K2004 · Abschlussverfügung in der Haftsache, Anklage zur großen Strafkammer
Auszug aus den Akten 704 Js 8912/26 der Staatsanwaltschaft Grünsteig im Verfahren gegen Ronny Halbmeier, Am Sperberkolk 31, (…) Grünsteig, und andere:
Polizeiinspektion Bültendorf
Bültenmoorweg 21
(...) Bültendorf
Strafanzeige
Erschienen ist Hilmar Trentmann, geb. am 8. Januar 1968 in Bültendorf, Kaufmann, wohnhaft in (…) Bültendorf, Bültenmoorweg 4. Nach Belehrung gemäß § 163 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit §§ 57, 55 der Strafprozessordnung erklärt er:
„Mir gehört die Autovermietung Trentmann am Bültenmoorweg 4. Das Betriebsgelände ist ringsum mit einem zwei Meter hohen Maschendrahtzaun eingefriedet.
Heute Morgen um 6.15 Uhr habe ich gesehen, dass der Zaun zum Feldweg hin auf etwa 1,20 Meter Länge durchtrennt worden ist. Es fehlt ein Personenkraftwagen Vertano Salio, amtliches Kennzeichen BÜD-TK-407, Zeitwert nach unserer Liste 14.500 Euro.
Unsere Kamera hat um 3.20 Uhr zwei dunkle Gestalten aufgezeichnet; die Aufnahme ist bei Nacht unbrauchbar. Ich erstatte Strafanzeige gegen Unbekannt und stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen.“
Kriminalpolizeiinspektion Grünsteig – K 12
Schleusenkamp 5
(...) Grünsteig
Ermittlungsbericht
Am 27. Mai 2026 um 22.14 Uhr ging in der Rettungsleitstelle ein Notruf ein: „In der Spielhalle Ohlenkolk liegt einer, der braucht einen Arzt.“ Der Anrufer legte auf. Der Rettungsdienst fand in der Spielhalle „Kranichhof“, Ohlenkolk 6, den Angestellten Rico Mahnstedt bewusstlos hinter dem Tresen; neben ihm lagen zwei aufgezogene Kabelbinder. Er wurde in das Klinikum Grünsteig gebracht und noch in der Nacht operiert.
Die Auswertung der Überwachungskamera ergab folgenden Ablauf: Um 21.50 Uhr betreten zwei mit Sturmhauben maskierte Personen die Halle. Die größere richtet eine Pistole aus etwa 30 Zentimetern auf den Kopf des Angestellten; die kleinere legt ihm einen Kabelbinder um die Handgelenke. Der Angestellte öffnet den Tresor. Um 21.55 Uhr reißt er sich los und greift unter den Tresen, wo sich der Alarmtaster befindet. Die größere Person schlägt ihm daraufhin zweimal mit dem Griffstück der Pistole gegen den Hinterkopf; der Angestellte stürzt, schlägt mit der linken Schläfe gegen die Tresenkante und bleibt liegen. Beide entnehmen dem Tresor Bargeld und verlassen die Halle um 21.58 Uhr. Nach dem Betriebsergebnis fehlen 24.300 Euro.
Die Zeugin Almut Freckmann, wohnhaft gegenüber, hat um 21.59 Uhr zwei Personen in einen dunklen Kombi steigen sehen und das Kennzeichen BÜD-TK-407 notiert. Das Fahrzeug ist in der Nacht zum 12. Mai 2026 in Bültendorf entwendet worden; das dortige Verfahren ist von hier übernommen worden. Die kleinere Person hat sie als „eine Frau, das sah man am Gang“ beschrieben; nach Angabe des Betreibers hat die Beschuldigte Nadine Bollhagen bis Februar 2026 in der Spielhalle ausgeholfen.
Der Beschuldigte Ronny Halbmeier, geb. am 4. Februar 1991 in Grünsteig, Gerüstbauer, wohnhaft Am Sperberkolk 31, ist über eine Blutspur am Zaun in Bültendorf und über die Standortdaten seines Prepaid-Anschlusses, von dem der Notruf abgesetzt wurde, ermittelt worden. Er wurde am 28. Mai 2026 um 19.30 Uhr gemäß § 127 Abs. 2 der Strafprozessordnung vorläufig festgenommen und gemäß §§ 114a bis 114c der Strafprozessordnung belehrt. Er erklärte am Ort: „Ich sage nichts, ich will eine Anwältin.“
Torben Rickelmann
Kriminalhauptkommissar
12 Gs 1187/26
Haftbefehl
Gegen
Halbmeier, Ronny, geb. am 4. Februar 1991 in Grünsteig, deutscher Staatsangehöriger, ledig, Gerüstbauer, wohnhaft in (…) Grünsteig, Am Sperberkolk 31,
wird die Untersuchungshaft angeordnet.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, am 27. Mai 2026 gegen 21.50 Uhr in Grünsteig gemeinsam mit einer weiteren Person unter Verwendung einer geladenen Pistole aus der Spielhalle „Kranichhof“, Ohlenkolk 6, 24.300 Euro entwendet und dem Angestellten Rico Mahnstedt dabei mit dem Griffstück der Waffe zweimal gegen den Kopf geschlagen zu haben,
strafbar als schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gemäß §§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5, 25 Abs. 2, 52 des Strafgesetzbuches.
Der dringende Tatverdacht ergibt sich aus der Aufzeichnung der Überwachungskamera, den Angaben der Zeugin Freckmann, den Standortdaten und der Spurenlage.
Es besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr, § 112 Abs. 2 Nr. 2 der Strafprozessordnung. Die zu erwartende Strafe liegt weit oberhalb der Bewährungsgrenze; der Beschuldigte steht unter laufender Bewährung, ist ledig und arbeitet auf wechselnden Baustellen. Eine weniger einschneidende Maßnahme verspricht keinen Erfolg, § 116 der Strafprozessordnung.
Gernot Wielandt
Richter am Amtsgericht
12 Gs 1187/26
Protokoll über die Vorführung
Gegenwärtig: Richter am Amtsgericht Wielandt, Justizangestellte Kupferschmid.
Vorgeführt wird der Beschuldigte Halbmeier. Ihm wurde der Haftbefehl vom heutigen Tage bekannt gegeben; nach Belehrung gemäß § 115 Abs. 3 der Strafprozessordnung erklärt er:
„Ich sage heute nichts. Nur eines: Ich wollte nicht, dass der Mann stirbt. Ich habe den Notruf gewählt, das können Sie nachsehen.“
Rechtsanwältin Dr. Cordula Lembeck, Wollgrasgang 12, Grünsteig, wird ihm gemäß §§ 140 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 4, 141 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 142 Abs. 3 Nr. 2 der Strafprozessordnung als Verteidigerin bestellt.
Der Haftbefehl wird aufrechterhalten. Der Beschuldigte wurde gemäß § 115 Abs. 4 der Strafprozessordnung belehrt und um 14.35 Uhr in die Justizvollzugsanstalt Grünsteig eingeliefert.
Kriminalpolizeiinspektion Grünsteig – K 12
Protokoll über die Durchsuchung
Durchsucht wurden am 30. Mai 2026 die Wohnung und die Garage des Beschuldigten Halbmeier, Am Sperberkolk 31, sowie die Lagerhalle Torfstichgasse 19 des Zeugen Yannick Dorbrandt, jeweils aufgrund des Beschlusses vom 29. Mai 2026 – 12 Gs 1188/26 –. Der Beschuldigte war inhaftiert; zugezogen wurde seine Mutter Waltraud Halbmeier, § 106 Abs. 1 Satz 2 der Strafprozessordnung. Dorbrandt war anwesend.
In der Garage lagen in einem verschlossenen Werkzeugkasten eine halbautomatische Pistole nebst sechs Patronen, Bargeld sowie eine schwarze Sturmhaube. In der Lagerhalle stand hinter einer Plane der Personenkraftwagen BÜD-TK-407; die Fahrzeug-Identifizierungsnummer war angeschliffen. Dorbrandt erklärte auf Vorhalt nach Belehrung: „Das Auto steht hier seit Donnerstag. Ronny hat es gebracht, ich habe ihm etwas dafür gegeben, wie viel, das geht Sie nichts an. Dass es heiß ist, war mir klar.“
Sicherstellungsverzeichnis
Nr. 1 — eine halbautomatische Pistole des Kalibers 9 mm nebst sechs Patronen; Garage.
Nr. 2 — Bargeld 11.600 Euro; Garage, Werkzeugkasten. Nr. 3 — eine schwarze Sturmhaube; Garage.
Nr. 4 — ein Mobiltelefon mit Prepaid-Karte; Wohnung Am Sperberkolk 31.
Nr. 5 — zwei Kabelbinder; Tatort Ohlenkolk 6, sichergestellt am 27. Mai 2026.
Nr. 6 — Aufzeichnung der Überwachungskamera vom 27. Mai 2026 nebst zwölf Standbildern; ferner acht Lichtbilder vom Tatort.
Nr. 7 — Personenkraftwagen Vertano Salio, amtliches Kennzeichen BÜD-TK-407; Lagerhalle Torfstichgasse 19.
Kriminalpolizeiinspektion Grünsteig – K 12
Vernehmungsniederschrift
Zur Person: Nadine Bollhagen, geborene Steinhauer, geb. am 17. September 1996 in Bültendorf, deutsche Staatsangehörige, verheiratet, Kraftfahrerin, wohnhaft in (…) Grünsteig, Rehmkuhler Weg 8. Vorläufig festgenommen am 1. Juni 2026 um 6.40 Uhr, § 127 Abs. 2 der Strafprozessordnung.
Nach Belehrung gemäß §§ 163a Abs. 4, 136 Abs. 1 der Strafprozessordnung erklärt sie, sie wolle keinen Verteidiger und aussagen.
Zur Sache:
„Ich war dabei; die kleinere Person war ich. Es war meine Idee, weil ich dort gearbeitet habe und weiß, dass der Tresor um zehn noch offen ist. Ronny hat seine Pistole mitgebracht; am Abend vorher hat er sie mir gezeigt und gesagt, sie ist geladen, damit es überzeugend wirkt. Ich habe gesagt, dann darfst du nur damit drohen. Er hat genickt.
Drinnen habe ich dem Rico die Hände zusammengebunden. Dann hat er sich losgerissen und Ronny hat ihm zweimal auf den Hinterkopf geschlagen. Damit habe ich überhaupt nicht gerechnet, ich habe geschrien, er soll aufhören.
Wir haben das Geld genommen und sind gefahren. Ronny hat mir 4.800 Euro gegeben, den Rest hat er behalten. Das Geld liegt bei mir zu Hause, ich gebe es hiermit heraus.“
Auf Frage nach dem Fahrzeug:
„Das Auto stand schon da, als er mich abgeholt hat. Ich habe ihn gefragt, woher, er hat gesagt, kümmere dich nicht drum. In Bültendorf war ich am 11. und 12. Mai nicht; ich habe eine Tour nach Norden gefahren, das steht im Fahrtenbuch meines Arbeitgebers.“
Das herausgegebene Bargeld (Nr. 8 des Sicherstellungsverzeichnisses) und ihr Mobiltelefon (Nr. 9) wurden sichergestellt. Die Beschuldigte ist am heutigen Tage dem Ermittlungsrichter vorgeführt worden; dieser hat Haftbefehl erlassen (12 Gs 1211/26).
704 Js 8912/26
Haft!
Verfügung
I. Ein rechtsmedizinisches Gutachten über Art, Ursache und Gefährlichkeit der Verletzungen des Zeugen Mahnstedt ist einzuholen; der Zeuge ist zu vernehmen, sobald sein Zustand es zulässt.
II. Das Landeskriminalamt wird um die kriminaltechnische Untersuchung der Asservate Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 5 gebeten. Zu klären sind Funktionsfähigkeit und Ladezustand der Waffe sowie die Zuordnung der Antragungen an Sturmhaube, Kabelbindern und Zaun; insgesamt elf Spurenträger sind zu untersuchen. Die Auswertung der Asservate Nr. 4, Nr. 6 und Nr. 9 sowie der Standortdaten ist zu veranlassen.
III. Gegen den Zeugen Dorbrandt ist ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei einzuleiten und mit diesem Verfahren zu verbinden.
IV. Wiedervorlage in sechs Wochen, Haftsache.
Franziska Bornhöft
Staatsanwältin
12 Gs 1298/26
Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren gegen Nadine Bollhagen, geb. am 17. September 1996 in Bültendorf, wird der Vollzug des Haftbefehls des Amtsgerichts Grünsteig vom 1. Juni 2026 – 12 Gs 1211/26 – gemäß § 116 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1, Nr. 4 der Strafprozessordnung ausgesetzt.
Der Beschuldigten wird aufgegeben, sich zweimal wöchentlich bei der Polizeiinspektion Grünsteig – Mitte – zu melden und ihren Wohnsitz nicht ohne Erlaubnis zu wechseln. Von ihrer Mutter ist eine Sicherheit in Höhe von 5.000 Euro geleistet worden.
Gründe:
Der Haftgrund der Fluchtgefahr besteht fort, § 112 Abs. 2 Nr. 2 der Strafprozessordnung. Die Beschuldigte hat die Tat jedoch von sich aus vollständig eingeräumt, den auf sie entfallenden Teil der Beute herausgegeben und lebt in geordneten Verhältnissen. Die angeordneten Maßnahmen begründen die Erwartung, dass der Haftzweck auch durch sie erreicht wird.
Gernot Wielandt
Richter am Amtsgericht
Kriminalpolizeiinspektion Grünsteig – K 12
Vernehmungsniederschrift
Zur Person: Rico Mahnstedt, geb. am 2. April 2002 in Grünsteig, Angestellter, wohnhaft in (…) Grünsteig. Nach Belehrung gemäß §§ 57, 55 der Strafprozessordnung erklärt er:
„An den Abend erinnere ich mich bis zu dem Moment, in dem der Große mir die Pistole an den Kopf gehalten hat. Er hat gesagt: ,Tresor auf, sonst knallt es.’ Die Frau hat mir die Hände gebunden. Ich habe den Tresor aufgemacht, weil ich dachte, der schießt wirklich.
Dann wollte ich an den Alarmknopf. Was danach kam, weiß ich nicht mehr; ich bin im Krankenhaus aufgewacht. Bis zum 3. Juli bin ich krankgeschrieben; ich habe seither fast täglich Kopfschmerzen und kann mich schlecht konzentrieren.
Die Frau war Nadine, das habe ich am Gang und an der Stimme gemerkt, sie hat bei uns gearbeitet. Den Mann kenne ich nicht. Ich stelle Strafantrag.“
Kriminalpolizeiinspektion Grünsteig – K 12
Vernehmungsniederschrift
Vernehmung in der Justizvollzugsanstalt Grünsteig in Anwesenheit der Verteidigerin Dr. Lembeck.
Zur Person: Ronny Halbmeier, geb. am 4. Februar 1991 in Grünsteig. Nach Belehrung gemäß §§ 163a Abs. 4, 136 Abs. 1 der Strafprozessordnung erklärt er nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin:
„Zu dem Überfall: Ja, ich war das. Die Waffe habe ich im März von jemandem bekommen, den ich nicht nenne; eine Erlaubnis habe ich nie gehabt. Sie war aber nicht geladen, ich habe damit nur gedroht.
Ich habe nicht zugeschlagen. Der ist gestürzt, als er sich losgerissen hat. Dass er so schwer verletzt war, habe ich erst hinterher gemerkt; deshalb habe ich den Notruf gewählt, ich wollte nicht, dass er stirbt.
Das Auto aus Bültendorf habe ich geholt, das gebe ich zu. Die Nadine war dabei, sie hat im Wagen gewartet und mir die Zange gereicht. Das Geld in der Garage lag da schon länger, das ist von Baustellen. Was ich aus dem Tresor hatte, ist bei Wetten draufgegangen.“
Auf Vorhalt der Aufzeichnung der Überwachungskamera:
„Dazu sage ich nichts mehr.“
704 Js 8912/26
Haft!
Aktenvermerk
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Grünsteig am 8. Juli 2026 – 12 Gs 1401/26 – den Haftbefehl gegen den Beschuldigten Halbmeier erweitert. Er erfasst nunmehr auch den Diebstahl des Personenkraftwagens in der Nacht zum 12. Mai 2026 in Bültendorf. Vom Abdruck wird abgesehen; im Übrigen entspricht er dem Haftbefehl vom 29. Mai 2026.
Der Beschuldigte Yannick Dorbrandt, geb. am 22. Juli 1984 in Grünsteig, deutscher Staatsangehöriger, geschieden, Gebrauchtwagenhändler, zuletzt wohnhaft Torfstichgasse 19, Grünsteig, ist seit dem 4. August 2026 unbekannten Aufenthalts; die Wohnung ist geräumt, das Gewerbe abgemeldet. Das Amtsgericht Grünsteig hat am 11. August 2026 – 12 Gs 1602/26 – wegen Verdachts der Hehlerei Haftbefehl gegen ihn erlassen, Haftgrund Fluchtgefahr, § 112 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 der Strafprozessordnung. Er ist am 12. August 2026 zur Festnahme ausgeschrieben worden, § 131 Abs. 1 der Strafprozessordnung.
Franziska Bornhöft
Staatsanwältin
704 Js 8912/26
Haft!
Aktenvermerk
Die Gutachten liegen vor. Vom Abdruck wird abgesehen. Sie ergeben:
Rechtsmedizinisches Gutachten der Sachverständigen Dr. med. Ingrid Stollberg vom 30. Juni 2026: Der Zeuge Mahnstedt erlitt einen Bruch des linken Schläfenbeins und eine Blutung zwischen harter Hirnhaut und Schädeldecke. Die Blutung beruht auf dem Aufprall der Schläfe auf eine harte Kante, nicht unmittelbar auf den Schlägen gegen den Hinterkopf; diese haben zwei Platzwunden verursacht. Ohne die Operation in der Nacht wäre der Zeuge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verstorben. Schläge mit dem Griffstück einer Pistole gegen den Kopf sind allgemein geeignet, das Leben zu gefährden. Dauerhafte Ausfälle sind nicht zu erwarten.
Waffentechnischer Bericht des Kriminaltechnikers Sven Grubenkamp vom 2. Oktober 2026: Das Asservat Nr. 1 ist eine funktionsfähige halbautomatische Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition des Kalibers 9 mm. Das Magazin war mit sechs scharfen Patronen bestückt, das Patronenlager war frei. Am Griffstück haften Blutantragungen des Zeugen Mahnstedt.
Bericht der Sachverständigen Dipl.-Biol. Ulrike Danneberg vom 6. Oktober 2026: Die Antragungen an der Sturmhaube stammen von dem Beschuldigten Halbmeier, die an dem Kabelbinder von der Beschuldigten Bollhagen und dem Zeugen Mahnstedt; die Blutspur am Zaun in Bültendorf ebenfalls von ihm. Antragungen der Beschuldigten Bollhagen fanden sich weder am Zaun noch an dem Personenkraftwagen. Die Untersuchung von elf Spurenträgern erforderte zwei Untersuchungsgänge; der Bericht konnte nicht früher erstattet werden.
Franziska Bornhöft
Staatsanwältin
Kriminalpolizeiinspektion Grünsteig – K 12
Auswertungsbericht
Asservat Nr. 4 (Mobiltelefon mit Prepaid-Karte, Beschuldigter Halbmeier): Von diesem Anschluss ist am 27. Mai 2026 um 22.14 Uhr die Rettungsleitstelle angerufen worden; die Verbindung dauerte elf Sekunden, die Funkzelle liegt 600 Meter vom Tatort entfernt.
Asservat Nr. 6 (Aufzeichnung der Überwachungskamera): Die Aufzeichnung ist vollständig und unbearbeitet. Die Standbilder 7 und 8 zeigen, wie die größere Person mit dem Griffstück der Waffe ausholt und zweimal gegen den Hinterkopf des Angestellten schlägt; Standbild 9 erfasst den Sturz gegen die Tresenkante.
Asservat Nr. 9 (Mobiltelefon der Beschuldigten Bollhagen): Für den 11. und 12. Mai 2026 weisen die Standortdaten durchgehend Aufenthalte nördlich von Grünsteig aus; sie decken sich mit dem Fahrtenbuch ihres Arbeitgebers.
Heike Kalmbach
Kriminaloberkommissarin
704 Js 8912/26
Haft!
Verfügung
I. Den Beschuldigten Halbmeier und Bollhagen ist vor dem Abschluss der Ermittlungen Gelegenheit zu geben, sich zu sämtlichen Tatvorwürfen abschließend zu äußern, § 163a Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung; Frist bis zum 13. November 2026. Der Inhalt der Gutachten und des Auswertungsberichts ist mitzuteilen.
II. Neue Auszüge aus dem Bundeszentralregister sind für alle drei Beschuldigten einzuholen.
III. Vermerk zu den bisherigen Auszügen: Der Beschuldigte Halbmeier ist einmal vorbestraft: Amtsgericht Grünsteig, Urteil vom 9. März 2023 – 8 Ls 704 Js 14208/22 –, rechtskräftig seit dem 17. März 2023, wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt, Bewährungszeit bis zum 16. März 2027. Die Beschuldigte Bollhagen ist einmal vorbestraft: Amtsgericht Bültendorf, Strafbefehl vom 5. Oktober 2021 – 4 Cs 219 Js 6641/21 –, rechtskräftig seit dem 26. Oktober 2021, wegen Diebstahls, Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20,- Euro. Der Beschuldigte Dorbrandt ist zweimal wegen Hehlerei zu Geldstrafen verurteilt worden.
IV. Vermerk: Vor dem Abschluss ist zu entscheiden, ob die Erweiterung des Haftbefehls durch Beschluss vom 8. Juli 2026 die Frist des § 121 Abs. 1 der Strafprozessordnung berührt, ferner ob das Verfahren gegen den Beschuldigten Dorbrandt abzutrennen ist.
V. Das Polizeipräsidium Grünsteig wird um den Schlussbericht gebeten; Wiedervorlage am 16. November 2026, Haftsache.
Franziska Bornhöft
Staatsanwältin
Rechtsanwältin
Wollgrasgang 12
(...) Grünsteig
Haftsache !
Staatsanwaltschaft Grünsteig
(...) Grünsteig
Az.: 704 Js 8912/26
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der Gelegenheit zur abschließenden Äußerung erkläre ich für meinen Mandanten Ronny Halbmeier:
- Die Wegnahme und das Vorzeigen der Waffe werden eingeräumt. An der Darstellung, mein Mandant habe nicht zugeschlagen, halte ich nach Einsicht in die Standbilder nicht mehr fest. Er hat nicht damit gerechnet, dass der Zeuge stürzt und sich lebensgefährlich verletzt. Der Notruf vom 27. Mai 2026 um 22.14 Uhr belegt, dass er den Tod des Zeugen gerade nicht wollte; für einen Tötungsvorsatz ist danach kein Raum.
- Es liegt ein minder schwerer Fall vor. Mein Mandant hat die Tat eingeräumt, die Beute ist zu zwei Dritteln sichergestellt, der Zeuge ist seit dem 3. Juli 2026 wieder arbeitsfähig.
- Die Frist des § 121 Abs. 1 der Strafprozessordnung läuft am Sonnabend, dem 28. November 2026, ab; der Haftbefehl ist spätestens dann aufzuheben. Ein wichtiger Grund für die Fortdauer besteht nicht: Zwischen dem 12. Juni und dem 8. Oktober 2026 ist das Verfahren nicht gefördert worden.
- Ich beantrage, den Haftbefehl aufzuheben, hilfsweise seinen Vollzug gegen Meldeauflagen auszusetzen; die Mitbeschuldigte Bollhagen ist seit dem 18. Juni 2026 auf freiem Fuß.
Cordula Lembeck
Rechtsanwältin
Kriminalpolizeiinspektion Grünsteig – K 12
Vernehmungsniederschrift
Nadine Bollhagen, geb. am 17. September 1996 in Bültendorf, erklärt nach erneuter Belehrung gemäß §§ 163a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, 136 Abs. 1 der Strafprozessordnung und nach Mitteilung des Inhalts der Gutachten:
„Es bleibt bei dem, was ich am 1. Juni gesagt habe. Ich habe die Hände gebunden, ich wusste, dass die Pistole geladen ist, und ich wollte, dass er sie zeigt. Geschlagen hätte ich nie.
Bei dem Auto war ich nicht dabei. Ronny sagt das, weil ich ausgesagt habe; mein Arbeitgeber hat das Fahrtenbuch geschickt. Ich habe seit dem 1. Juli wieder eine Stelle als Fahrerin und habe mich bei Herrn Mahnstedt schriftlich entschuldigt. Ich möchte keinen Anwalt.“
Aktenvermerk
Zum Verfahren 704 Js 8912/26. Der Gefangene Ronny Halbmeier befindet sich seit dem 29. Mai 2026 ununterbrochen in Untersuchungshaft in hiesiger Anstalt. Eine Unterbrechung des Vollzuges, eine Verlegung oder eine Überhaft in anderer Sache liegen nicht vor.
Ein Arbeitsplatz außerhalb der Anstalt steht ihm nach Auskunft seines früheren Arbeitgebers nicht mehr zur Verfügung.
Norbert Piepgras
Justizhauptsekretär
Kriminalpolizeiinspektion Grünsteig – K 12
Schlussbericht
Der Bericht fasst den Sachverhalt zusammen; vom Abdruck wird abgesehen. Ergänzend enthält er:
Die Fahndung nach dem Beschuldigten Dorbrandt ist ohne Ergebnis geblieben; mit einer Ergreifung ist nicht zu rechnen. Die neuen Auszüge aus dem Bundeszentralregister vom 12. November 2026 liegen bei; sie weisen allein die bereits vermerkten Eintragungen aus. Der Zeuge Trentmann fragt an, wann er sein Fahrzeug zurückerhält; es wird nicht mehr benötigt.
Uwe Kastendieck
Erster Kriminalhauptkommissar
Die vollständige Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft Grünsteig ist nebst allen Begleitverfügungen zu entwerfen. Kommt eine Anklage in Betracht, ist deren Entwurf zu fertigen; das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen ist nicht erlassen.
Soweit die angesprochenen Rechtsprobleme für die förmliche Entschließung nach Ansicht der Bearbeiterin / des Bearbeiters keine Rolle spielen, sind sie in einem Hilfsgutachten zu behandeln.
Ladungen, Zustellungen, Vollmachten und sonstige Formalien sind in Ordnung, soweit sich aus dem Sachverhalt nichts Gegenteiliges ergibt. Es ist davon auszugehen, dass eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist und dass die nicht abgedruckten Aktenteile keine weiteren Erkenntnisse enthalten. Das Amtsgericht Grünsteig liegt im Bezirk des Landgerichts Grünsteig, das Amtsgericht Bültendorf im Bezirk des Landgerichts Bültendorf; für beide Landgerichte ist das Oberlandesgericht Hochwerder das gemeinschaftliche obere Gericht.
Neben dem Strafgesetzbuch ist das Waffengesetz zu berücksichtigen; weitere Nebengesetze und Ordnungswidrigkeiten sind nicht zu bearbeiten. Von § 153a StPO ist kein Gebrauch zu machen. Eine Entscheidung über die Kosten und über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ist nicht zu treffen.
Es ist auf den 23. November 2026 abzustellen.