Natürliche Handlungseinheit beim Diebstahl (§§ 52, 53 StGB)

Strafrecht VII · Materielles Strafrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

A bricht in der Nacht zum 14. April 2026 zwischen 2:10 und 2:25 Uhr in einem rund um die Uhr zugänglichen Waschsalon nacheinander die drei Münzautomaten desselben Betreibers auf und nimmt insgesamt 640 Euro Hartgeld an sich. An den Geräten entsteht ein Schaden von 1.900 Euro. Der Betreiber stellt Strafantrag.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Bevor über Tateinheit oder Tatmehrheit entschieden wird, ist eine Frage zu beantworten, die in beiden Vorschriften vorausgesetzt, aber in keiner geregelt ist.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil A dreimal angesetzt und dreimal zugegriffen hat, liegen drei Diebstähle in Tatmehrheit vor.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil alle drei Automaten demselben Betreiber gehören, lautet der Schuldspruch auf Diebstahl, ohne jeden Zusatz.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Gehörten die drei Automaten drei verschiedenen Betreibern, änderte sich der Tenor — an der Zahl der Taten aber nichts.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Sachbeschädigung an den Automaten wird vom Diebstahl konsumiert und erscheint deshalb nicht im Schuldspruch.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ausgeschrieben nennt der Tenor beide Delikte in einem Satz, und die drei Automaten erscheinen darin nicht.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht VII · Materielles Strafrecht weiterlesen.

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