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Einführung — So arbeitest du mit ALEX – Tutor

Überblick

In ALEX – Tutor behandelt Zivilrecht V die besonderen Prozesslagen im zweiten Staatsexamen. Hier steht, was einen Rechtsstreit nicht so enden lässt, wie er begonnen hat: die Widerklage und die Aufrechnung, die Änderung des Antrags oder der Partei, die Erledigung, der Vergleich, die Rechtskraft und der Dritte, der nie Partei wird und trotzdem gebunden ist. Der Stoff ist von null erklärt und auf die Aufgaben zugeschnitten, die in der bayerischen Assessorklausur wirklich gestellt werden. Gearbeitet wird mit der ZPO und dem BGB, dazu mit dem GKG und dem RVG.

Die Fragen dieses Gebiets stehen fast nie im Bearbeitervermerk. Sie stehen in der Akte: in einem Schriftsatz, der einen neuen Antrag ankündigt, in einer Zahlung zwischen zwei Terminen, in einem Protokoll mit einem Widerrufsvorbehalt, in einer Streitverkündungsschrift, die niemand geprüft hat. Es fragt nicht, was ein Streitgegenstand ist, sondern wie viele in der Akte liegen, was aus jedem einzelnen geworden ist und was am Ende in den Tenor geschrieben wird.

Die Termintafel des Bandes zählt 43 zivilrechtliche Aufgaben der bayerischen Zweiten Juristischen Staatsprüfung aus zehn Prüfungsterminen von 2020/I bis 2026/I. In fünfzehn davon trägt ein Punkt dieses Gebiets, das sind 34,9 Prozent, und jeder der zehn Termine hat mindestens eine. Zwei dieser Aufgaben sind Vollstreckungsabwehrklagen gegen einen Vergleich, deren Kern ein anderes Gebiet ist. Ohne sie bleiben dreizehn, das sind 30,2 Prozent. Die beiden Aufgaben des jüngsten belegten Termins, 2026/I Nr. 1 und 2026/I Nr. 2, tragen beide eine Drittwiderklage.

Die Rangliste, auf die sich das Werk stützt, nennt höhere Zahlen, als sich namentlich belegen lassen:

  • Klageänderung: 13 behauptet, 5 belegt
  • Streitverkündung: 12 behauptet, 10 belegt
  • Widerklage: 12 behauptet, 7 belegt
  • Erledigung: 9 behauptet, 6 belegt, davon ausdrücklich einseitig nur eine
  • Rechtskraft: 8 behauptet, 3 belegt
  • Aufrechnung: 7 behauptet, 3 belegt
  • Parteiwechsel: 6 behauptet, 3 belegt
  • Prozessvergleich: 6 behauptet, 5 belegt

Nur § 265 ZPO geht mit sieben genau auf. Jede nachgezählte Zahl ist eine Untergrenze: Die Zahlen sagen, wie oft ein Gegenstand vorkam, nicht wo.

Zwei Zählungen lassen sich an der Termintafel Zeile für Zeile nachrechnen und tragen deshalb ein Siegel. Die Widerklage steht in 7 von 43 Aufgaben, das sind 16,3 Prozent, davon sind vier Feststellungswiderklagen und zwei stehen in arbeitsrechtlichen Schriftsätzen. Die Klage- oder Parteiänderung steht in 5 von 43, das sind 11,6 Prozent. Die 13 des Werks ergäben 30,2 Prozent und sind nicht gedeckt.

Was im ausgewerteten Material nicht vorkam, gibt Lernzeit frei. Die Klagerücknahme hat keinen Treffer, obwohl sie im Bestand auf Rang 22 von 124 Problemen steht. Sie bleibt im Band, weil sie die Gegenseite der Erledigung ist: Zahlt der Beklagte vor Rechtshängigkeit, trägt § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO und nicht die Erledigung. Das Vorbehaltsurteil nach § 302 ZPO hat keinen Treffer und bleibt mit drei Normsätzen und einem Muster im Band, die Hauptintervention nach § 64 ZPO mit einer Zeile der Tafel der Beteiligung Dritter.

Das Online-Verfahren der §§ 1121 bis 1136 ZPO gilt seit dem 23. Dezember 2025 und hat keinen Treffer. Die Erprobung ist nach § 1122 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf Zahlungsklagen vor den Amtsgerichten beschränkt. Auch die Verbandsklage hat im ganzen Bestand keinen Treffer. Zwei Einheiten bleiben, weil sie den Einzelprozess berührt: die Aussetzung nach § 148 Abs. 2 ZPO und die Bindung des angemeldeten Verbrauchers an ein Verbandsklageurteil.

Wofür es Punkte gibt, zeigt der Bewertungsbogen der Erstkorrektur zu 2024/II Nr. 1, der einzige aus einem Prüfungstermin. Die Aufgabe ist eine Säumnisaufgabe mit Parteierweiterung nach §§ 59 und 60 ZPO und § 263 ZPO analog, und drei Befunde des Bogens tragen für den ganzen Band:

  • Der Bogen bepunktet den Tenor je Streitgegenstand und je Beklagtem. Widerklage, Drittwiderklage und hinzutretender Beklagter bekommen je eine eigene Ziffer und eigene Punkte.
  • Formalien werden ausdrücklich bewertet, darunter das Rubrum mit der Bezeichnung des Nebenintervenienten und den Parteirollen.
  • Die Entscheidungsgründe folgen dem Aufbau des Urteils, und jeder Baustein ist eigens bepunktet. Widerklage, Klageänderung und Parteiwechsel stehen in demselben Baustein.

Der Rechtsstand ist der vom September 2026. Seit dem 1. Juli 2026 kann das Gericht nach § 102 ZPO die Kostenentscheidung von Amts wegen ändern, wenn sich die Wertfestsetzung ändert, und zwar nach Absatz 2 Satz 3 nur binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Wertfestsetzung. Die Änderung ist nach Absatz 3 Satz 1 unanfechtbar. § 148 ZPO hat vier Absätze: Absatz 2 trägt seit dem 13. Oktober 2023 die Aussetzung wegen einer Verbandsklage, Absatz 3 die Aussetzung bis zu einem nach § 411a ZPO verwertbaren Gutachten, Absatz 4 seit dem 31. Oktober 2024 die Aussetzung bis zur Erledigung eines Leitentscheidungsverfahrens.

Der Beschwerdewert des § 567 Abs. 2 ZPO, des § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG und des § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG beträgt seit dem 1. Januar 2026 300 Euro, und seit demselben Tag gilt § 298a Abs. 1 Satz 1 ZPO: Die Prozessakten werden elektronisch geführt.

Bei den Normen dieses Gebiets entscheidet die Ebene des Zitats. Von den zwanzig Vorschriften der §§ 59 bis 78 ZPO haben zwölf keine Absätze, darunter § 59 ZPO, § 60 ZPO, § 61 ZPO und § 68 ZPO. Auch § 263 ZPO, § 264 ZPO, § 267 ZPO und § 268 ZPO sind absatzlos, ebenso § 387 BGB, § 389 BGB und § 390 BGB. Eine Fundstelle mit Absatzangabe gibt es dort nicht. Zitiert wird deshalb auf der Ebene, auf der der Fehler passiert: Absatz, Satz, Nummer und Halbsatz. 58 Quick-Checks mit der Bezeichnung „Zitierprobe“ fragen, welche der genannten Fundstellen es gibt.

Acht Felder, 140 Einheiten:

  • Feld 1: Die Widerklage und die Drittwiderklage (20 Einheiten)
  • Feld 2: Die Prozessaufrechnung und die Hilfsaufrechnung (16 Einheiten)
  • Feld 3: Klageänderung, Klageerweiterung und Parteiwechsel (19 Einheiten)
  • Feld 4: Klagerücknahme und Erledigung der Hauptsache (21 Einheiten)
  • Feld 5: Der Prozessvergleich und sein Widerruf (13 Einheiten)
  • Feld 6: Streitgegenstand, Rechtskraft, Präjudizialität (18 Einheiten)
  • Feld 7: Streitgenossenschaft und die Beteiligung Dritter (21 Einheiten)
  • Feld 8: Rechtsnachfolge, Zwischenfeststellung, Verbindung und Trennung (12 Einheiten)

Die Felder gliedern sich nach der Frage, die sie beantworten. In den Feldern 1 bis 3 geht es darum, wie der Streitgegenstand wächst (55 Einheiten), in den Feldern 4 und 5, wie er endet (34), in den Feldern 6 und 7, woran die Entscheidung bindet (39), und in Feld 8 um Rechtsnachfolge und Verfahrenslenkung (12). Die größten Felder sind Feld 4 und Feld 7 mit je 21 Einheiten.

Vor Feld 1 stehen zwei Landkarten: die Tafel der Beendigungen mit neun Wegen, auf denen ein Rechtsstreit endet, und die Tafel der Beteiligung Dritter mit elf Stellungen. Von den neun Wegen enden vier mit einem rechtskraftfähigen Sachurteil. Bei den elf Stellungen gibt es fünf Bindungen, und nur eine davon heißt Rechtskraft. Zusammen mit den zwei Landkarten und den zwei Texten „worum es geht“ zu Feld 1 und Feld 2 ergeben die 140 Einheiten die 144 Module des Wissensteils.

Die Einheiten haben fünf Bauarten:

  • 59 Normsätze
  • 16 Schemata
  • 26 Weichen
  • 22 Streitfragen
  • 17 Muster

Die Normsätze bilden den größten Baustein dieses Bandes, die Schemata mit sechzehn den kleinsten. Drei der Streitfragen stehen nicht im Gesetz: die einseitige Erledigungserklärung, die isolierte Drittwiderklage und die Reichweite der Interventionswirkung. Hinter 131 der 140 Einheiten steht ein Quick-Check, und 121 davon tragen eine Bezeichnung, die sagt, was geübt wird, zum Beispiel „Zitierprobe“, „Lückenstelle“, „Drei Varianten“ und „Fehlersuche“.

Die 17 Muster sind Textbausteine im Wortlaut, wie sie in der Klausur auf das Papier kommen, zum Beispiel der Widerklage- und der Abweisungsantrag, der Tenor über drei Streitgegenstände, der Kostenbeschluss nach § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, der Vergleichstext mit Widerrufsvorbehalt und Kostenregelung sowie die Streitverkündungsschrift nach § 73 Satz 1 ZPO. Sie stehen als Zitat im Text und sind zum Abdecken und Aufschreiben gedacht.

Weichen sind Einheiten, in denen zwei oder drei Wege nebeneinander liegen und die Akte die Wahl verlangt. Davon gibt es 26. Dazu gehören „Aufrechnung oder Aufrechnungswiderklage“, „Rücknahme oder Erledigungserklärung“ und „Verbindung nach § 147 ZPO oder Aussetzung nach § 148 Abs. 1 ZPO“.

Dazu kommen 45 Mikrofall-Themen, jedes in allen drei Stufen, zusammen 135 Mikrofälle. Die Stufen heißen Grundfall, Variante und Streitfall, und mit jeder Stufe steigt der Schwierigkeitsgrad. Die Variante dreht eine Tatsache, meist ein Datum, eine Reihenfolge von Erklärungen oder ein Wort im Vergleichstext.

Für die tägliche Wiederholung liegen 520 Karteikarten bereit, in der Jura Eule 80 Fälle, zehn je Feld, zusammen 488 Aussagen.

Hinzu kommen vier vollständige Klausuren im Examensformat, je fünf Stunden. In keiner ist ein Hilfsgutachten zu fertigen. Die erste verlangt das Urteil des Landgerichts über alle Streitgegenstände, die bei Schluss der mündlichen Verhandlung anhängig waren, mit vollständigem Tatbestand. Die zweite verlangt Urteil und Beschluss des Landgerichts in einer Sache, dazu einen Vermerk zu den Akten.

Die dritte Klausur verlangt ein Urteil des Landgerichts mit vollständigem Tatbestand und Streitwertbeschluss, in dem über einen Antrag der Beklagten und die Übernahmeerklärung der Nebenintervenientin in den Entscheidungsgründen zu befinden ist. Die vierte verlangt Urteil und Zwischenurteil des Landgerichts, beide ohne Tatbestand. Zusammen decken die vier Klausuren die drei Erzeugnisse des Gebiets ab: das Urteil über mehrere Streitgegenstände, den Kostenbeschluss und das Zwischenurteil. Gespielt wird an vier bayerischen Landgerichten.

Quer über Wissen und Mikrofälle liegt die Examenstreffer-Schicht. An 77 Stellen, nämlich an 38 Modulen und 39 Mikrofällen, steht ein Siegel mit der Zahl der Aufgaben der bayerischen Prüfung, in denen der Gegenstand vorkam: in Feld 1 die Widerklage mit 7 von 43, in Feld 3 die Klage- oder Parteiänderung mit 5 von 43. Wo sich eine Zahl an der Termintafel nicht Zeile für Zeile nachrechnen lässt, steht kein Siegel.

Wenn du dich lieber führen lassen willst: Alex Coaching

Oben im Menü steht Alex Coaching. Dort führt ALEX dich Feld für Feld, Lektion für Lektion durch den Stoff. Erklärung, Aufgabe und Fall greifen ineinander: Du liest, beantwortest Aufgaben und beurteilst einen Sachverhalt; was du nicht brauchst, überspringst du. Wenn eine Antwort noch nicht sitzt, sagt ALEX dir, woran es liegt, und du versuchst es noch einmal, ohne dass es dich etwas kostet.

Es ist derselbe Lehrstoff wie hier, nur anders serviert.

Wenn du selbst zusammenstellen willst

Der Stoff dieses Bandes liegt unter Trainieren: Wissens-Module, Mikrofälle, Jura Eule und die Examensklausuren. Richte einmal den Lernplan ein — Termin, Umfang, Rechtsgebiete. Danach steht unter Heute dran, was heute ansteht: fällige Wiederholungen und neuer Stoff in einer Liste, ohne dass du wählen musst. Das ist die Frage, an der die meisten Lerntage verloren gehen.

Was es außerdem gibt

Der Klausurencoach führt dieselben vier Klausuren Station für Station — du schreibst eine Station, bekommst eine Rückmeldung dazu und siehst danach, wie dieser Abschnitt in der Musterlösung aussieht. In der Klausurkorrektur reichst du eine eigene Arbeit ein: Ein Prädikatsjurist mit über 13 Punkten im Staatsexamen liest sie und antwortet in null bis drei Tagen, die KI-Fassung kommt sofort. Deine eigenen Karten und Notizen liegen in der Kartei und laufen im selben Rhythmus mit. In der Arena trittst du auf demselben Bestand gegen einen anderen an, nur unter Zeit und mit einem Gegenüber. Der Tutor beantwortet Fragen und nennt darunter, worauf er sich stützt; findet er nichts, sagt er das. Und unter Aktuelle Rspr steht die examensrelevanteste Entscheidung der Woche — knapp erklärt und mit dem Satz, wo sie abgeprüft wird.

Die vier Klausuren nennen ihre Daten in der Akte selbst.