Verweisungsprivileg (§ 839 I 2 BGB)

Lehrstoff · Feld 9 · D-9.05 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag“ (§ 839 I 2 BGB). Die anderweitige Ersatzmöglichkeit muss zumutbar und durchsetzbar sein.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • nur Fahrlässigkeit
  • nur dann
  • nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag
  • zumutbar und durchsetzbar

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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