Anfechtungsfrist

Familienrecht · Feld 11 · D-11.5 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden (§ 1600b I 1 BGB). Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Absatz 3 Satz 1 hindert den Lauf der Frist nicht (§ 1600b I 2 BGB). Die Frist beginnt nicht vor der Geburt des Kindes und nicht, bevor die Anerkennung wirksam geworden ist (§ 1600b II 1 BGB). Sie wird durch die Einleitung eines Verfahrens nach § 1598a Absatz 2 oder § 1600 gehemmt (§ 1600b IV 1 BGB).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden
  • Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Absatz 3 Satz 1 hindert den Lauf der Frist nicht
  • Die Frist beginnt nicht vor der Geburt des Kindes und nicht, bevor die Anerkennung wirksam geworden ist
  • durch die Einleitung eines Verfahrens nach § 1598a Absatz 2 oder § 1600 gehemmt

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 1600b I BGB · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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