlös ist verbraucht. Der Beklagte hat am Montag, dem 13. Juli 2026, eine Reise nach Kanada für 2.900,00 EUR gebucht, die er sonst nicht gebucht hätte, und den Rest für die Erneuerung der Hofeinfahrt verwendet, die nicht notwendig war und die er ohne den Erlös unterlassen hätte. Er ist nicht mehr bereichert.

Beweis: Zeugnis der Frau Kordula Kaltenegger, zu laden über den Beklagten

7. Der Beklagte hat an dem Lanz Bulldog Arbeiten im Wert von 6.800,00 EUR ausgeführt — Instandsetzung des Motors, Lackierung, neue Bereifung. Er behält das Fahrzeug zurück, bis er wegen dieser Verwendungen befriedigt ist.

Beweis: Aufstellung, die nachgereicht wird

8. Am Freitag, dem 13. März 2026, hat der Kläger die Remise besichtigt. Frau Empl und der Beklagte waren zugegen. Frau Empl hat in Gegenwart des Beklagten erklärt, die beiden Schlepper gehörten ihr. Der Kläger hat daraufhin wörtlich erwidert: „Damit habe ich nichts zu tun.“ Damit hat er auf etwaige Rechte verzichtet.

Beweis: 1. Zeugnis der Frau Waltraud Empl
2. Parteivernehmung des Klägers

9. Beide Schlepper gehören zum Inventar des Landpachtvertrags vom 1. Oktober 2018 und sind vom Beklagten zum Schätzwert übernommen worden; sie standen bei Pachtbeginn im Stadel und sind erst später in die Remise geschoben worden. Der Beklagte ist deshalb auch aus dem Pachtverhältnis zum Besitz berechtigt und war über den Hanomag verfügungsbefugt.

Beweis: Zeugnis der Frau Waltraud Empl

Haberlander

Rechtsanwalt

Anlagen B 4 und B 5 zur KlageerwiderungBl. 17 und 18 der Handakte

Kaufvertrag vom 10. Juli 2026 und Rechnung vom 29. Juni 2026

Anlage B 4 — handschriftlich, ein Blatt. „Kaufvertrag. Hiermit verkaufe ich, Waltraud Empl, Kellnerhof 9, 94501 Aidenbach, an Friedbert Kaltenegger, Kellnerhof 3, 94501 Aidenbach, den Schlepper Lanz Bulldog D 9506, Baujahr 1938, Fahrgestellnummer 7213-448, zum Preis von 9.000,00 EUR. Das Fahrzeug steht schon beim Käufer. Wir sind uns einig, dass das Eigentum heute übergeht. Der Kaufpreis ist bar bezahlt. Aidenbach, den 10. Juli 2026. Empl. Kaltenegger.“

Anlage B 5 — Rechnung des Beklagten. „Kaltenegger Landtechnik, Kellnerhof 3, 94501 Aidenbach, an Landmaschinenhandel Xaver Pentenrieder, Am Mühlbach 2, 94486 Osterhofen. Rechnung Nr. 26-0411 vom 29. Juni 2026. Ein Schlepper Hanomag R 45, Baujahr 1955, Fahrgestellnummer 9114-27, verkauft wie besichtigt unter Ausschluss jeder Gewährleistung: 12.500,00 EUR. Betrag dankend bar erhalten. Fahrzeug am heutigen Tage übergeben.“

Dr. Theresia Gschwendtner, Rechtsanwältin — Handakte 26/0233Bl. 18a der Handakte

Erinnerungsschreiben Pachtzins nebst Kontoauszug — Durchschrift

Schreiben vom 21. Juli 2026 an Herrn Friedbert Kaltenegger. „In der Nachlasssache Alois Zangerl weise ich Sie darauf hin, dass die Pachtraten zum 1. April 2026 und zum 1. Juli 2026 von jeweils 2.400,00 EUR auf dem Nachlasskonto nicht eingegangen sind. Der Rückstand beträgt damit 4.800,00 EUR. Ich fordere Sie auf, den Betrag bis zum 31. Juli 2026 auszugleichen.“

Kontoauszug des Nachlasskontos, Sparkasse Passau, Nr. 14 vom 31. August 2026 — Auszug. Eingänge Pachtzins Kaltenegger: 02.01.2026 2.400,00 EUR. Danach keine weiteren Eingänge unter diesem Verwendungszweck bis zum 31. August 2026.

Landgericht Passau — 2. Zivilkammer, Az. 2 O 318/26Bl. 19 der Handakte
Verfügung

Passau, 2. September 2026

  1. Abschrift der Klageerwiderung vom 31. August 2026 nebst Anlagen an die Klägervertreterin gegen Empfangsbekenntnis.

  2. Dem Kläger wird nach § 276 Abs. 3 ZPO eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme auf die Klageerwiderung bis zum 22. September 2026 gesetzt. Auf die Folgen einer Fristversäumung nach § 296 Abs. 1 ZPO wird hingewiesen.

  3. Termin zur mündlichen Verhandlung wird bestimmt auf Dienstag, den 13. Oktober 2026, 9.00 Uhr, Sitzungssaal 214. Das persönliche Erscheinen beider Parteien wird angeordnet.

  4. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Kammer die Frage, wem die beiden Fahrzeuge im Zeitpunkt des Erbfalls gehörten, für entscheidungserheblich hält und dass die Darlegungs- und Beweislast für einen Eigentumserwerb der Frau Empl beim Beklagten liegt.

Dr. Hollerieth

Vorsitzende Richterin am Landgericht

Landgericht Passau — Az. 2 O 318/26Bl. 20 der Handakte

Empfangsbekenntnis nach § 173 Abs. 3 ZPO — Durchschrift für die Handakte

Zugestellt wurden: Abschrift der Klageerwiderung vom 31. August 2026 nebst Anlagen B 4 und B 5 sowie die Verfügung vom 2. September 2026. Empfangen am Donnerstag, dem 3. September 2026. Das Empfangsbekenntnis ist am selben Tag in dem vom Gericht zur Verfügung gestellten strukturierten Datensatz an das Landgericht Passau übermittelt worden.

Dr. Gschwendtner

Rechtsanwältin

Dr. Theresia Gschwendtner, Rechtsanwältin — Fristenkalender, Auszug September 2026Bl. 21 der Handakte

Fristenkalenderauszug

SacheVorfristFristGegenstand
26/0233 Zangerl ./. Kaltenegger17.09.202622.09.2026Stellungnahme auf Klageerwiderung, § 276 Abs. 3 ZPO
26/0233 Zangerl ./. Kaltenegger—13.10.2026Termin LG Passau, 9.00 Uhr
26/0198 Fellner ./. Sparkasse18.09.202625.09.2026Berufungsbegründung

Handschriftlicher Zusatz der Bürovorsteherin vom 4. September 2026: „Anlage B 3 fehlt. Bei der Geschäftsstelle und bei RA Haberlander angefordert.“

Handschriftlicher Zusatz vom 10. September 2026: „Nochmals angefordert, ohne Erfolg.“

Dr. Theresia Gschwendtner, Rechtsanwältin — Handakte 26/0233Bl. 22 bis 24 der Handakte

Besprechungsvermerk vom Montag, 21. September 2026, 14.00 bis 15.50 Uhr

Anwesend: Herr Ludwig Zangerl, die Unterzeichnete. Die Klageerwiderung ist Punkt für Punkt durchgegangen worden.

Zu 1 — Erbschein. Der Erbschein liegt vor; ein Testament des Onkels vom 3. Mai 2019 liegt beim Nachlassgericht.

Zu 2 — die Schenkung. Herr Zangerl sagt: „Davon weiß ich nichts. Ich war 2019 nicht dabei, ich habe den Onkel im Jahr vielleicht dreimal gesehen.“ Er hat nach dem Erbfall alle Ordner im Wohnhaus und im Austragsbau durchgesehen, auch die Schubladen im Schreibtisch des Onkels; eine Bestätigung für Frau Empl ist nicht darunter. Ein Durchschlag oder eine Kopie findet sich nirgends. Er hält es für ausgeschlossen, dass sein Onkel die Bulldogs verschenkt hat: „Die waren sein Leben.“

Zu 3 — die Übergabe an den Beklagten. Herr Zangerl weiß nicht, wann und unter welchen Umständen Frau Empl dem Beklagten die Fahrzeuge gegeben hat. Er weiß nur, dass sie im Frühjahr 2026 nicht mehr in der Remise standen.

Zu 4 und 5 — Kauf und Verkauf. Vom Kaufvertrag zwischen Frau Empl und dem Beklagten hat Herr Zangerl erst aus der Klageerwiderung erfahren. Dass der Hanomag verkauft worden ist, hat ihm ein Bekannter schon im Juli erzählt; Näheres wusste er nicht.

Zu 7 — die Verwendungen. „Der Bulldog hat im März genauso ausgesehen wie immer.“ Ob und wann der Beklagte etwas gemacht hat, weiß Herr Zangerl nicht.

Zu 8 — der 13. März 2026, und hier hakt es. Herr Zangerl war an jenem Tag in Aidenbach und hat mit Frau Empl und dem Beklagten vor der Remise gestanden; das räumt er ein. An den Wortlaut des Gesprächs erinnert er sich nicht mehr genau. Auf Nachfrage: Frau Empl habe etwas gesagt wie, sie kümmere sich um die Maschinen; er habe geantwortet, er werde das mit dem Nachlassgericht klären. Den Satz „Damit habe ich nichts zu tun“ habe er nicht gesagt und er passe auch nicht zu ihm.

Wörtlich: „Schreiben Sie doch einfach, dass ich das nicht mehr weiß und es deshalb mit Nichtwissen bestreite. Dann bin ich aus der Sache heraus.“ Der Unterzeichneten ist erläutert worden, weshalb das nicht geht.

Zu 9 — das Inventar. Herr Zangerl hat die Anlage 1 zum Pachtvertrag vor sich gehabt. Die beiden Bulldogs stehen nicht darin. Die Remise hat sein Onkel abgesperrt gehalten; den Schlüssel hat er nach dem Erbfall im Nachlass nicht gefunden.

Zur Pacht. Der Beklagte hat die Raten zum 1. April 2026 und zum 1. Juli 2026 von je 2.400,00 EUR nicht gezahlt; die Kontoauszüge des Nachlasskontos liegen vor. Ein Erinnerungsschreiben der Unterzeichneten vom 21. Juli 2026 ist unbeantwortet geblieben. Herr Zangerl sagt: „Zahlen tut er nicht, und herausgeben tut er auch nichts. Ich will ihn los sein.“ Er möchte wissen, was das bedeutet und wer im Frühjahr die Flächen bestellt.

Zum Ziel. Herr Zangerl will beide Fahrzeuge zurück, ersatzweise das Geld. Er fragt, was der Prozess kostet und ob er ihn gewinnt.

Dr. Gschwendtner

Rechtsanwältin

Dr. Theresia Gschwendtner, Rechtsanwältin — Handakte 26/0233Bl. 25 der Handakte

Aktenvermerk vom Dienstag, 22. September 2026, 8.10 Uhr

  1. Die Anlage B 3 liegt nicht vor. Sie ist weder mit der Klageerwiderung übersandt noch auf die Anforderungen vom 4. und 10. September 2026 nachgereicht worden. Der Beklagtenvertreter hat heute telefonisch mitgeteilt, er werde sie „in den nächsten Tagen“ übersenden; das Original liege bei Frau Empl. Der Inhalt der Urkunde ist damit unbekannt.

  2. Störung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. Die Bundesrechtsanwaltskammer meldet seit heute, 6.40 Uhr, eine bundesweite Störung; der Zeitpunkt der Behebung ist nicht absehbar. Der Ausdruck der Störungsmeldung von heute, 8.05 Uhr, liegt vor. Ein Versand über das Postfach ist um 7.05 Uhr, 7.40 Uhr und 8.00 Uhr erfolglos versucht worden.

  3. Auskunft des Erwerbers. Herr Xaver Pentenrieder, Landmaschinenhandel Pentenrieder, Osterhofen, hat am 8. September 2026 telefonisch erklärt: Er habe den Hanomag R 45 am 29. Juni 2026 vom Beklagten für 12.500,00 EUR gekauft und noch am selben Tag mitgenommen. Von einem Rechtsstreit habe er nichts gewusst; der Beklagte habe das Fahrzeug in seiner Halle stehen gehabt. Er habe den Schlepper am 20. August 2026 an einen Sammler in Südtirol weiterverkauft.

  4. Die Gerichtsakte ist nicht beigezogen. Der Handakte liegen nur die Schriftstücke vor, die der Kanzlei zugestellt oder vom Mandanten übergeben worden sind.

  5. Die außergerichtliche Vergütung von 1.857,00 EUR ist dem Mandanten am 20. März 2026 berechnet und von ihm am 30. März 2026 bezahlt worden. Ein Vorschuss auf die Prozessvergütung ist nicht angefordert worden.

Dr. Gschwendtner

Rechtsanwältin

  1. Zu fertigen ist der Schriftsatz an das Landgericht Passau, mit dem die Interessen des Mandanten wahrgenommen werden — vollständig und ausformuliert, mit Kopf, Adressat, Aktenzeichen, sämtlichen Anträgen, Begründung, Beweisantritten und Unterschriftszeile. Welche Anträge zu stellen und welche Erklärungen abzugeben sind, hat die Bearbeiterin oder der Bearbeiter zu entscheiden. Auf die Form der Einreichung ist einzugehen.

  2. Zu fertigen ist ferner ein Hilfsgutachten, in dem die Rechtslage objektiv geprüft wird. Die Erfolgsaussicht ist zu beziffern. Ein Urteilstenor, eine Kostenentscheidung und Ausführungen zur vorläufigen Vollstreckbarkeit sind nicht zu fertigen.

  3. Zu fertigen ist schließlich das Schreiben an den Mandanten, mit dem ihm das Ergebnis mitgeteilt, die Zweckmäßigkeit erläutert und eine Empfehlung gegeben wird. Die Kosten sind beziffert anzugeben.

  4. Zu unterstellen ist: Der Kläger ist Alleinerbe des Alois Zangerl; der Erbschein ist wirksam erteilt und nicht eingezogen. Der Landpachtvertrag vom 1. Oktober 2018 ist wirksam geschlossen worden und war am 1. Juli 2026 in Kraft. Die Zustellungen sind ordnungsgemäß bewirkt worden. Die in der Handakte wiedergegebenen Schriftstücke sind echt und inhaltlich richtig wiedergegeben; die Anlage B 3 ist der Kanzlei bis zum Abschluss der Bearbeitung nicht zugegangen.

  5. Nicht zu erörtern sind: die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts; die Wirksamkeit des Testaments und das Verfahren vor dem Nachlassgericht; Ansprüche gegen Frau Waltraud Empl und gegen Herrn Xaver Pentenrieder in einem eigenen Verfahren; Ansprüche aus unerlaubter Handlung; die Räumung und Rückgabe der Pachtsache; die Höhe des rückständigen Pachtzinses über die in der Akte genannten Beträge hinaus. Der Basiszinssatz ist nicht auszurechnen; Zinsbeträge sind nicht zu beziffern.

  6. Die nicht abgedruckten Teile der Handakte enthalten nichts, was für die Bearbeitung erheblich wäre. Weitere Auskünfte des Mandanten und des Gegners sind bis zum Abschluss der Bearbeitung nicht zu erlangen.

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