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Einführung — So arbeitest du mit ALEX – Tutor

Überblick

In ALEX – Tutor behandelt Zivilrecht VII den einstweiligen Rechtsschutz und die Rechtsmittel im zweiten Staatsexamen. Hier steht, wie du eine ergangene Entscheidung angreifst und wie du ein Recht sicherst, über das noch niemand entschieden hat: die Berufung von der Statthaftigkeit bis zum Berufungsurteil, Revision, Beschwerde und Wiederaufnahme sowie Arrest und einstweilige Verfügung mit Widerspruch, Vollziehung, Aufhebung und Haftung. Der Stoff ist von null erklärt und auf die Aufgaben zugeschnitten, die in der bayerischen Assessorklausur wirklich gestellt werden. Gearbeitet wird mit der ZPO und dem BGB, dazu mit dem EGZPO, dem GVG und dem GKG.

Beide Stoffe fragen zuerst, welches Gericht in welcher Form wie weit prüft. Das Berufungsgericht prüft in den Grenzen der §§ 513, 528, 529 und 531 ZPO, das Eilgericht auf bloße Glaubhaftmachung. Das Rechtsmittel greift eine Entscheidung an, die schon ergangen ist; der Eilrechtsschutz sichert ein Recht, über das noch niemand entschieden hat.

Von den 43 Aufgaben seit 2020 trugen fünf dieses Gebiet, und alle fünf waren Anwaltsschriftsätze: dreimal zur Berufung und zweimal im Eilverfahren. Nie war ein Berufungsurteil, ein Arrestbefehl, eine Beschlussverfügung oder ein Urteil nach Widerspruch zu fertigen. Und doch war in 25 der 43 Aufgaben ein Urteil zu schreiben. Ein Berufungsurteil ist eines, ein Urteil nach Widerspruch auch, und dieser Band baut beide.

Die Termintafel des Bandes zählt 43 zivilrechtliche Aufgaben der bayerischen Zweiten Juristischen Staatsprüfung aus zehn Prüfungsterminen von 2020/I bis 2026/I. Fünf dieser Aufgaben tragen einen Punkt dieses Gebiets, das sind 11,6 Prozent. Sie liegen in 2020/I, 2020/II, 2021/II, 2022/I und 2022/II, also in fünf der zehn Termine. Es sind 5 von 12 Anwaltsaufgaben, 41,7 Prozent. Von den 25 Urteilen trug keines, von den sechs Gutachten keines. Viermal war es die Nummer 3 und einmal die Nummer 2.

Im Verlauf zeigt die Tafel einen Schnitt. Von 2020/I bis 2022/II trugen fünf der sechs Termine das Gebiet, nur 2021/I trug nichts. In den 16 belegten Aufgaben der Termine 2023/I, 2023/II, 2024/II, 2025/II und 2026/I steht kein Punkt dieses Gebiets. Zwei Fragen kamen doppelt vor: § 513 Abs. 2 ZPO neben einer Zuständigkeitsfrage der ersten Instanz in 2020/I und 2022/I, und die Wahl zwischen Leistungs- und Sicherungsverfügung mit unterschiedlichen Anträgen in 2020/II und 2021/II.

Grundlage ist ein Register von 139 belegten Aufgaben der Termine 2000/II bis 2026/I, davon 64 vollständig beschrieben. Acht Aufgaben liegen als amtlicher Aufgabentext vor, und keine von ihnen trägt dieses Gebiet. Das ganze Gebiet ruht auf zweiter Hand: fünf Aufgaben auf terminbezogenen Auswertungen und elf auf einem Terminindex mit Termin, Nummer und Thema. Jede nachgezählte Zahl ist eine Untergrenze.

Die Grundlage nennt zehn Aufgaben für das Berufungsrecht und vier für den einstweiligen Rechtsschutz. Namentlich belegt sind neun und sieben, zusammen 16 von 137, das sind 11,7 Prozent. Der Eilrechtsschutz ist die einzige Zahl dieses Gebiets, die nach oben abweicht. Im Bestand von 827 Dokumenten steht die Berufung mit 2.154 Erwähnungen in 244 Dokumenten, der Arrest mit 867 in 73 und die einstweilige Verfügung mit 567 in 90. Der Arrest wird ausführlicher dargestellt und kam in der Prüfung seltener vor.

Vier Zählungen lassen sich an der Termintafel Zeile für Zeile nachrechnen und tragen deshalb ein Siegel: § 513 Abs. 2 ZPO mit 2 von 43 Aufgaben, die Berufung mit 3 von 43, der Arrest mit 1 von 43 und die einstweilige Verfügung mit 2 von 43. Die Zahlen sind klein, weil das Gebiet in der Prüfung selten vorkam. Eine Eins sagt, dass der Arrest in diesem Zeitraum genau einmal die Aufgabe getragen hat.

Vier Felder tragen kein Siegel: Feld 3, Feld 4, Feld 5 und Feld 8. Dort hat keine Aufgabe das Feld getragen. Eine Null ist eine Aussage und kein Siegel: Sie sagt, wo Lernzeit gespart werden darf. Die Rangliste nennt § 529, § 531, § 533 und § 538 ZPO in ihrer Normenkette, ein einzelner Aufgabeneintrag nennt keine davon. Im Bestand hat § 531 ZPO 145 Treffer in 31 Dokumenten und § 529 ZPO 115 in 26. Der Zurückweisungsbeschluss nach § 522 ZPO kommt auf 17 Treffer in drei Dokumenten.

Was im ausgewerteten Material nicht vorkam, gibt Lernzeit frei, und der Band sagt, wie viel. Revision, Sprungrevision, Leitentscheidungsverfahren und Nichtzulassungsbeschwerde bekommen zusammen fünf Einheiten, dazu zwei Mikrofälle und keine Klausur. Ihr Platz in den Klausuren ist die Entscheidung über die Zulassung der Revision im Berufungsurteil. Die Wiederaufnahme hat zwei Einheiten und einen Mikrofall, die Rechtsbeschwerde eine Einheit und einen Mikrofall. Das Verbot der Schlechterstellung steht im Bestand ein einziges Mal und bekommt zwei Einheiten und einen Mikrofall.

Weil keines dieser Erzeugnisse je verlangt war, stehen sie als Muster im Band: das Berufungsurteil nach § 540 ZPO, der Arrestbefehl mit Lösungssumme, der Tenor der Beschlussverfügung sowie Tenor und Gründe des Urteils nach Widerspruch. Sie stehen als Zitat im Text und sind zum Abdecken und Aufschreiben gedacht. Ein weiteres Muster ist der zurückweisende Beschluss ohne Mitteilung an den Gegner.

Fünf Lücken weist die Auswertung selbst aus: die Leistungsverfügung, die Abgrenzung von Arrest und einstweiliger Verfügung als Schema, § 945 ZPO, die Berufungserwiderung und die Rechtsbeschwerde. Der Band schließt sie mit eigenen Einheiten und Mikrofällen. Die Leistungsverfügung ist der einzige zweifach belegte Gegenstand dieses Gebiets, für den es keine Norm gibt: 2020/II Nr. 3 und 2021/II Nr. 3 verlangten beide Male unterschiedliche Anträge. Sie hat zwei Einheiten und zwei Mikrofälle.

Auf § 945 ZPO entfallen im Register null Aufgaben und im Bestand 18 Nennungen in neun Dateien, im Band zwei Einheiten und ein Mikrofall. Die Berufungserwiderung steht in drei Dateien mit vier Erwähnungen und ist der Gegenstand der zweiten Klausur. Das Abschlussschreiben und das Leitentscheidungsverfahren stehen in keiner Datei des Bestands und haben je eine Einheit.

Im Eilverfahren überwacht der Antragsteller drei Fristen allein: die Vollziehung nach § 929 Abs. 2 ZPO, die Wochenfrist des § 929 Abs. 3 Satz 2 ZPO und die Klagefrist nach § 926 Abs. 1 ZPO. Keine ist Notfrist, keine kennt Wiedereinsetzung. Der Widerspruch hemmt die Vollziehung nicht, § 924 Abs. 3 Satz 1 ZPO. Unter den Rechtsmitteln darf nur die sofortige Beschwerde auch bei dem Gericht eingelegt werden, dessen Entscheidung angefochten wird, § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO.

Der Rechtsstand ist der vom 1. Oktober 2026. Seit dem 1. Januar 2026 verlangt § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO einen Beschwerdegegenstand über 1 000 Euro, § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO eine Beschwer über 25 000 Euro und § 567 Abs. 2 ZPO gegen Kostenentscheidungen mehr als 300 Euro. Das Übergangsrecht für alle drei steht allein in § 47 EGZPO, und seine beiden Nummern sind durch „oder“ verbunden. Die Rücknahme der Revision steht seit dem 31. Oktober 2024 in § 555 Abs. 6 ZPO und nicht mehr in § 565 ZPO. Der ausgewertete Bestand bildet den Stand vor der Wertgrenzenreform ab.

Bei den Normen dieses Gebiets entscheidet die Ebene des Zitats. Zweiundvierzig Vorschriften des Kernbestands haben keine Absätze: zweiundzwanzig in den §§ 511 bis 577, sechs in den §§ 578 bis 591 und vierzehn in den §§ 916 bis 945b ZPO. Eine Fundstelle mit Absatzangabe gibt es dort nicht. § 528 ZPO hat zwei Sätze und keine Absätze, und § 533 ZPO ist ein Satz mit zwei Nummern. Zitiert wird deshalb auf der Ebene, auf der der Fehler passiert: Absatz, Satz, Nummer und Halbsatz. 67 Quick-Checks mit der Bezeichnung „Zitierprobe“ fragen, welche der genannten Fundstellen es gibt.

Acht Felder, 140 Einheiten:

  • Feld 1: Das System der Rechtsbehelfe und die Zulässigkeit jedes Rechtsmittels (16 Einheiten)
  • Feld 2: Die Berufung: Statthaftigkeit, Einlegung, Begründung (18 Einheiten)
  • Feld 3: Der Prüfungsumfang in zweiter Instanz (20 Einheiten)
  • Feld 4: Das Berufungsverfahren und das Berufungsurteil (20 Einheiten)
  • Feld 5: Revision, Beschwerde, Wiederaufnahme, einstweilige Einstellung (18 Einheiten)
  • Feld 6: Der Arrest (14 Einheiten)
  • Feld 7: Die einstweilige Verfügung (20 Einheiten)
  • Feld 8: Widerspruch, Vollziehung, Aufhebung und Haftung (14 Einheiten)

Die Felder gliedern sich nach der Frage, die sie beantworten. Feld 1 und Feld 5 behandeln das System und die übrigen Rechtsmittel (34 Einheiten), die Felder 2 bis 4 die Berufung (58) und die Felder 6 bis 8 den Eilrechtsschutz (48). Drei Felder sind mit je zwanzig Einheiten die größten: Feld 3, Feld 4 und Feld 7.

Vor Feld 1 stehen zwei Landkarten: die Tafel der Rechtsmittel und Rechtsbehelfe mit zwölf Zeilen und die Kette des Eilverfahrens mit zehn Stationen. Die Tafel fragt bei jedem Weg, wogegen er sich richtet, welche Wertgrenze oder Zulassung er braucht, in welcher Frist er einzulegen und zu begründen ist, wo, wer in welcher Form entscheidet und ob er etwas aufhält. Die Kette führt das Eilverfahren von der Schutzschrift im Register bis zum Schadensersatz und nennt bei jeder Station die Norm, den Handelnden, die Frist, den typischen Fehler und seine Folge. Zusammen mit den zwei Landkarten und den acht Texten „worum es geht“ zu den Feldern ergeben die 140 Einheiten die 150 Module des Wissensteils.

Die Einheiten haben fünf Bauarten:

  • 67 Normsätze
  • 16 Schemata
  • 29 Weichen
  • 14 Streitfragen
  • 14 Muster

Die Normsätze bilden den größten Baustein dieses Bandes, Streitfragen und Muster mit je vierzehn die kleinsten. Hinter 132 der 140 Einheiten steht ein Quick-Check, und 126 davon tragen eine Bezeichnung, die sagt, was geübt wird, zum Beispiel „Zitierprobe“, „Drei Varianten“, „Lückenstelle“ und „Zwei Varianten“. Die acht Einheiten ohne Quick-Check sind sechs Streitfragen und zwei Weichen.

Weichen sind Einheiten, in denen zwei oder drei Wege nebeneinander liegen und die Akte die Wahl verlangt. Davon gibt es 29. Dazu gehören „Anschlussberufung oder eigene Berufung“, „Sofortige Beschwerde oder Berufung“, „Arrest oder einstweilige Verfügung“ und „Selbst entscheiden oder zurückverweisen“. In den Streitfragen stehen die Ansichten nebeneinander, und du begründest die Wahl. Dazu gehören der unstreitige neue Vortrag nach dem Beschluss GSZ 1/08, die Leistungsverfügung ohne eigene Norm und die Vollziehung der Verfügung auf Herausgabe oder Wiedereinräumung.

Dazu kommen 45 Mikrofall-Themen, jedes in allen drei Stufen, zusammen 135 Mikrofälle. Die Stufen heißen Grundfall, Variante und Streitfall, und mit jeder Stufe steigt der Schwierigkeitsgrad. Die Variante dreht eine Tatsache, zum Beispiel den Tag, an dem die Verhandlung geschlossen wurde, und genau daran hängt der andere Rechtsbehelf. In acht Themen steht ein fertiger Text mit einem Fehler im Sachverhalt, den du finden musst, zum Beispiel ein Arrestbeschluss ohne Lösungssumme, ein Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO oder ein Urteil nach § 925 ZPO.

Für die tägliche Wiederholung liegen 520 Karteikarten bereit: die Wertgrenzen mit ihren Stichtagen, die Fristen mit ihren Wochentagen, die Gliederungszählungen der absatzlosen Vorschriften, die Tenöre im Wortlaut und die Null-Treffer. In der Jura Eule liegen 80 Fälle, zehn je Feld, zusammen 488 Aussagen.

Hinzu kommen vier vollständige Klausuren im Examensformat, je fünf Stunden: zwei Urteile und zwei Anwaltsaufgaben. Die erste verlangt das Urteil des Landgerichts Regensburg als Berufungsgericht nach § 540 ZPO ohne Tatbestand, dazu den Streitwertbeschluss und die Entscheidung über die Zulassung der Revision. Die dritte verlangt das Urteil des Landgerichts Memmingen nach Widerspruch gegen eine Leistungsverfügung mit Rubrum, Urteilsformel, Tatbestand und Entscheidungsgründen.

Die zweite und die vierte Klausur schreibst du als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, jeweils mit Hilfsgutachten und Schreiben an die Mandantin. Die zweite verlangt die Berufungserwiderung mit Anschlussberufung an das Oberlandesgericht Bamberg, die vierte den Widerspruch gegen einen Arrestbeschluss des Landgerichts Deggendorf mit Anträgen. Welche Anträge zu stellen sind, ist die Aufgabe.

Quer über Wissen und Mikrofälle liegt die Examenstreffer-Schicht. An 107 Stellen, nämlich an 53 Modulen und 54 Mikrofällen, steht ein Siegel mit der Zahl der Aufgaben der bayerischen Prüfung, in denen der Gegenstand vorkam: in Feld 1 § 513 Abs. 2 ZPO mit 2 von 43, in Feld 2 die Berufung mit 3 von 43, in Feld 6 der Arrest mit 1 von 43 und in Feld 7 die einstweilige Verfügung mit 2 von 43. Wo sich eine Zahl an der Termintafel nicht Zeile für Zeile nachrechnen lässt, steht kein Siegel.

Wenn du dich lieber führen lassen willst: Alex Coaching

Oben im Menü steht Alex Coaching. Dort führt ALEX dich Feld für Feld, Lektion für Lektion durch den Stoff. Erklärung, Aufgabe und Fall greifen ineinander: Du liest, beantwortest Aufgaben und beurteilst einen Sachverhalt; was du nicht brauchst, überspringst du. Wenn eine Antwort noch nicht sitzt, sagt ALEX dir, woran es liegt, und du versuchst es noch einmal, ohne dass es dich etwas kostet.

Es ist derselbe Lehrstoff wie hier, nur anders serviert.

Wenn du selbst zusammenstellen willst

Der Stoff dieses Bandes liegt unter Trainieren: Wissens-Module, Mikrofälle, Jura Eule und die Examensklausuren. Richte einmal den Lernplan ein — Termin, Umfang, Rechtsgebiete. Danach steht unter Heute dran, was heute ansteht: fällige Wiederholungen und neuer Stoff in einer Liste, ohne dass du wählen musst. Das ist die Frage, an der die meisten Lerntage verloren gehen.

Was es außerdem gibt

Der Klausurencoach führt dieselben vier Klausuren Station für Station — du schreibst eine Station, bekommst eine Rückmeldung dazu und siehst danach, wie dieser Abschnitt in der Musterlösung aussieht. In der Klausurkorrektur reichst du eine eigene Arbeit ein: Ein Prädikatsjurist mit über 13 Punkten im Staatsexamen liest sie und antwortet in null bis drei Tagen, die KI-Fassung kommt sofort. Deine eigenen Karten und Notizen liegen in der Kartei und laufen im selben Rhythmus mit. In der Arena trittst du auf demselben Bestand gegen einen anderen an, nur unter Zeit und mit einem Gegenüber. Der Tutor beantwortet Fragen und nennt darunter, worauf er sich stützt; findet er nichts, sagt er das. Und unter Aktuelle Rspr steht die examensrelevanteste Entscheidung der Woche — knapp erklärt und mit dem Satz, wo sie abgeprüft wird.

Die vier Klausuren nennen ihre Daten in der Akte selbst.