01 · Lernpfad & Architektur — von 0 zum tragfähigen Gutachten im Handels- und Gesellschaftsrecht
Überblick
Zielgruppe: Studentin oder Student in der Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen, oder wer das Handels- und Gesellschaftsrecht nach der Vorlesung noch einmal von unten aufbauen will. Maßstab: die zehn Examensklausuren dieses Fachs.
Keine Sorge — dieses erste Kapitel ist nur die Landkarte. Du musst hier noch nichts können. Es zeigt, wie das Fach gebaut ist und in welcher Reihenfolge du am besten lernst. Blättere jederzeit hierher zurück.
Der Band in einem Bild
Drei Schichten bauen aufeinander auf — Wissen → Übung → Klausur:
- Wissen. 166 Einheiten erklären jeden Baustein von null, verteilt auf sechzehn Felder. 134 davon enden in einem Quick-Check.
- Übung. 268 Mikrofälle zu 89 Themen, jedes Thema in der Regel mit Grundfall, Variante und Grenz- oder Streitfall. Dazu 89 Fälle der Jura Eule und 636 Karteikarten.
- Klausur. Zehn vollständige Examensklausuren mit Musterlösung und Korrekturhinweisen, je fünf Stunden.
Dazu kommen die beiden Erstexamens-Module: die Prüfschemata (74 Stück) als Prüfungsreihenfolgen zum Aufschlagen und der Definitionstrainer (95 Begriffe) für den Wortlaut. Ein Schema ist kein Stoff. Es ist der Aufbau, und den brauchst du erst, wenn du weißt, was hineingehört.
Die Besonderheit dieses Fachs: Es hat zwei Gesetze, die dieselben Nummern führen, und eines davon ist seit 2024 umnummeriert. Der Handgriff vor dem ersten Obersatz ist deshalb die Frage, wer Rechtsträger ist und nach welchem Gesetz er sich beurteilt. Hinter jede Vorschrift gehört ihr Gesetz.
So arbeitest du damit
Innerhalb eines Feldes gilt immer dieselbe Reihenfolge. Zuerst liest du das Wissen ganz durch und beantwortest die Quick-Checks. Daneben legst du die Schemata und schreibst die Prüfungsreihenfolge einmal von Hand ab, die Weichen zuerst. Dann folgen die Mikrofälle, die Stufen eines Themas hintereinander, und die Definitionen des Feldes, frei geschrieben. Die Jura Eule nimmst du für die zwanzig Minuten, in denen kein Schreibtisch frei ist. Die Karteikarten laufen ab dem ersten Feld täglich mit.
Die Klausuren kommen nicht am Ende. Schreib die erste, sobald Feld 0, 1 und 5 durch sind, danach in regelmäßigem Abstand eine weitere.
Welches Modul wofür da ist, steht in der Einführung davor.
Vertiefung
Der empfohlene Lernpfad
Ein Wegweiser zum Zurückblättern und kein Pensum, das du jetzt verstehen musst. Die Tagesangaben sind aus dem Umfang gerechnet: rund zwanzig Lerntage, verteilt nach dem Anteil, den ein Feld am Lehrtext des Fachs hat. Die Schritte folgen der Nummernfolge der Felder. Bei knapper Zeit ziehst du Schritt 9 vor, weil Feld 8 das größte Einzelfeld ist und jede Haftungsfrage des Gesellschaftsrechts an ihm hängt.
- Schritt 1 — Handwerk: MoPeG-Umnummerierung, Gliederung, Reihenfolgen, Zitierdisziplin (≈ 1½ Tage). Feld 0: die Haftung in § 126 HGB statt in der alten Nummer § 128 HGB, die Absatzlosigkeit von § 126 HGB und § 721 BGB, die doppelt besetzten Nummern § 31 HGB und § 31 BGB, § 15 HGB mit fünf Absätzen, die Verweisungskette § 716 BGB iVm § 105 HGB und die Reihenfolge: Rechtsform nach § 105 HGB und § 705 BGB vor der Haftungsnorm.
- Schritt 2 — Der Kaufmann und sein Handelsgeschäft (≈ 1–1½ Tage). Feld 1: der Kaufmann nach §§ 1, 2 und 3 HGB, die Eintragung nach § 5 HGB, die Handelsgesellschaft nach § 6 HGB, das Handelsgeschäft nach § 343 HGB mit der Vermutung des § 344 HGB und das einseitige Handelsgeschäft nach § 345 HGB.
- Schritt 3 — Publizität der Register (≈ 1½ Tage). Feld 2: die Publizität des Handelsregisters nach § 15 HGB, die Anmeldung nach §§ 106 und 107 HGB, das Gesellschaftsregister nach §§ 707, 707a und 707c BGB und die Nachhaftung nach § 137 HGB.
- Schritt 4 — Firma und Unternehmenskontinuität (≈ 1–1½ Tage). Feld 3: die Firmenbildung nach §§ 17, 18 und 19 HGB, die Unterscheidbarkeit nach § 30 HGB, die Fortführung nach §§ 21, 22 und 24 HGB, die Haftung bei Fortführung nach § 25 HGB mit der Begrenzung in § 26 HGB, die Erbenhaftung nach § 27 HGB, der Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns nach § 28 HGB und der Unterlassungsanspruch nach § 37 HGB.
- Schritt 5 — Prokura und Handlungsvollmacht (≈ 1½ Tage). Feld 4: die Erteilung der Prokura nach § 48 HGB, ihr Umfang nach § 49 HGB und ihre Unbeschränkbarkeit nach § 50 HGB, die Eintragung nach § 53 HGB, die Handlungsvollmacht nach § 54 HGB, der Ladenangestellte nach § 56 HGB, die Stellvertretung nach § 164 BGB und der Vertreter ohne Vertretungsmacht nach § 177 BGB.
- Schritt 6 — Die allgemeinen Vorschriften über Handelsgeschäfte (≈ 1½ Tage). Feld 5: die Handelsbräuche nach § 346 HGB, die Formfreiheit nach § 350 HGB neben den Formvorschriften der §§ 766 und 781 BGB, das Schweigen nach § 362 HGB, der gutgläubige Erwerb nach § 366 HGB neben §§ 932 und 935 BGB, die Zinsen nach §§ 352 und 353 HGB und das Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB.
- Schritt 7 — Der Handelskauf (≈ 1–1½ Tage). Feld 6: der Annahmeverzug nach § 373 HGB, der Fixhandelskauf nach § 376 HGB, die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB neben dem Sachmangel nach § 434 BGB, die Werklieferung nach § 381 HGB, die Grenzen des Gewährleistungsausschlusses nach §§ 307, 309 und 310 BGB, der Rücktritt nach § 323 BGB und der Rückgriff in der Lieferkette nach § 445a BGB.
- Schritt 8 — Entstehung, Rechtsform und Fehlerhaftigkeit der Personengesellschaft (≈ 1½ Tage). Feld 7: die Rechtsnatur der Gesellschaft nach § 705 BGB, ihre Entstehung im Verhältnis zu Dritten nach § 719 BGB, das Gesellschaftsvermögen nach § 713 BGB, die offene Handelsgesellschaft nach §§ 105 und 107 HGB, die Kommanditgesellschaft nach § 161 HGB, der Minderjährige mit §§ 107 und 181 BGB und mit der Haftungsbeschränkung des § 1629a BGB, die Anfechtung nach § 142 BGB und der Widerruf nach § 355 BGB.
- Schritt 9 — Die Haftungsverfassung der Personengesellschaft (≈ 1½–2 Tage). Feld 8: die akzessorische Haftung nach § 126 HGB und § 721 BGB, die Einwendungen nach § 128 HGB und § 721b BGB, der Eintretende nach § 127 HGB und § 721a BGB, die Nachhaftung nach § 137 HGB und § 728b BGB mit der Verjährung nach § 151 HGB, die Zurechnung nach § 31 BGB, die Deliktshaftung nach § 823 BGB und der Vergleich mit der Bürgschaft nach §§ 768 und 771 BGB.
- Schritt 10 — Vertretung, Prozess und Vollstreckung (≈ 1 Tag). Feld 9: die Vertretung der Gesellschaft nach § 124 HGB und § 720 BGB, die Zurückweisung mangels Vollmachtsurkunde nach § 174 BGB, die Parteifähigkeit nach § 50 ZPO und die Zwangsvollstreckung nach § 129 HGB.
- Schritt 11 — Das Innenverhältnis (≈ 1–1½ Tage). Feld 10: die Gestaltungsfreiheit nach § 108 HGB und § 708 BGB, die Geschäftsführungsbefugnis nach § 116 HGB und § 715 BGB, die Gesellschafterklage nach § 715b BGB, der Beschluss nach § 109 HGB mit seinen Mängeln nach § 110 HGB und der Ersatz von Aufwendungen nach § 716 BGB.
- Schritt 12 — Die Kommanditgesellschaft (≈ 1 Tag). Feld 11: der Begriff nach § 161 HGB, die Vertretung nach § 170 HGB, die Haftung des Kommanditisten nach §§ 171 und 172 HGB, die Herabsetzung der Haftsumme nach § 174 HGB, die Anmeldung nach § 175 HGB, die Haftung vor der Eintragung nach § 176 HGB und der Tod des Kommanditisten nach § 177 HGB.
- Schritt 13 — Tod eines Gesellschafters (≈ 1 Tag). Feld 12: die Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB, die Übertragung und der Übergang von Anteilen nach § 711 BGB, die Fortsetzung mit dem Erben nach § 131 HGB, das Ausscheiden nach § 130 HGB, die Abfindung nach § 728 BGB und der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB.
- Schritt 14 — Die GmbH (≈ 1–1½ Tage). Feld 13: die Errichtung nach §§ 1 und 2 GmbHG, das Stammkapital nach § 5 GmbHG, die Unternehmergesellschaft nach § 5a GmbHG, die Anmeldung nach § 7 GmbHG, der Rechtszustand vor der Eintragung mit der Handelndenhaftung nach § 11 GmbHG, die juristische Person nach § 13 GmbHG, die Vertretung nach § 35 GmbHG mit der Grenze des § 37 GmbHG und die Haftung der Geschäftsführer nach § 43 GmbHG.
- Schritt 15 — Der Verein (≈ 1 Tag). Feld 14: der nicht wirtschaftliche Verein nach § 21 BGB und der wirtschaftliche nach § 22 BGB, Vorstand und Vertretung nach § 26 BGB, die Haftung für Organe nach § 31 BGB, das Haftungsprivileg nach § 31a BGB, die Mitgliederversammlung nach § 32 BGB, die Satzungsänderung nach § 33 BGB und der Ausschluss vom Stimmrecht nach § 34 BGB.
- Schritt 16 — Die Partnerschaftsgesellschaft (≈ ½ Tag). Feld 15: der Begriff nach § 1 PartGG, die Wirksamkeit im Außenverhältnis nach § 7 PartGG und die Haftung nach § 8 PartGG im Vergleich mit § 721 BGB, § 721a BGB und § 721b BGB. Wer in einem Land schreibt, das sie nicht verlangt, nimmt sie zuletzt.
- Schritt 17 — Klausurphase. Zehn Klausuren unter Zeit, je fünf Stunden. Fang mit einer Klausur an, deren Felder du eben durchgearbeitet hast; dann liest du den Sachverhalt nicht zum ersten Mal auf einen Streit hin, den du noch nicht kennst. Zwischendurch hält die Jura Eule den Stoff wach.
Woran du merkst, dass es sitzt
Du nennst hinter jeder Vorschrift ihr Gesetz und schreibst keine Absatzziffer an eine Vorschrift ohne Absätze. Du bestimmst vor dem ersten Obersatz den Rechtsträger und das Gesetz, nach dem er sich beurteilt. Bei einem Streit, für den sich keine Mehrheit belegen lässt, stellst du beide Auffassungen am Normtext gegeneinander und entscheidest dich begründet. Und bei jeder Nummer, die du aus dem Gedächtnis zitierst, fragst du, ob sie vor 2024 etwas anderes getragen hat.