Aktenvortrag
Den Aktenvortrag gibt es im zweiten Staatsexamen.
Akte lesen, vorbereiten, frei vortragen. Danach steht deine Zeiteinteilung Abschnitt für Abschnitt da.
So funktioniert diese Übung
Du bekommst eine Akte und einen Bearbeitervermerk. In der Vorbereitungszeit liest du und machst dir Notizen; eine Hilfe gibt es dabei nicht. Dann trägst du frei vor, in vier Abschnitten: Sachverhalt, rechtliche Würdigung, Ergebnis, Zweckmäßigkeit. Ausgewertet werden Aufbau, Zeiteinteilung und Inhalt dessen, was du gesagt hast. Die Notizen bleiben neben der Uhr stehen, bewertet werden sie nicht.