01 · Lernpfad & Architektur — von 0 zum sicheren Vertragstyp
Überblick
Zielgruppe: Studentin oder Student in der Examensvorbereitung — oder wer das Schuldrecht BT nach dem Grundkurs noch einmal von unten aufbauen will. Maßstab: die zehn Examensklausuren dieses Bandes.
Keine Sorge — dieses erste Kapitel ist nur die Landkarte. Du musst hier noch nichts können. Es zeigt, wie der Band gebaut ist und in welcher Reihenfolge du am besten lernst. Blättere jederzeit hierher zurück.
Der Band in einem Bild
Drei Schichten bauen aufeinander auf — Wissen → Übung → Klausur:
- Wissen
156 Einheiten erklären jeden Baustein von null — mit Norm, Aufbaumuster und Quick-Check, verteilt auf zwölf Felder. - Übung
243 Mikrofälle in drei Stufen: Grundfall, Variante, Streitfall — 81 Themen, jedes in allen dreien. Dazu 81 Fälle der Jura Eule mit derselben Nummer. - Klausur
Zehn vollständige Examensklausuren mit Musterlösung und Korrekturhinweisen, je fünf Stunden — jede zusätzlich als geführte Fassung im Klausurencoach.
Dazu die beiden Erstexamens-Module: die Prüfschemata (56 Stück) als Prüfungsreihenfolgen zum Aufschlagen und der Definitionstrainer (130 Begriffe) für den Wortlaut. Ein Schema ist kein Stoff — es ist der Aufbau, und den brauchst du erst, wenn du weißt, was hineingehört.
Die Besonderheit dieses Bandes: Über jedem Anspruch steht eine Vorfrage, die keine Vorschrift ist — welcher Vertragstyp. Ob der Gläubiger oder der Schuldner die Art der Nacherfüllung wählt, wann die Gefahr übergeht und wann die Verjährung beginnt, steht fest, bevor der erste Mangel geprüft ist. Deshalb fängt der Band beim Handwerk an: Feld 0 lehrt kein Institut, sondern die Abgrenzung der Vertragstypen. Wer es überspringt, lernt zwölf Vertragstypen statt eines Aufbaus.
So arbeitest du damit
Drei Durchgänge, und sie greifen ineinander. Der erste über das Wissen: Feld für Feld, jede Einheit einmal, den Quick-Check jedes Mal wirklich beantworten. Der zweite über die Mikrofälle — Sachverhalt lesen, Frage beantworten, dann erst die Lösung aufdecken; die drei Stufen eines Themas gehören zusammen. Der dritte über die Klausuren, und die schreibt man: nicht liest, schreibt.
Den Jura-Eule-Fall zur selben Nummer nimmst du mit ein paar Tagen Abstand. Wer beides am selben Tag macht, prüft sein Kurzzeitgedächtnis.
Welches Modul wofür da ist, steht in der Einführung davor.
Vertiefung
Der empfohlene Lernpfad
Es ist ein Wegweiser zum Zurückblättern und kein Pensum, das du jetzt verstehen musst. Die Tagesangaben sind aus dem Umfang gerechnet: Rund zwanzig Lerntage, verteilt nach dem Anteil, den ein Feld am Lehrtext des Bandes hat.
- Schritt 1 — Handwerk: Vertragstypen, Aufbau, Konkurrenzen (≈ 1–2 Tage)
Feld 0: die drei Grundtypen des § 433 BGB, § 631 BGB und § 611 BGB und das Kriterium, nach dem sie sich unterscheiden, der Werklieferungsvertrag des § 650 BGB und die Fälle, in denen das Kaufrecht nur ausgeliehen ist; der Aufbau, den jede Gewährleistungsprüfung hat, der Gefahrübergang als der Zeitpunkt, in dem sich die Rechtslage ändert, und die Frage, ob man wegen eines Mangels noch anfechten darf. - Schritt 2 — Kaufrecht: Sachmangel und Beschaffenheit (≈ 2 Tage)
Feld 1: die drei Anforderungen des § 434 BGB und ihre kumulative Verknüpfung, die subjektive gegen die objektive Beschaffenheit, die Werbeaussage als dritter Weg, Montage- und Falschlieferung, der Rechtsmangel sowie die Fristen: ein Jahr statt eines halben, § 438 BGB neben § 475e BGB. - Schritt 3 — Kaufrecht: Nacherfüllung (≈ 1–2 Tage)
Feld 2: das Recht des Verkäufers zur zweiten Andienung, das Wahlrecht des Käufers nach § 439 I BGB und seine Bindung, die Aus- und Einbaukosten, die Unverhältnismäßigkeit sowie der Vorschuss, der seit dem 23. Juli 2026 in § 475 V BGB steht und nicht mehr in Absatz 4. - Schritt 4 — Kaufrecht: Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Verjährung (≈ 2–3 Tage)
Feld 3: die Kaskade aus § 437 BGB, die vier Wege an der Fristsetzung vorbei (§ 323 BGB, § 281 BGB, § 440 BGB, § 475d BGB), die Erheblichkeitsschwelle und warum die Minderung keine kennt, die Rückgewähr nach § 346 BGB, der Weiterfresserschaden und die Rügeobliegenheit des § 377 HGB. - Schritt 5 — Kaufrecht: Randfragen und Dienstvertrag (≈ 1–2 Tage)
Feld 4: der Rechtskauf und der Unternehmenskauf nach § 453 BGB, die Abgrenzungen zu den §§ 327 ff. BGB für digitale Produkte, der Versendungskauf des § 447 BGB, die Sonderformen der §§ 454, 456, 463 BGB sowie der Dienstvertrag als der Typ, der nur Mühe schuldet. - Schritt 6 — Werkvertrag, Bauvertrag, Schwarzarbeit (≈ 2–3 Tage)
Feld 5: die Abnahme als der Zeitpunkt, an dem sich die Rechtsfolgen ändern, die Mängelrechte des § 634 BGB mit dem Wahlrecht beim Unternehmer, die Selbstvornahme des § 637 BGB, die drei Verjährungsfristen des § 634a BGB, die Kündigungen der §§ 648, 648a, 650h BGB sowie der Schwarzarbeitsvertrag. - Schritt 7 — Mietrecht: Mängelhaftung und Drittschutz (≈ 1–2 Tage)
Feld 6: die Erhaltungspflicht, die mit der Übergabe nicht endet, die Minderung des § 536 BGB, die drei Tatbestände des § 536a BGB und die zwei, die nach Verschulden fragen, die Sperren der §§ 536b und 536c BGB sowie der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte samt der Frage, was das Deliktsrecht daneben noch leistet. - Schritt 8 — Mietrecht: Beendigung, Schönheitsreparaturen, Rückgabe (≈ 1–2 Tage)
Feld 7: die beiden Vorfragen des § 535 BGB in Verbindung mit §§ 549, 578 BGB, die Schriftform des § 550 BGB und der Formmangel, der den Vertrag nicht beendet, die Inhaltskontrolle der Streichklauseln über § 307 BGB, die Nachzahlung, die eine Kündigung unwirksam macht, sowie die kurze Verjährung des § 548 BGB mit ihren zwei Startpunkten. - Schritt 9 — Leasing (≈ 1 Tag)
Feld 8: ein Vertragstyp, den das Gesetz nicht kennt, drei Personen und zwei Verträge, die Abtretungskonstruktion und was geschieht, wenn es nichts abzutreten gab, der Rücktritt im Deckungsverhältnis über §§ 313, 398, 346 BGB sowie die Rechnung aus Restwert, Kilometern und Vollamortisation. - Schritt 10 — Bürgschaft und Kreditsicherung (≈ 1–2 Tage)
Feld 9: die Schriftform des § 766 BGB, die nur einer leisten muss, und die Ausnahme für den Kaufmann; die Höchstbetragsbürgschaft, die Einreden der §§ 768, 770, 771 BGB in ihrer Reihenfolge, die Sittenwidrigkeit bei Nähe zwischen Bürge und Hauptschuldner sowie die Abgrenzung von Schuldbeitritt, Mithaftung und Garantie. - Schritt 11 — Reisevertrag und Behandlungsvertrag (≈ 1–2 Tage)
Feld 10: zwei eigenständige Sonderregime; die Pauschalreise und der bloße Vermittler nach § 651b BGB, die Rechte des § 651i BGB in einer einzigen Norm, die Haftungsgrenzen des § 651n BGB samt Urlaubsentschädigung; beim Behandlungsvertrag die Aufklärung des § 630e BGB, die Einwilligung des § 630d BGB und die Beweislastregeln des § 630h BGB. - Schritt 12 — Die übrigen Vertragstypen (≈ 1–2 Tage)
Feld 11: Schenkung, Leihe, Darlehen, Pacht, Maklervertrag und Geschäftsbesorgung. Die Form des § 518 BGB und ihre Heilung, die milde Haftung der §§ 521, 599 BGB und die Frage, ob sie auch gegenüber § 823 BGB gilt, der Aufwendungsersatz des § 670 BGB sowie die Abgrenzung zur bloßen Gefälligkeit. - Schritt 13 — Klausurphase
Zehn Klausuren unter Zeit, je fünf Stunden. Fang mit einer Klausur an, deren Feld du eben durchgearbeitet hast; dann liest du den Sachverhalt nicht zum ersten Mal auf einen Streit hin, den du noch nicht kennst. Wer eine Klausur lieber geführt schreibt, nimmt dieselbe im Klausurencoach: dort steht sie in 548 Stationen, jede mit einer eigenen Aufgabe. Zwischendurch die Jura Eule zum Wachhalten.
Woran du merkst, dass es sitzt
Du liest einen Sachverhalt und weißt nach dem ersten Absatz, welcher Vertragstyp trägt — und du sagst dazu, woran es liegt, nicht bloß, was herauskommt. Du zitierst die Nacherfüllung ohne nachzuschlagen und nennst dabei, wer wählt. Und wenn eine Aufgabe zwei Regime berührt — Kauf neben Werk, Miete neben Delikt —, prüfst du beide der Reihe nach, statt dich für eines zu entscheiden und das andere zu vergessen.