01 · Lernpfad & Architektur — von der Lage zum tragfähigen Rechtsbehelf
Überblick
Zielgruppe: Referendarin oder Referendar vor oder in der Verwaltungsstation. Maßstab: die vier Examensklausuren dieses Bandes.
Keine Sorge — dieses erste Kapitel ist nur die Landkarte. Du musst hier noch nichts können. Es zeigt, wie der Band gebaut ist und in welcher Reihenfolge du am besten lernst. Blättere jederzeit hierher zurück.
Der Band in einem Bild
Drei Schichten bauen aufeinander auf — Wissen → Übung → Klausur:
- Wissen
150 Module erklären jeden Baustein von null — bei den Normsätzen mit dem Wortlaut als Merke-Kasten, bei den Schemata mit der nummerierten Prüfungsfolge, bei den Weichen mit der Stelle, an der die Prüfung abbiegt, bei den Mustern mit Anordnung, Androhung oder Bescheidteil im Wortlaut, und jede der 140 Einheiten mit einem Quick-Check am Ende. - Übung
135 Mikrofälle in drei Stufen: Grundfall, Variante, Streitfall — 45 Themen, jedes in allen dreien. - Klausur
Vier vollständige Examensklausuren mit Musterlösung und Korrekturhinweisen, je fünf Stunden, jede mit einem anderen Produkt: eine anwaltliche Klage- und Antragsschrift nebst Mandantenschreiben, ein Beschluss im Eilverfahren, ein Verweisungsbeschluss mit Urteil und ein Normenkontrollurteil des Verwaltungsgerichtshofs. Jede Musterlösung endet mit dem ausformulierten Produkt.
Die Besonderheit dieses Bandes: Er fängt mit zwei Landkarten an. Die erste stellt die beiden Gesetze nebeneinander — Polizei mit PAG und POG, Sicherheitsbehörde mit dem LStVG — und zeigt die Stellen, an denen die Spalten auseinanderlaufen: Wer das verwechselt, prüft die falsche Befugnisnorm, das falsche Zwangsmittel, die falsche Kostennorm und verklagt den falschen Beklagten. Die zweite geht die Handlungsformen durch, die in einer sicherheitsrechtlichen Akte nebeneinander vorkommen, und fragt bei jeder: Ist es ein Verwaltungsakt, hat es sich erledigt, welcher Rechtsweg, wer ist Gegner? Wer die Landkarten überspringt, lernt acht Felder statt zweier Gesetze.
Und noch etwas ist anders als im ersten Examen: Was du hier lernst, endet in einem Text, der so in der Akte stehen könnte — eine Anordnung, eine Gefahrenprognose, ein Ermessensabsatz, eine Zwangsgeldandrohung, ein Antrag an das Gericht. Deck ihn ab und schreib ihn aus dem Kopf auf; das ist die Übung.
Vertiefung
Der empfohlene Lernpfad
Es ist ein Wegweiser zum Zurückblättern und kein Pensum, das du jetzt verstehen musst. Die Tagesangaben sind aus dem Umfang gerechnet: Rund zwanzig Lerntage, verteilt nach dem Anteil, den ein Feld am Lehrtext des Bandes hat.
- Schritt 1 — Die beiden Landkarten (≈ ½ Tag)
Feld 0: von der Lage zur Rechtsgrundlage, mit Polizei und Sicherheitsbehörde nebeneinander, und welcher Rechtsbehelf gegen welche Maßnahme. Einmal lesen, nicht durcharbeiten; du kommst nach jedem Feld hierher zurück. - Schritt 2 — Aufbau, Aufgabe, Zuständigkeit (≈ 1½–2 Tage)
Feld 1: die zwei Polizeibegriffe in Art. 1 PAG und Art. 1 POG, die vier Aufgabenzuweisungen des Art. 2 PAG und die Reihenfolge ihrer Prüfung, der Schutz privater Rechte nach Art. 2 Abs. 2 PAG, Vollzugshilfe, Amtshilfe oder Weisung, die Subsidiarität der Polizei nach Art. 3 PAG, Polizei oder Sicherheitsbehörde, die vier Sicherheitsbehörden des Art. 6 LStVG, die Mehrfachkompetenz, die Frage, in welchem Wirkungskreis die Gemeinde handelt, Sperre und Weisungsrecht nach Art. 10 LStVG, die örtliche Zuständigkeit und die Folge des Fehlers, Einzelanordnung, Allgemeinverfügung, Verordnung oder Realakt, und der Kopf einer sicherheitsbehördlichen Anordnung im Wortlaut. - Schritt 3 — Der Gefahrbegriff (≈ 2–2½ Tage)
Feld 2: die öffentliche Sicherheit mit ihren drei Schutzgütern und die öffentliche Ordnung, die Legaldefinition der konkreten Gefahr in Art. 11 Abs. 1 Satz 2 PAG, die abstrakte Gefahr und wo sie genügt, die Gefahrenprognose aus Tatsachen und Indizien und ihr Wortlaut, die Je-desto-Formel, welche Gefahrenstufe eine Norm verlangt — gegenwärtig, erheblich, dringend —, die drohende Gefahr des Art. 11a PAG mit ihren Maßgaben und ihrem Verhältnis zu Art. 11 PAG, Anscheinsgefahr, Putativgefahr, Gefahrenverdacht und Gefahrerforschungseingriff, die Kosten, wenn die Gefahr nur schien, und die latente Gefahr. - Schritt 4 — Die Befugnisnormen des LStVG (≈ 2½–3 Tage)
Feld 3: der Vorbehalt des Gesetzes in Art. 7 Abs. 1 LStVG, die eingeschränkte Generalklausel des Art. 7 Abs. 2 LStVG mit ihren drei Fallgruppen, Nummer 1 oder Nummer 3, ob sie bis zur öffentlichen Ordnung reicht, die Tatmaßnahme des Art. 7 Abs. 3 LStVG und ihre Abgrenzung, die harte Schranke des Art. 7 Abs. 4 LStVG, die Reihenfolge von Spezialgesetz, Spezialbefugnis, Verordnung und Generalklausel, die Anordnung nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG im Wortlaut, das Halten von Hunden nach Art. 18 LStVG und die Erlaubnis für Kampfhunde nach Art. 37 LStVG, Art. 19 LStVG, Ansammlung oder Versammlung nach Art. 23 LStVG, die übrigen Spezialbefugnisse und ihre Handlungsform, Verordnung oder Einzelanordnung, und die Allgemeinverfügung nach Art. 35 Satz 2 BayVwVfG samt Wortlaut. - Schritt 5 — Die Standardmaßnahmen des PAG (≈ 2½–3 Tage)
Feld 4: die Reihenfolge der Befugnisnormen, Generalklausel und Sperrklausel in Art. 11 Abs. 1 Satz 1 PAG, die Regelbeispiele des Art. 11 Abs. 2 PAG, die Sperrwirkung der Standardmaßnahme, Art. 11a PAG als letzte Stufe, Befragung und Identitätsfeststellung nach Art. 12 und Art. 13 PAG, gefährliche Orte und Schleierfahndung, erkennungsdienstliche Maßnahmen nach Art. 14 PAG und ihre Abgrenzung zu § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO, die Vorladung nach Art. 15 PAG, Platzverweis, Kontaktverbot, Aufenthalts- und Meldeanordnung nach Art. 16 PAG mit der Platzverweisung im Wortlaut, der Gewahrsam nach Art. 17 PAG mit Verbringungsgewahrsam und Gewahrsamsverfahren, die Durchsuchung, die Sicherstellung nach Art. 25 PAG mit Verwahrung, Verwertung und Kosten, das Abschleppen und die Polizeifestigkeit der Versammlung nach dem BayVersG. - Schritt 6 — Der Adressat (≈ 1½ Tage)
Feld 5: die Reihenfolge der Adressatenprüfung, die Verhaltensverantwortlichkeit nach Art. 7 PAG, die unmittelbare Verursachung und ihre Gegenauffassungen, der Zweckveranlasser, die Zustandsverantwortlichkeit nach Art. 8 PAG und die Grenzen der Eigentümerhaftung, der Nichtstörer nach Art. 10 PAG und Art. 9 Abs. 3 LStVG, die drei Absätze des Art. 9 LStVG, wo PAG und LStVG auseinanderlaufen, das Auswahlermessen zwischen mehreren Störern mit der Störerauswahl im Wortlaut, die Rechtsnachfolge und der Ausgleich unter Störern. - Schritt 7 — Rechtsfolge, Verhältnismäßigkeit, Ermessen, Grundrechte (≈ 2–2½ Tage)
Feld 6: Art. 4 PAG und Art. 8 LStVG nebeneinander, Verhältnismäßigkeit oder Ermessen und wo was geprüft wird, das Übermaßverbot Stufe für Stufe und die Abwägung im Wortlaut, Art. 5 PAG und Art. 40 BayVwVfG, die Ermessensfehler und der Ermessensabsatz im Wortlaut, die Ermessensreduzierung auf null, das Austauschmittel nach Art. 5 Abs. 2 Satz 2 PAG, § 114 VwGO mit Kontrolldichte, Ergänzen und Nachschieben, die Grundrechte — ob und wo sie geprüft werden — von Art. 2 GG bis Art. 13 GG, die Bestimmtheit nach Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG und die Begründung nach Art. 39 BayVwVfG. - Schritt 8 — Die sicherheitsrechtliche Verordnung (≈ 2½–3 Tage)
Feld 7: welches Organ nach Art. 42 LStVG die Verordnung erlässt, die Prüfung von oben nach unten, Verordnung, Allgemeinverfügung oder Einzelanordnung, die Ermächtigung und ihre Bestimmtheit, welche Gebietskörperschaft und welche Stelle, der Geschäftsgang des Gemeinderats, die persönliche Beteiligung nach Art. 49 GO mit ihrer Kausalitätsklausel, die dringliche Verordnung, die abstrakte Gefahr und ihr Beleg, Bestimmtheit und Normklarheit, das Zitiergebot des Art. 4 Abs. 1 LStVG und die Angabe nach Art. 45 Abs. 2 LStVG, der Verordnungskopf im Wortlaut, Ausfertigung, Bekanntmachung, Inkrafttreten und Geltungsdauer, Nichtigkeit und Teilnichtigkeit, und die beiden Wege gegen die Verordnung — inzident oder prinzipal. - Schritt 9 — Vollzug, Kosten und Rechtsschutz (≈ 3½ Tage)
Feld 8: unmittelbare Ausführung nach Art. 9 PAG oder Sofortvollzug nach Art. 70 Abs. 2 PAG, die Sicherheitsbehörde ohne Grundverwaltungsakt, das gestreckte Verfahren nach dem VwZVG, die Androhung nach Art. 36 VwZVG und die Zwangsgeldandrohung im Wortlaut, warum es keine Zwangsgeldfestsetzung gibt, welches Zwangsmittel, die Konnexität, die Rechtsbehelfe nach Art. 38 VwZVG, die richtige Sachbehandlung nach Art. 16 Abs. 5 KG und der Kostenbescheid im Wortlaut, Anscheinsstörer, Nichtstörer und Entschädigung, Verwaltungsakt oder Realakt, welche Klage gegen die erledigte Maßnahme, wann die aufschiebende Wirkung entfällt und wie die Begründung dazu lautet, und Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung mit Rechtsweg und Verweisung. - Schritt 10 — Klausurphase
Vier Klausuren unter Zeit, je fünf Stunden, jede mit einem anderen Produkt. Fang mit der an, deren Schwerpunkt du eben durchgearbeitet hast; dann liest du die Akte nicht zum ersten Mal auf eine Frage hin, die du noch nicht kennst. Zwischendurch die Jura Eule zum Wachhalten.
Woran du merkst, dass es sitzt
Du stellst bei jeder Lage ohne zu suchen die erste Weiche — Polizei oder Sicherheitsbehörde — und findest daraus Befugnisnorm, Zwangsmittel, Kostennorm und Beklagten. Du prüfst die Spezialbefugnis vor der Generalklausel, die konkrete Gefahr beim Einzeleingriff und die abstrakte bei der Verordnung, und du schreibst die Grundrechte in die Abwägung statt in einen Abschnitt am Ende. Bei einer erledigten Maßnahme weißt du, welche Klage greift, und bei einer Verordnung, an welcher Stelle der Kette sie scheitert — nicht, weil du Fälle auswendig gelernt hast, sondern weil du weißt, aus welchen Bestandteilen die Prüfung besteht.