Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Assessorkern · Examensklassiker
E benennt seinen Neffen B widerruflich als Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung über 120.000 €, ohne ihn zu unterrichten. E stirbt am 4. Mai 2026; das Schreiben der Versicherung erreicht B am 8. Mai. Alleinerbe S widerruft am 7. Mai gegenüber der Versicherung.
B hat den Anspruch gegen den Versicherer mit dem Versicherungsfall unmittelbar erworben (§ 331 I BGB, § 159 II VVG).
Die 120.000 € gehören zum Nachlass und stehen deshalb dem Alleinerben S zu (§ 1922 I BGB, § 2311 I 1 BGB).
Der Widerruf des S vom 7. Mai gegenüber der Versicherung hat das Schenkungsangebot rechtzeitig gestoppt (§ 130 I 2 BGB).
S bleibt danach allein der Angriff auf den Rechtsgrund im Valutaverhältnis (§ 812 I 1 Fall 1 BGB, § 1922 I BGB).
Pflichtteilsrechtlich bleibt die Zuwendung eine Schenkung; anzusetzen ist der Rückkaufswert, nicht die Versicherungssumme (§ 2325 I BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.