01 · Lernpfad & Architektur — von der Ladung bis zum non liquet
Überblick
Zielgruppe: Referendarin oder Referendar im zweiten Staatsexamen. Maßstab: die vier Examensklausuren dieses Bandes.
Keine Sorge — dieses erste Kapitel ist nur die Landkarte. Du musst hier noch nichts können. Es zeigt, wie der Band gebaut ist und in welcher Reihenfolge du am besten lernst. Blättere jederzeit hierher zurück.
Der Band in einem Bild
Drei Schichten bauen aufeinander auf — Wissen → Übung → Klausur:
- Wissen
150 Module erklären jeden Baustein von null — bei den Normsätzen mit dem Wortlaut, bei den Schemata mit der Prüfungsfolge, bei den Weichen mit der Stelle, an der die Prüfung abbiegt, bei den Streitfragen mit den Ansichten und der Wahl, die man begründet, bei den Mustern mit dem Textbaustein im Wortlaut, und jede der 140 Einheiten mit einem Quick-Check am Ende. - Übung
135 Mikrofälle in drei Stufen: Grundfall, Variante, Streitfall — 45 Themen, jedes in allen dreien. - Klausur
Vier vollständige Examensklausuren, je fünf Stunden: das Urteil des Landgerichts nach Einspruch, die Entscheidung des Amtsgerichts mit dem Streitwertbeschluss, ein Urteil ohne Tatbestand mit Beweisbeschluss und das Endurteil des Arbeitsgerichts.
Die Besonderheit dieses Bandes: Er fängt mit zwei Landkarten an. Die erste, Die Säumnisleiter, legt neun Stufen von der Ladung bis zum zweiten Versäumnisurteil nebeneinander und nennt bei jeder die Norm, die Voraussetzung, den Rechtsbehelf, die Frist, die Kostenfolge und das, was davon im Urteil steht. Eine zehnte Zeile gilt dem bayerischen Arbeitsgericht.
Die zweite, Die Beweisstraße, führt elf Stufen von der Behauptung bis zum non liquet auf und fragt bei jeder, was schiefgehen kann und welche Folge das hat. Die Beweislast entscheidet erst ganz am Ende. Von den elf Stufen hinterlassen nur drei einen Abschnitt im Urteil, alles dazwischen steht im Beweisbeschluss und im Protokoll.
Was du hier lernst, endet in Textbausteinen, die so in der Klausur stehen könnten: der Tenor, der Beweisbeschluss und die Würdigung einer Aussage. Deck sie ab und schreib sie aus dem Kopf auf; das ist die Übung.
Vertiefung
Der empfohlene Lernpfad
Es ist ein Wegweiser zum Zurückblättern und kein Pensum, das du jetzt verstehen musst. Die Tagesangaben sind aus dem Umfang gerechnet: Rund zwanzig Lerntage, verteilt nach dem Anteil, den ein Feld am Lehrtext des Bandes hat.
- Schritt 1 — Die beiden Landkarten (≈ ½ Tag)
Feld 0: die Säumnisleiter mit neun Stufen und die Beweisstraße mit elf Stufen. Einmal lesen genügt. Nach jedem Feld kommst du hierher zurück. - Schritt 2 — Das Versäumnisurteil im Termin (≈ 2½ Tage)
Feld 1: die Säumnisleiter von der Ladung bis zur Rechtskraft, § 330 ZPO über die Abweisung ohne Schlüssigkeitsprüfung, die Geständnisfiktion des § 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 331 Abs. 1 Satz 2 ZPO neu mit § 29 Abs. 2 und § 38 ZPO sowie die Wahl zwischen echtem und unechtem Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 2 ZPO. Der Prüfungsaufbau gegen den Beklagten in neun Schritten, der Aufbau gegen den Kläger und die drei entfallenden Punkte, das Muster für den Tenor des echten Versäumnisurteils nach § 708 Nr. 2 ZPO sowie das Muster für den Doppeltenor des Versäumnis- und Endurteils. § 332 ZPO über den Verhandlungstermin, § 333 ZPO über das Erscheinen ohne Verhandeln, § 334 ZPO über das unvollständige Verhandeln und die Säumnis im Anwaltsprozess nach § 78 Abs. 1 ZPO. Die fünf Nummern des § 335 Abs. 1 ZPO, die §§ 335 Abs. 2 und 336 ZPO über den neuen Termin und die sofortige Beschwerde, die Vertagung von Amts wegen nach § 337 ZPO und ihr Verhältnis zu § 227 ZPO, § 227 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 ZPO mit der Videoverhandlung statt der Terminsänderung sowie die Entscheidung nach Aktenlage nach den §§ 331a und 251a ZPO. - Schritt 3 — Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren und Zustellungsrecht (≈ 2½–3 Tage)
Feld 2: § 331 Abs. 3 Satz 1 ZPO über die Entscheidung ohne Verhandlung, der Antrag vorab nach § 331 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 ZPO sowie das Vorverfahren nach § 276 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO. Die Zustellung statt der Verkündung nach § 310 Abs. 3 ZPO und die spätere der beiden Zustellungen als Beginn der Frist. Die Zustellung von Amts wegen nach den §§ 166 und 168 ZPO, die Zustellung an den Prozessbevollmächtigten nach § 172 Abs. 1 ZPO, die Ersatzzustellung an Personen nach § 178 Abs. 1 ZPO mit drei Nummern, die Sperre des § 178 Abs. 2 ZPO bei Beteiligung als Gegner sowie § 180 ZPO mit drei Sätzen. § 180 Satz 3 ZPO als Fehlerquelle, die Beweiskraft der Zustellungsurkunde nach § 182 ZPO und § 418 ZPO, die Heilung nach § 189 ZPO und ihre Grenze, der Zustellungsbevollmächtigte nach § 184 ZPO sowie die öffentliche Zustellung nach den §§ 185 und 186 ZPO. Die vier Tage seit dem 1. Januar 2025 nach § 270 Satz 2 ZPO, die Fristenrechnung des Einspruchs nach § 222 ZPO und den §§ 187 und 188 BGB, das Muster für den Abschnitt über Zustellung und Fristbeginn in acht Sätzen, die Wahl zwischen § 189 ZPO und § 233 ZPO sowie der Widerspruch im Mahnverfahren als Bestellung nach § 694 ZPO. - Schritt 4 — Einspruch und zweites Versäumnisurteil (≈ 3 Tage)
Feld 3: § 338 ZPO über die Statthaftigkeit nur gegen das echte Versäumnisurteil und die Prüfungsreihenfolge nach Einspruch. § 339 Abs. 1 ZPO mit der Notfrist von zwei Wochen sowie § 339 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO über Auslandsmonat und längere Frist. Die Form des Einspruchs nach § 340 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO, § 130d ZPO mit drei Sätzen, das beA als Nummer 1 des § 130a Abs. 4 Satz 1 ZPO, das ungeeignete Dokument und die Formfiktion nach den §§ 130a Abs. 6 und 130e ZPO sowie § 340a ZPO mit vier Sätzen. Die Prüfung von Amts wegen nach § 341 Abs. 1 ZPO, das Muster des Verwerfungsurteils nach § 341 Abs. 2 ZPO sowie das Muster für Rechtsbehelfsbelehrung und Hinweis nach § 340 Abs. 3 Satz 4 ZPO. Die Rückversetzung nach § 342 ZPO, der Aufbaufehler einer Begründetheit des Einspruchs, aufrechterhalten und aufheben nach § 343 ZPO sowie das Muster für den Tenor nach § 343 ZPO in seinen vier Varianten. Die drei Bedingungen des § 344 ZPO, das Muster für die Kosten nach § 344 ZPO und § 709 Satz 3 ZPO, das zweite Versäumnisurteil nach den §§ 345 und 514 Abs. 2 ZPO sowie die §§ 346 und 347 ZPO mit § 700 Abs. 1 ZPO. - Schritt 5 — Die Beweislast und das Beweismaß (≈ 3 Tage)
Feld 4: die Beweisstraße von der Behauptung bis zum non liquet, die drei Lasten zu drei Zeitpunkten, die Grundregel der Last für die günstige Norm sowie die Normgünstigkeitstheorie und der Einwand gegen sie. Die sekundäre Darlegungslast, das Zugeständnis durch Schweigen nach § 138 Abs. 3 ZPO, das Bestreiten mit Nichtwissen nach § 138 Abs. 4 ZPO, das gerichtliche Geständnis nach den §§ 288 und 290 ZPO, die offenkundigen Tatsachen nach § 291 ZPO sowie die gesetzlichen Vermutungen nach § 292 ZPO. Die Beweislastnormen des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB und des § 1006 BGB, die Beweislastumkehr und ihre Fallgruppen, der Anscheinsbeweis sowie die Beweisvereitelung und ihre Rechtsfolge. Der Maßstab der Überzeugung nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, das Muster der Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO, die gesetzlichen Beweisregeln nach § 286 Abs. 2 ZPO, § 287 Abs. 1 ZPO mit drei Sätzen, die Wahl zwischen § 286 ZPO und § 287 ZPO sowie das Muster des Beweislastsatzes im Urteil. - Schritt 6 — Beweisantritt, Substantiierung und die fünf Beweismittel (≈ 2–2½ Tage)
Feld 5: die fünf Beweismittel und ihr Beweisantritt in einer Tafel, die Substantiierungslast mit Maß und Grenze, der Beweisantritt nach § 282 Abs. 1 ZPO, Ausforschungsbeweis und Beweisermittlungsantrag sowie die Gründe der Ablehnung eines Beweisantrags. Der Augenschein nach § 371 ZPO, das Muster des Beweisantritts für alle fünf Mittel, die Zeugnisverweigerung nach den §§ 383 und 384 ZPO sowie das Ausbleiben des Zeugen nach den §§ 380 und 390 ZPO. Der Sachverständige nach § 402 ZPO, Auswahl und Leitung nach den §§ 404 und 404a ZPO, die Ablehnung nach § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO binnen zwei Wochen sowie die Pflichten des Sachverständigen und das neue Gutachten nach den §§ 407a und 412 ZPO. Die Beweiskraft der Urkunden nach den §§ 415 und 418 ZPO, die Vorlegung durch den Gegner nach den §§ 420 bis 427 ZPO sowie die Parteivernehmung nach den §§ 445 bis 448 ZPO und die Anhörung nach § 141 ZPO. - Schritt 7 — Die Beweisaufnahme und der Beweisbeschluss (≈ 3 Tage)
Feld 6: die sieben Schritte vom Beweisantritt zum Ergebnis, die Notwendigkeit eines Beweisbeschlusses nach § 358 ZPO und die drei Nummern des § 359 ZPO. Das Muster des Beweisbeschlusses über eine Zeugenvernehmung, das Muster des Beweisbeschlusses über ein Gutachten, der Beweisbeschluss vor der Verhandlung nach § 358a ZPO mit fünf Nummern, die Änderung des Beweisbeschlusses nach § 360 ZPO mit vier Sätzen sowie § 355 ZPO und die Durchbrechungen nach den §§ 361 und 375 ZPO. Das Muster der Beweisaufnahme im Urteilstatbestand, die Beweisaufnahme in Bild und Ton nach § 284 Abs. 2 ZPO mit fünf Sätzen, § 128a Abs. 1 Satz 3 ZPO ohne Zeugen und Sachverständige, die Anordnung nach § 284 Abs. 3 ZPO, die fünf Nummern des § 377 Abs. 2 ZPO und § 379 ZPO sowie die schriftliche Beantwortung der Beweisfrage nach § 377 Abs. 3 ZPO. Vernehmung und Fragerecht und Gegenüberstellung nach den §§ 394 bis 398 ZPO sowie das Beweisverwertungsverbot im Zivilprozess. Die Protokollierung nach den §§ 159 und 160 ZPO, die Aussage ohne Protokoll nach § 161 ZPO, das Muster des Protokolls einer Zeugenvernehmung mit Genehmigungsvermerk, die Aufzeichnung nach § 160a ZPO mit sechs Absätzen, Genehmigung und Berichtigung und Beweiskraft nach den §§ 162 bis 165 ZPO sowie das Muster der Würdigung einer Zeugenaussage in zwölf Sätzen. - Schritt 8 — Präklusion und Wiedereinsetzung (≈ 2–2½ Tage)
Feld 7: die Präklusionsprüfung in fünf Schritten sowie Rechtzeitigkeit und Mitteilung und Zulässigkeitsrügen nach § 282 ZPO. Die abschließende Klammer des § 296 Abs. 1 ZPO, Ermessen und Verzögerung und grobe Nachlässigkeit nach § 296 Abs. 2 ZPO, der Verzögerungsbegriff, § 296 Abs. 3 und Abs. 4 ZPO sowie der Verweis des § 340 Abs. 3 Satz 3 ZPO auf § 296 ZPO. § 296a ZPO mit zwei Sätzen, die Abschichtung nach § 139 Abs. 1 Satz 3 ZPO, das Muster der Zurückweisung in den Entscheidungsgründen, die Fortwirkung der Präklusion nach den §§ 530 und 531 Abs. 1 ZPO sowie die Kosten einer falschen Präklusion mit § 538 Abs. 2 ZPO. § 233 ZPO mit zwei Sätzen, § 234 ZPO mit zwei Wochen, Form und Nachholung und Glaubhaftmachung nach den §§ 236 bis 238 ZPO sowie das Muster des Wiedereinsetzungsantrags neben dem Einspruch. - Schritt 9 — Selbständiges Beweisverfahren und Arbeitsgerichtsverfahren (≈ 1–1½ Tage)
Feld 8: Zulässigkeit und Zuständigkeit und Antragsinhalt nach den §§ 485 bis 487 ZPO, § 485 Abs. 2 ZPO mit drei Nummern sowie die §§ 490 bis 494a ZPO mit § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB. § 46 Abs. 2 ArbGG mit vier Sätzen, die Säumnis in der Güteverhandlung nach § 54 Abs. 4 und Abs. 5 ArbGG, § 59 ArbGG mit vier Sätzen, die §§ 46a und 62 ArbGG in fünf Sätzen sowie die Null-Treffer dieses Gebiets und das Zeitgerüst der Klausur. - Schritt 10 — Klausurphase
Vier Klausuren unter Zeit, je fünf Stunden. Die erste verlangt das Urteil des Landgerichts nach Einspruch, die zweite die Entscheidung des Amtsgerichts mit dem Streitwertbeschluss, die dritte ein Urteil ohne Tatbestand mit Beweisbeschluss und die vierte das Endurteil des Arbeitsgerichts. Lies jede Akte einmal ganz, bevor du schreibst. Zwischendurch hält die Jura Eule den Stoff wach.
Woran du merkst, dass es sitzt
Du gehst jede Akte an den beiden Landkarten entlang. Du prüfst, ob das Versäumnisurteil ergehen durfte, rechnest Zustellung und Frist mit Datum nach und stellst fest, ob über die Behauptung Beweis zu erheben ist. Bei jedem Beweisthema weißt du, wer die Last trägt, wenn am Ende nichts feststeht.
Den Tenor, den Beweisbeschluss und den Beweislastsatz im Urteil schreibst du aus dem Kopf im Wortlaut. Das gelingt, weil du die Normen auf der Ebene kennst, auf der Zitate scheitern: Absatz, Satz, Nummer und Halbsatz.