Erhöhte Mindestsperre nach früherer Entziehung (§ 69a III StGB)

Strafrecht IV · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

A gefährdet am Dienstag, dem 5. Mai 2026, grob verkehrswidrig den Straßenverkehr. Durch Urteil vom 14. Juni 2023 war gegen ihn bereits eine Sperre angeordnet worden; sie ist längst abgelaufen. Die Fahrerlaubnis wird ihm am 20. Mai 2026 vorläufig entzogen. Das Urteil ergeht am Freitag, dem 20. November 2026; angemessen sind vierundzwanzig Monate. A fährt beruflich einen Gabelstapler auf einem Werksgelände.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, muss es zugleich eine Sperre bestimmen; eine Entziehung ohne Sperre gibt es nicht.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Sperre aus dem Urteil vom 14. Juni 2023 hebt das Mindestmaß nicht an, weil zwischen ihr und der neuen Verurteilung mehr als drei Jahre liegen.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Dass die frühere Sperre längst abgelaufen ist, nimmt ihr für § 69a III StGB nichts.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Zu tenorieren sind noch achtzehn Monate.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wegen des Gabelstaplers kann das Gericht diese Fahrzeugart von der Entziehung ausnehmen.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Vorzeitig aufgehoben werden kann die Sperre hier frühestens nach drei Monaten.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht IV weiterlesen.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema