Der Wortlaut
Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden (§ 1600b I 1 BGB). Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Absatz 3 Satz 1 hindert den Lauf der Frist nicht (§ 1600b I 2 BGB). Die Frist beginnt nicht vor der Geburt des Kindes und nicht, bevor die Anerkennung wirksam geworden ist (§ 1600b II 1 BGB). Sie wird durch die Einleitung eines Verfahrens nach § 1598a Absatz 2 oder § 1600 gehemmt (§ 1600b IV 1 BGB).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden
- Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Absatz 3 Satz 1 hindert den Lauf der Frist nicht
- Die Frist beginnt nicht vor der Geburt des Kindes und nicht, bevor die Anerkennung wirksam geworden ist
- durch die Einleitung eines Verfahrens nach § 1598a Absatz 2 oder § 1600 gehemmt
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§ 1600b I BGB · Gesetzeswortlaut