Skript

01 · Lernpfad & Architektur — vom Vorhaben zur tragfähigen Nachbarrüge

Überblick

Zielgruppe: Referendarin oder Referendar vor oder in der Verwaltungsstation. Maßstab: die vier Examensklausuren dieses Bandes.

Keine Sorge — dieses erste Kapitel ist nur die Landkarte. Du musst hier noch nichts können. Es zeigt, wie der Band gebaut ist und in welcher Reihenfolge du am besten lernst. Blättere jederzeit hierher zurück.

Der Band in einem Bild

Drei Schichten bauen aufeinander auf — Wissen → Übung → Klausur:

  • Wissen
    150 Module erklären jeden Baustein von null — bei den Normsätzen mit dem Wortlaut als Merke-Kasten, bei den Schemata mit der nummerierten Prüfungsfolge, bei den Weichen mit der Stelle, an der die Prüfung abbiegt, bei den Mustern mit Genehmigung, Abwägung oder Tenor im Wortlaut, und jede der 140 Einheiten mit einem Quick-Check am Ende.
  • Übung
    135 Mikrofälle in drei Stufen: Grundfall, Variante, Streitfall — 45 Themen, jedes in allen dreien.
  • Klausur
    Vier vollständige Examensklausuren mit Musterlösung und Korrekturhinweisen, je fünf Stunden, jede mit einem anderen Produkt: ein Beschluss über den Eilantrag eines Nachbarn, eine anwaltliche Klageerwiderung nebst Mandantenschreiben, ein Schriftsatz der Landesanwaltschaft zur Zulassung der Berufung nebst Begleitschreiben und ein Gerichtsbescheid. Jede Musterlösung schreibt im zweiten Teil das Produkt aus.

Die Besonderheit dieses Bandes: Er fängt mit zwei Landkarten an. Die erste geht die Kette durch, die jede baurechtliche Akte durchläuft — Anlage, Genehmigungsbedürftigkeit, Verfahrensfreiheit, Freistellung, Verfahrensart und Prüfprogramm, bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Ausnahme, Befreiung und Abweichung, Einvernehmen, bauordnungsrechtliche Anforderungen, Entscheidung — und sagt bei jedem Schritt, ob das vereinfachte Verfahren ihn noch erfasst. Die zweite führt die sechs Rügen auf, die für den Nachbarn in Betracht kommen, und fragt bei jeder: Woraus folgt sie, was verlangt sie, wo liegt ihre Grenze, und wird sie im gewählten Verfahren überhaupt geprüft? Wer die Landkarten überspringt, prüft im Nachbarstreit Normen, auf die der Nachbar sich gar nicht berufen kann.

Und noch etwas ist anders als im ersten Examen: Was du hier lernst, endet in einem Text, der so in der Akte stehen könnte — eine Einfügensprüfung, eine Rücksichtnahmeabwägung, eine Interessenabwägung im Nachbareilverfahren, eine Befreiungsbegründung, eine Ermessenserwägung mit Tenor. Deck ihn ab und schreib ihn aus dem Kopf auf; das ist die Übung.

Vertiefung

Der empfohlene Lernpfad

Es ist ein Wegweiser zum Zurückblättern und kein Pensum, das du jetzt verstehen musst. Die Tagesangaben sind aus dem Umfang gerechnet: Rund zwanzig Lerntage, verteilt nach dem Anteil, den ein Feld am Lehrtext des Bandes hat.

  • Schritt 1 — Die beiden Landkarten (≈ ½ Tag)
    Feld 0: vom Vorhaben zur Entscheidung, mit dem Prüfprogramm des vereinfachten Verfahrens an jedem Schritt, und die Rügen des Nachbarn. Einmal lesen, nicht durcharbeiten; du kommst nach jedem Feld hierher zurück.
  • Schritt 2 — Das Genehmigungsverfahren (≈ 2½ Tage)
    Feld 1: die Anlage nach Art. 2 Abs. 1 BayBO in vier Sätzen, der Vorbehalt des Art. 55 BayBO und die materielle Illegalität, verfahrensfrei, freigestellt oder genehmigungsbedürftig, die Prüfung der Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO und die verfahrensfreie Nutzungsänderung, ein Nutzungsänderungsbegriff oder zwei, die Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO, Sonderbau oder nicht, das Prüfprogramm des Art. 59 BayBO im Wortlaut, was die Baugenehmigung feststellt und was nicht, Bauantrag und Behandlung, die Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit, Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO mit seinen zwei Halbsätzen und der Anspruch auf die Baugenehmigung als Master-Schema, die Genehmigungsfiktion, Vorbescheid, Teilbaugenehmigung und Baugenehmigung, Zuständigkeit, Rechtsträger und Beklagter, und die Baugenehmigung im Wortlaut.
  • Schritt 3 — Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit (≈ 3 Tage)
    Feld 2: § 29 Abs. 1 BauGB und die bodenrechtliche Relevanz, die Wahl zwischen § 30, § 33, § 34 und § 35 BauGB, die drei Absätze des § 30 BauGB und die gesicherte Erschließung, § 33 BauGB, Bebauungszusammenhang und Ortsteil, Innenbereich oder Außenbereich, die nähere Umgebung, das Einfügen und die Einfügensprüfung im Wortlaut, gesunde Wohnverhältnisse und Ortsbild, das faktische Baugebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB, die zentralen Versorgungsbereiche, Einfügen, Abweichung oder Zustimmung nach § 34 Abs. 3a und 3b BauGB, die Satzungen, und der Außenbereich — der Aufbau der Prüfung, die zwölf Nummern des § 35 Abs. 1 BauGB, privilegiert, sonstig oder teilprivilegiert, Entgegenstehen oder Beeinträchtigen, Betrieb oder Liebhaberei nach § 201 BauGB und die Außenbereichsprüfung im Wortlaut.
  • Schritt 4 — Die BauNVO (≈ 2 Tage)
    Feld 3: die Baugebiete des § 1 BauNVO und der Bauplan jedes Gebietstyps, die Wohngebiete, die gemischten Gebiete, Kern-, Gewerbe- und Industriegebiet, welcher Gebietstyp trägt, die Sondergebiete, die Feinsteuerung nach § 1 Abs. 4 bis 10 BauNVO, die Gebietsverträglichkeit und § 15 Abs. 1 BauNVO im Wortlaut, das Maß der baulichen Nutzung und § 17 BauNVO als Orientierungswert, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche, und § 12 und § 14 BauNVO im Bescheid.
  • Schritt 5 — Ausnahme, Befreiung, Abweichung, Einvernehmen (≈ 2–2½ Tage)
    Feld 4: die Weiche zwischen Ausnahme, Befreiung und Abweichung, die Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB — auch im faktischen Baugebiet —, die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB Schritt für Schritt, die Grundzüge der Planung und die Befreiungsbegründung im Wortlaut, die Abweichung nach Art. 63 BayBO mit ihrem Wortlaut, der Frage nach der Atypik, ihrem Schema und dem gesonderten Antrag, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, die drei Fiktionsfristen, die Ersetzung nach Art. 67 BayBO, die Befreiung zugunsten des Wohnungsbaus mit der Zustimmung nach § 36a BauGB, welche Sondervorschrift das Vorhaben trägt, und der Drittschutz aller vier Instrumente.
  • Schritt 6 — Der Nachbarschutz (≈ 3 Tage)
    Feld 5: der Nachbarrechtsbehelf von oben nach unten, die Schutznormtheorie, der Gebietserhaltungsanspruch mit seiner Herleitung und seinen Grenzen, der Gebietsprägungserhaltungsanspruch, das Rücksichtnahmegebot im Wortlaut und Schritt für Schritt, erdrückende und einmauernde Wirkung, Lärm, Geruch und Verkehr, die Rücksichtnahmeabwägung im Wortlaut, Vorbelastung und Schutzwürdigkeit, ob Art. 6 BayBO im gewählten Verfahren überhaupt geprüft wird, die Abstandsfläche berechnen, Grenzbebauung, Erstreckung und Überdeckung, was in der Abstandsfläche stehen darf, wer Nachbar ist und welche Wand zugewandt, Erschließung, Stellplätze, Denkmalschutz und Immissionsschutz, die Beteiligung ohne Drittschutz, Klagefrist, Jahresfrist und Verwirkung, § 212a Abs. 1 BauGB und der Eilantrag, die Interessenabwägung im Wortlaut, die notwendige Beiladung der Bauherrin und der Anspruch auf Einschreiten.
  • Schritt 7 — Der Bebauungsplan (≈ 2½ Tage)
    Feld 6: die Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 BauGB, das Aufstellungsverfahren von oben nach unten mit seinen beiden Beteiligungsstufen, das Ermitteln und Bewerten des Abwägungsmaterials, das Abwägungsgebot mit seinen vier Fehlerarten und die Abwägungsprüfung im Wortlaut, Typenzwang und Festsetzungen nach § 9 BauGB, Beschluss, Genehmigung, Ausfertigung und Bekanntmachung, der Kompetenzgang in der Gemeinde, die Kausalitätsklausel des Art. 49 Abs. 4 GO, die Planerhaltung nach §§ 214, 215 BauGB, bundesrechtlicher oder landesrechtlicher Fehler, der vorhabenbezogene Bebauungsplan, vereinfacht oder beschleunigt, Veränderungssperre und Zurückstellung, ob die Bauaufsichtsbehörde den Plan verwerfen darf, inzident oder prinzipal, und die Inzidentprüfung in den Entscheidungsgründen im Wortlaut.
  • Schritt 8 — Das bauaufsichtliche Einschreiten (≈ 2½ Tage)
    Feld 7: Aufgabe, Auffangbefugnis und Rechtsnachfolge nach Art. 54 BayBO, die Baueinstellung nach Art. 75 BayBO, ob die formelle Illegalität genügt, die Beseitigungsanordnung nach Art. 76 Satz 1 BayBO von oben nach unten und die rechtmäßigen Zustände auf andere Weise, die Nutzungsuntersagung nach Art. 76 Satz 2 BayBO, welcher der drei Sätze trägt, der Bestandsschutz, Adressat und Störerauswahl, die Duldungsanordnung, die Ermessenserwägung und der Tenor im Wortlaut, der Anspruch auf Einschreiten, die Bestimmtheit nach Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG, die Vollstreckung, die Kosten nach Art. 16 Abs. 5 KG, und welcher Rechtsbehelf, welcher Eilantrag.
  • Schritt 9 — Die örtliche Bauvorschrift und die Querschnitte (≈ 1½–2 Tage)
    Feld 8: die Aufzählung des Art. 81 Abs. 1 BayBO, selbständige Satzung oder Regelung im Bebauungsplan, welche Vorschriften des BauGB nach Art. 81 Abs. 2 Satz 2 BayBO mitgelten, die örtliche Bauvorschrift von oben nach unten und im Wortlaut, die verengte Normenkontrolle nach Art. 4 Satz 2 AGVwGO, Denkmalschutz neben dem Baurecht, Baugenehmigung oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Immissionen von der Anlage zum Richtwert, die Erschließung und ihr ausnahmsweiser Drittschutz, dass Bayern keine Baulast kennt, und § 212a Abs. 1 BauGB als Regel-Ausnahme-Wechsel im Wortlaut.
  • Schritt 10 — Klausurphase
    Vier Klausuren unter Zeit, je fünf Stunden, jede mit einem anderen Produkt. Fang mit der an, deren Schwerpunkt du eben durchgearbeitet hast; dann liest du die Akte nicht zum ersten Mal auf eine Frage hin, die du noch nicht kennst. Zwischendurch die Jura Eule zum Wachhalten.

Woran du merkst, dass es sitzt

Du bestimmst bei jeder Akte ohne zu suchen, in welchem Verfahren die Genehmigung ergangen ist und was darin Prüfprogramm war, und du weißt daraus, welche Rüge den Nachbarn überhaupt tragen kann. Du findest die Zulässigkeitsnorm, trennst Art und Maß, und du prüfst beim Rücksichtnahmegebot zuerst den Sitz der Norm und dann die Fallgruppe. Beim Eilantrag des Nachbarn stellst du den Antrag auf Anordnung, nicht auf Wiederherstellung, beim Bebauungsplan weißt du, an welchem landesrechtlichen Fehler er ohne Weiteres scheitert, und beim Einschreiten, ob die formelle Illegalität genügt — nicht, weil du Fälle auswendig gelernt hast, sondern weil du weißt, aus welchen Bestandteilen die Prüfung besteht.