01 · Lernpfad & Architektur — von 0 zum tragfähigen Schuldspruch
Überblick
Zielgruppe: Referendarin oder Referendar vor oder in der Strafstation. Maßstab: die vier Examensklausuren dieses Bandes.
Keine Sorge — dieses erste Kapitel ist nur die Landkarte. Du musst hier noch nichts können. Es zeigt, wie der Band gebaut ist und in welcher Reihenfolge du am besten lernst. Blättere jederzeit hierher zurück.
Der Band in einem Bild
Drei Schichten bauen aufeinander auf — Wissen → Übung → Klausur:
- Wissen
152 Module erklären jeden Baustein von null — mit Norm, Formulierungsmuster und Quick-Check. - Übung
141 Mikrofälle in drei Stufen: Grundfall, Variante, Streitfall — 47 Themen, jedes in allen dreien. - Klausur
Vier vollständige Examensklausuren mit Musterlösung und Korrekturhinweisen: einer Urteile und drei Plädoyers.
Dazu Die Aufbauraster am Ende des Wissensteils: acht Prüfungsreihenfolgen, vom Urteil als Ganzem bis zum Plädoyer. Ein Raster ist kein Stoff — es ist der Aufbau, und den brauchst du erst, wenn du weißt, was hineingehört.
Die Besonderheit dieses Bandes: Er schreibt. Was du hier lernst, endet fast immer in einem Text, der so in der Akte stehen könnte — eine Tenorformel, ein Beschluss, ein Antrag. Deck ihn ab und schreib ihn aus dem Kopf auf; das ist die Übung.
Vertiefung
Der empfohlene Lernpfad
Es ist ein Wegweiser zum Zurückblättern und kein Pensum, das du jetzt verstehen musst. Die Tagesangaben sind aus dem Umfang gerechnet: Rund zwanzig Lerntage, verteilt nach dem Anteil, den ein Feld am Lehrtext des Bandes hat.
- Schritt 1 — Täterschaft und Teilnahme (≈ 2 Tage)
Feld 1: die Beteiligungsform als Feststellungsfrage, mittelbare Täterschaft und der Täter hinter dem Täter, Mittäterschaft mit ihren zwei Grenzen, der Mittäterexzess, Anstiftung samt doppeltem Anstiftervorsatz und Tatprovokation, Beihilfe und die neutrale Handlung, die Abgrenzung zwischen § 28 I und § 28 II StGB sowie §§ 30, 31 StGB. - Schritt 2 — Versuch, Unterlassen, Fahrlässigkeit, Erfolgsqualifikation (≈ 2–3 Tage)
Feld 2: Tatentschluss und unmittelbares Ansetzen, der fehlgeschlagene Versuch als Filter vor allen Rücktrittsvarianten, der Rücktrittshorizont und § 24 II StGB, tätige Reue, die Abgrenzung von Tun und Unterlassen mit der Garantenstellung, Quasikausalität und Entsprechungsklausel, Sorgfaltspflichtverletzung und Vorhersehbarkeit sowie der Gefahrzusammenhang beim erfolgsqualifizierten Delikt. - Schritt 3 — Rechtfertigung, Entschuldigung, Irrtum (≈ 2 Tage)
Feld 3: die Notwehrlage mit Erforderlichkeit und Gebotenheit, die Notwehrprovokation, § 127 I 1 StPO als Rechtfertigungsgrund, § 34 StGB neben §§ 228, 904 BGB, Einwilligung und Einverständnis mit der Grenze des § 228 StGB, Notwehrexzess und entschuldigender Notstand, dazu die Irrtümer: Tatbestandsirrtum, error in persona, aberratio ictus, Erlaubnistatbestandsirrtum und Verbotsirrtum. - Schritt 4 — Konkurrenzen und der Weg in den Schuldspruch (≈ 1–2 Tage)
Feld 4: Handlungseinheit oder Handlungsmehrheit als Filtersystem, die natürliche und die tatbestandliche Handlungseinheit, Klammerwirkung, Spezialität, Subsidiarität und Konsumtion, mitbestrafte Vor- und Nachtat, Konkurrenzen bei mehreren Beteiligten, der prozessuale Tatbegriff des § 264 StPO, § 154a StPO und die Wahlfeststellung. - Schritt 5 — Leben und körperliche Unversehrtheit (≈ 2–3 Tage)
Feld 5: der Tötungsvorsatz als Feststellungsfrage, § 211 StGB mit seinen drei Merkmalsgruppen und der Rechtsfolgenlösung, Heimtücke, Verdeckungs- und Ermöglichungsabsicht, § 216 StGB und die Sterbehilfe, § 221 StGB, die Körperverletzungsdelikte von § 223 bis § 227 StGB mit dem ärztlichen Heileingriff, dazu § 340 StGB und § 231 StGB. - Schritt 6 — Eigentums- und Vermögensdelikte (≈ 3–4 Tage)
Feld 6: § 242 StGB mit Gewahrsam, Wegnahme und Zueignungsabsicht, die Regelbeispiele des § 243 StGB, § 244 StGB, die Unterschlagung als Auffangnetz, der Betrug von der Täuschung über den Irrtum und die Vermögensverfügung bis zum Bezifferungsgebot beim Schaden, § 263a StGB mit seinen Kartenfallgruppen, Untreue, Hehlerei und Geldwäsche. - Schritt 7 — Raub, Erpressung, Straßenverkehr (≈ 3 Tage)
Feld 7: der Finalzusammenhang beim Raub und die Abgrenzung zur räuberischen Erpressung nach dem äußeren Erscheinungsbild, die Qualifikationen des § 250 StGB, räuberischer Diebstahl und § 251 StGB, § 316a StGB und §§ 239a, 239b StGB, dazu das Verkehrsstrafrecht: § 316 StGB mit Rückrechnung und Nachtrunk, §§ 20, 21 StGB und die actio libera in causa, §§ 315b, 315c, 315d StGB und § 142 StGB. - Schritt 8 — Urkunden, Aussage, Rechtspflege, Brand, Amt (≈ 3 Tage)
Feld 8: der Urkundsbegriff und die drei Alternativen des § 267 StGB, §§ 268, 269 StGB, die inhaltliche Unrichtigkeit nach §§ 271, 348 StGB, die Aussagedelikte der §§ 153, 154 StGB mit ihren Ausstiegen, Begünstigung und Strafvereitelung samt § 258a StGB, §§ 164, 145d StGB, die Brandstiftungsdelikte der §§ 306 bis 306e StGB, §§ 113 bis 115 StGB und die Unrechtsvereinbarung der §§ 331 ff. StGB. - Schritt 9 — Die Raster (≈ ½ Tag)
Acht Prüfungsreihenfolgen am Ende des Wissensteils. Schlag jedes auf, wenn du das Feld durch hast, zu dem es gehört — als Kontrolle und nicht als Einstieg. Einmal lesen, nicht durcharbeiten. - Schritt 10 — Klausurphase
Vier Klausuren unter Zeit, je fünf Stunden. Fang mit einem Urteil an und heb dir die beiden Plädoyers auf, bis der Rechtsfolgenteil sitzt. Zwischendurch die Jura Eule zum Wachhalten.
Woran du merkst, dass es sitzt
Du zählst vor der ersten Zeile die Erledigungen und weißt zu jeder, ob sie in den Tenor gehört, in die Gründe oder in einen eigenen Beschluss. Du schreibst die Feststellungen im Indikativ, ohne über Aussagen zu berichten. Und deinen Tenor schreibst du ohne Muster daneben — nicht, weil du ihn auswendig gelernt hast, sondern weil du weißt, aus welchen Bestandteilen er besteht.