Drei Sätze über Beteiligte, und einer fehlt

Öffentliches Recht IV · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Gegen den Bebauungsplan „Am Anger“ der G stellt der Nachbar N fristgerecht Normenkontrollantrag; im Rubrum bezeichnet er als Antragsgegner den Gemeinderat. Der Plan setzt eine Verkehrsfläche fest, die an eine Staatsstraße anschließt. Die Bauherrin B, der G auf der Nachbarfläche eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt hat, will beteiligt werden. Der Berichterstatter erwägt, B notwendig beizuladen.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Dass N den Antrag im Rubrum gegen den Gemeinderat gerichtet hat statt gegen die Gemeinde, macht ihn nicht unzulässig.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ob der Freistaat Gelegenheit zur Äußerung bekommt, steht im Ermessen des Gerichts — das Gesetz verlangt es nicht.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Äußert sich der Freistaat auf die Gelegenheit nach § 47 II 3 VwGO, wird er dadurch Beteiligter des Verfahrens.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    B ist notwendig beizuladen, weil die Entscheidung über den Plan auch ihr gegenüber nur einheitlich ergehen kann.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ausgenommen ist von der Verweisung des § 47 II 4 VwGO nicht nur Absatz 2, sondern noch ein zweiter Absatz des § 65 VwGO.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    B kann gleichwohl beigeladen werden, darf dann aber keinen Antrag stellen, der von dem des N abweicht.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht IV weiterlesen.

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