Der Wortlaut
Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Recht
- von einem anderen
- Tun oder Unterlassen
- verlangen
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§ 194 I BGB — Gesetzeswortlaut, wörtlich zitierfähig. Die Vorschrift definiert nur; eine Rechtsfolge ordnet sie nicht an und ist deshalb selbst keine Anspruchsgrundlage.
Womit er verwechselt wird
Anspruchsgrundlage ist die Norm, die die begehrte Rechtsfolge selbst ausspricht — erkennbar an „kann verlangen”, „ist verpflichtet”, „hat zu ersetzen”. Der Anspruch ist das Recht, die Anspruchsgrundlage der Satz, der es gibt.
Was beim Weglassen verlorengeht
„Tun oder Unterlassen” schrumpft auf „etwas zu verlangen”. Damit fällt die Zweiteilung weg, an der du in der Überschrift das Anspruchsziel festmachst — und eine Überschrift ohne Ziel ist der häufigste Aufbaufehler des Fachs.
Gleichwertig formuliert
„Anspruch ist“ ↔ „Unter einem Anspruch versteht man“