01 · Lernpfad & Architektur — von 0 zum tragfähigen Urteil
Überblick
Zielgruppe: Referendarin oder Referendar vor oder in der Verwaltungsstation. Maßstab: die vier Examensklausuren dieses Bandes.
Keine Sorge — dieses erste Kapitel ist nur die Landkarte. Du musst hier noch nichts können. Es zeigt, wie der Band gebaut ist und in welcher Reihenfolge du am besten lernst. Blättere jederzeit hierher zurück.
Der Band in einem Bild
Drei Schichten bauen aufeinander auf — Wissen → Übung → Klausur:
- Wissen
142 Module erklären jeden Baustein von null — bei den Normsätzen mit dem Wortlaut als Merke-Kasten, bei den Schemata mit der nummerierten Prüfungsfolge, bei den Mustern mit dem Textbaustein im Wortlaut, und jede der 140 Einheiten mit einem Quick-Check am Ende. - Übung
135 Mikrofälle in drei Stufen: Grundfall, Variante, Streitfall — 45 Themen, jedes in allen dreien. - Klausur
Vier vollständige Examensklausuren mit Musterlösung und einer Übersicht über Punktbereiche und häufige Punktverluste, je fünf Stunden. Jede verlangt ein Urteil des Verwaltungsgerichts, und jede Musterlösung endet mit dem vollständigen Urteil im Wortlaut.
Die Besonderheit dieses Bandes: Er fängt mit zwei Landkarten an. Die erste führt in neunzehn Stationen vom Bearbeitervermerk bis zur Rechtsmittelbelehrung — in der Reihenfolge des Konzepts, nicht der Reinschrift. Die zweite ist eine Entscheidungstafel über alle Klagearten nach zwei Merkmalen: Ist der Streitgegenstand ein Verwaltungsakt oder etwas anderes, und will der Kläger aufheben, erzwingen oder festgestellt haben? Dazu die vier Lagen, in denen zwei Klagearten nebeneinander stehen. Jedes weitere Feld ist ein Abschnitt dieses Wegs; wer die Landkarten überspringt, lernt acht Gebiete statt eines.
Und noch etwas ist anders als im ersten Examen: Was du hier lernst, endet in einem Text, der so im Urteil stehen könnte — ein Tenor, ein Obersatz der Begründetheit, ein Kostentenor, ein Streitwertbeschluss. Deck ihn ab und schreib ihn aus dem Kopf auf; das ist die Übung.
Vertiefung
Der empfohlene Lernpfad
Es ist ein Wegweiser zum Zurückblättern und kein Pensum, das du jetzt verstehen musst. Die Tagesangaben sind aus dem Umfang gerechnet: Rund zwanzig Lerntage, verteilt nach dem Anteil, den ein Feld am Lehrtext des Bandes hat.
- Schritt 1 — Die beiden Landkarten (≈ ½ Tag)
Feld 0: der Weg vom Aktendeckel zum Urteil in neunzehn Stationen und die Tafel, welche Klageart wann statthaft ist. Einmal lesen, nicht durcharbeiten; du kommst nach jedem Feld hierher zurück. - Schritt 2 — Der Weg in das Verfahren (≈ 1½–2 Tage)
Feld 1: der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich, die Sonderzuweisungen und die doppelfunktionale Maßnahme, der Verweisungsbeschluss, die sachliche und die örtliche Zuständigkeit mit § 52 VwGO in seiner Reihenfolge, Art. 1 AGVwGO, Kammer, Einzelrichter und Berichterstatter, Beteiligten- und Prozessfähigkeit nach §§ 61, 62 VwGO, das Rechtsträgerprinzip nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO und der falsch bezeichnete Beklagte, die Vertretung nach § 67 VwGO und die Beteiligten im Rubrum. - Schritt 3 — Die Klagearten und ihre Abgrenzung (≈ 2½ Tage)
Feld 2: Anfechtung und Verpflichtung nach § 42 VwGO und der Entscheidungsgang zur statthaften Klageart, der Streitgegenstand der Anfechtungsklage, die Nebenbestimmung, Versagungsgegenklage und Untätigkeitsklage mit dem Aussetzungsbeschluss, die allgemeine Leistungsklage, die Feststellungsklage nach § 43 VwGO und ihre Subsidiarität, die Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO mit den vier Fallgruppen des Feststellungsinteresses und in analoger Anwendung, die Normerlassklage, die Klagehäufung nach § 44 VwGO mit Haupt- und Hilfsantrag, die Auslegung nach § 88 VwGO und ihre Grenze, die Klageanträge im Wortlaut. - Schritt 4 — Zulässigkeit im Einzelnen (≈ 2½ Tage)
Feld 3: die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO mit Möglichkeits-, Adressaten- und Schutznormtheorie, die drittschützende Norm, das Vorverfahren nach Art. 12 AGVwGO und die Wahl zwischen Widerspruch und Klage, die Klagefrist nach § 74 VwGO und ihre Berechnung, die Rechtsbehelfsbelehrung, Jahresfrist und Verwirkung, die Wiedereinsetzung nach § 60 VwGO, der Dritte, dem der Bescheid nie bekanntgegeben wurde, Rechtsschutzbedürfnis und vorbeugender Rechtsschutz, die Beiladung nach § 65 VwGO und der Beiladungsbeschluss, die Klageänderung, die Erledigung im Prozess und der Zulässigkeitsabschnitt der Entscheidungsgründe. - Schritt 5 — Die inzidente Normkontrolle (≈ 2½ Tage)
Feld 4: inzident oder nach § 47 VwGO, warum Art. 100 Abs. 1 GG hier nicht gilt, wer eine Norm verwerfen darf, die untergesetzliche Norm von oben nach unten, die Satzungsermächtigung nach Art. 23 GO und der Satzungsbeschluss, das Mitwirkungsverbot nach Art. 49 GO und seine Beachtlichkeit nach Absatz 4, Ausfertigung und Bekanntmachung, das Zitiergebot, die sicherheitsrechtliche Verordnung, der Bebauungsplan mit Erforderlichkeit, Abwägung und Planerhaltung nach §§ 214, 215 BauGB, die Veränderungssperre, die Fehlerfolgen und die Inzidentprüfung in den Entscheidungsgründen. - Schritt 6 — Die Begründetheit und der Prüfungsmaßstab (≈ 2½ Tage)
Feld 5: die Doppelvoraussetzung des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, der Aufbau der Begründetheit Klageart für Klageart, die Obersätze im Wortlaut, rechtswidrig und doch nicht in eigenen Rechten verletzt, Verfahrens- und Formfehler, der Vollzugsfolgenbeseitigungsausspruch nach § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO, Verpflichtung oder Bescheidung nach § 113 Abs. 5 VwGO und die Spruchreife, der maßgebliche Zeitpunkt und der Dauerverwaltungsakt, die Kontrolldichte beim Ermessen nach § 114 VwGO, die Ermessensfehler, die Reduzierung auf null, der Beurteilungsspielraum und die Begründetheit nach Erledigung. - Schritt 7 — Rubrum, Tenor, Tatbestand (≈ 2½ Tage)
Feld 6: § 117 VwGO als Bauplan des Urteils, der Urteilskopf im Wortlaut, der Streitgegenstand, was in den Tenor gehört und was in die Gründe, der Tenor jeder Klageart, der Tenor bei Teilerfolg, abweisen, ablehnen, verwerfen oder zurückweisen, Haupt- und Hilfsantrag im Tenor, der mehrgliedrige Tenor, der Tatbestand nach § 117 Abs. 3 VwGO mit Aufbau und Wortlaut, der gestellte oder der ausgelegte Antrag und die Sprache des Urteils. - Schritt 8 — Entscheidungsgründe und Nebenentscheidungen (≈ 3 Tage)
Feld 7: der Bauplan der Entscheidungsgründe, Gründe oder Hilfsgutachten, die Kostenverteilung nach §§ 154, 155 VwGO und die Kostenquote, der Kostentenor bei einem und bei mehreren Beteiligten, die Kosten des Beigeladenen nach § 162 Abs. 3 VwGO, das billige Ermessen nach § 161 Abs. 2 VwGO, die vorläufige Vollstreckbarkeit nach § 167 VwGO mit § 708 Nr. 11 und § 711 ZPO samt Formel, der Streitwert und der Streitwertbeschluss, die Zulassung der Berufung nach § 124a Abs. 1 VwGO mit den fünf Zulassungsgründen und die Rechtsmittelbelehrung in beiden Formen. - Schritt 9 — Besondere Entscheidungsformen und Verfahrenslagen (≈ 2–2½ Tage)
Feld 8: der Gerichtsbescheid nach § 84 VwGO, Urteil, Gerichtsbescheid oder Beschluss, die Entscheidung ohne die Kammer nach § 87a Abs. 1 VwGO, Klagerücknahme und Einstellung nach § 92 VwGO mit dem Einstellungsbeschluss, die übereinstimmende und die einseitige Erledigungserklärung, der Vergleich nach § 106 VwGO und der Streit über seine Wirksamkeit, Anerkenntnis, Verzicht und das Ausbleiben eines Beteiligten, der Weg von der mündlichen Verhandlung zur Zustellung, Berichtigung, Ergänzung oder Rechtsmittel, Teilurteil, Zwischenurteil, Trennung und Verbindung. - Schritt 10 — Klausurphase
Vier Klausuren unter Zeit, je fünf Stunden, jede mit einer anderen Klageart. Fang mit der an, deren Schwerpunkt du eben durchgearbeitet hast — dann liest du die Akte nicht zum ersten Mal auf einen Streit hin, den du noch nicht kennst. Zwischendurch die Jura Eule zum Wachhalten.
Woran du merkst, dass es sitzt
Du gehst vom Aktendeckel zum Tenor, ohne zu suchen, und weißt bei jedem Antrag, welche Klageart statthaft ist und wer richtiger Beklagter ist. Du prüfst eine Satzung inzident, ohne sie dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, und du unterscheidest Verpflichtung und Bescheidung an der Spruchreife. Urteilskopf, Tenor, Kostentenor, die Formel der vorläufigen Vollstreckbarkeit und die Rechtsmittelbelehrung schreibst du ohne Muster daneben — nicht, weil du sie auswendig gelernt hast, sondern weil du weißt, aus welchen Bestandteilen sie bestehen.