Der Wortlaut
Übernimmt der Schuldner zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers diesem gegenüber eine neue Verbindlichkeit, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass er die Verbindlichkeit an Erfüllungs statt übernimmt.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers
- eine neue Verbindlichkeit
- im Zweifel nicht anzunehmen, dass er die Verbindlichkeit an Erfüllungs statt übernimmt