Skript

Themenblock 1 — Steuerpflicht & Veranlagung

Überblick

Worum es geht

Dieses Raster klärt zu Beginn der Einkommensteuerklausur, ob und wie eine Person besteuert wird. Es legt fest, wer unbeschränkt steuerpflichtig ist, welcher Steuertarif gilt und wie Familien und Kapitaleinkünfte behandelt werden.

Ein Fall dazu

Am 1. Juni 2023 zieht die französische Staatsbürgerin Marie nach München in eine eigene Wohnung, um dort dauerhaft zu arbeiten. Im selben Jahr heiratet sie ihren Ehemann Paul, der ebenfalls in München lebt und exakt dasselbe Einkommen erzielt wie sie. Gemeinsam haben sie ein Kind, für das sie im laufenden Jahr Kindergeld erhalten haben, und erzielen nebenbei Zinserträge aus Festgeld. Bei der Steuererklärung fragt sich das Finanzamt nun, ob Marie unbeschränkt steuerpflichtig ist, ob ihnen der Splittingvorteil zusteht, wie das Kindergeld angerechnet wird und welcher Einkunftsart die Zinsen zuzuordnen sind.

Das Raster

  1. Prüfung der persönlichen Steuerpflicht über den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (§ 1 EStG).
  2. Prüfung der Veranlagungsform und der Voraussetzungen für das Ehegatten-Splitting (§ 26 EStG).
  3. Durchführung der Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibeträgen (§ 31 EStG).
  4. Zuordnung der Einkünfte zur richtigen Einkunftsart unter Beachtung des Dualismus und der Subsidiarität (§ 2 EStG).

Kurz nachdenken

Profitieren Marie und Paul vom Ehegatten-Splitting, obwohl sie im Jahr 2023 geheiratet haben und gleich viel verdienen? Antwort: Ja, es genügt, dass die Voraussetzungen an einem einzigen Tag des Jahres vorlagen. Der Splittingvorteil ist bei gleich hohen Einkommen jedoch null.

Wo es kippt

Fehler entstehen meist bei der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn statt auf den tatsächlichen Wohnsitz fälschlicherweise auf die Staatsangehörigkeit abgestellt wird.