Skript

01 · Lernpfad & Architektur — von 0 zum prädikatsfähigen Allgemeinen Teil

Überblick

Zielgruppe: Studentin oder Student im Zivilrecht — von der Anfängerübung bis zum ersten Staatsexamen. Maßstab: die zehn Examensklausuren dieses Werks.

Keine Sorge — dieses erste Kapitel ist nur die Landkarte. Du musst hier noch nichts können. Es zeigt, wie das Werk gebaut ist und in welcher Reihenfolge du am besten lernst. Blättere jederzeit hierher zurück.

Das Werk in einem Bild

Drei Schichten bauen aufeinander auf — Wissen → Übung → Klausur:

  • Wissen
    169 Module erklären jeden Baustein von null — mit Einordnung, Norm, dem eigentlichen Klausurproblem, einem durchgearbeiteten Beispiel, dem typischen Fehler und einem Quick-Check.
  • Übung
    215 Mikrofälle in drei Stufen: Grundfall, Variante, Streitfall — 71 Themen, jedes in allen dreien. Dazu 71 Fälle der Jura Eule mit zusammen 384 Aussagen, die du eine nach der anderen als richtig oder falsch beurteilst.
  • Klausur
    Zehn vollständige Examensklausuren mit Musterlösung und Korrekturhinweisen, dazu der Klausurencoach, der alle zehn Station für Station führt — 522 Stationen, 34 bis 74 je Klausur.

Die Besonderheit dieses Werks: Es ist das erste für das erste Staatsexamen. Deshalb stehen hier zwei Module, die es in den Zweitexamens-Werken nicht gibt. 36 Schemata bringen jedes Prüfungsraster in drei Tiefen: Kurzraster für die Lösungsskizze, Arbeitsschema mit der Begründung, warum ein Punkt dort steht und nicht woanders, und ausformulierte Sätze für Obersatz, Überleitung und Ergebnis. 105 Definitionen bringen den verbindlichen Wortlaut und die tragenden Wörter, also die, auf die der Korrektor achtet.

Und der Weg beginnt weiter vorn als in den übrigen Werken: Vor dem ersten Feld stehen zwei Blöcke, die keinen Stoff lehren, sondern das Handwerk davor — sieben Einheiten zum Lesen eines Gesetzes und acht zur Klausurdidaktik.

Vertiefung

Der empfohlene Lernpfad

Es ist ein Wegweiser zum Zurückblättern und kein Pensum, das du jetzt verstehen musst. Die Tagesangaben sind gerechnet und nicht geschätzt: 543 Einheiten — 328 Modulschritte und 215 Mikrofälle — bei vierzig Einheiten an einem Lerntag ergeben rund vierzehn Lerntage. Vierzig ist die Zahl, mit der auch dein Lernplan rechnet, solange bei dir noch nichts gemessen ist. Verteilt sind die Tage nach dem Anteil, den ein Block am Lehrtext hat; die Karteikarten sind nicht mitgerechnet, die laufen über Heute dran nebenher.

  • Schritt 0 — Der Einstieg (≈ ¾ Tag)
    Einstieg ins Jurastudium: was in einer Norm steht, wie eine Fundstelle aus Absatz, Satz und Nummer gebaut ist, die Legaldefinition, das Klammerprinzip, Trennung und Abstraktion, die Signalwörter des Gesetzes. Wer aus dem ersten Semester kommt, fängt hier an; wer das sicher hat, blättert weiter. Zu diesem Block und zum nächsten gibt es keine Mikrofälle — es ist Handwerk, kein Stoff.
  • Schritt 1 — Das Klausurhandwerk (≈ 1 Tag)
    Klausurdidaktik und Methodik: die erste halbe Stunde gehört dem Sachverhalt, der Bearbeitervermerk ist eine Sperre, Zeit nach Prozenten statt nach Gefühl, behaupten oder subsumieren, Fristen werden gerechnet und nicht geschätzt, einen Streit entscheiden statt referieren, das Hilfsgutachten.
  • Schritt 2 — Der Anspruchsaufbau (≈ ½ Tag)
    Feld 0: Wer will was von wem woraus, woran man eine Anspruchsgrundlage erkennt, die drei Stufen entstanden, nicht untergegangen, durchsetzbar, Einwendung gegen Einrede, die Reihenfolge der fünf Anspruchsarten, Gutachten- und Urteilsstil. Ohne dieses Feld hängt jedes weitere in der Luft.
  • Schritt 3 — Die Willenserklärung (≈ 1–1½ Tage)
    Feld 1: Handlungswille, Erklärungsbewusstsein und Geschäftswille, der Rechtsbindungswille und die Abgrenzung zur Gefälligkeit, Abgabe und Zugang nach § 130 I 1 BGB, Empfangsbote gegen Erklärungsbote, die Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont über §§ 133, 157 BGB. Die vier Prägepresse-Einheiten sind eine Fallstrecke: derselbe Sachverhalt, viermal weitergedreht.
  • Schritt 4 — Vertragsschluss (≈ 1½ Tage)
    Feld 2: Antrag und Annahme nach §§ 145 bis 157 BGB, invitatio ad offerendum, die Annahmefristen, die Annahme unter Änderungen als neuer Antrag nach § 150 II BGB, offener und versteckter Dissens, der Verzicht auf den Zugang nach § 151 S. 1 BGB, kaufmännisches Bestätigungsschreiben, Vertragsschluss im Online-Shop.
  • Schritt 5 — AGB-Recht (≈ 1 Tag)
    Feld 3: die fünf Merkmale des § 305 I BGB, die drei Voraussetzungen der Einbeziehung, überraschende Klauseln nach § 305c I BGB, kollidierende AGB beider Seiten, was nach § 307 III 1 BGB überhaupt kontrollfähig ist, die geltungserhaltende Reduktion.
  • Schritt 6 — Anfechtung wegen Willensmängeln (≈ 1½ Tage)
    Feld 4: Grund, Erklärung, Gegner, Frist und Rechtsfolge, Inhalts-, Erklärungs- und Übermittlungsirrtum, der Kalkulationsirrtum, die verkehrswesentliche Eigenschaft und die Sperre des Kaufrechts, arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung, die Fristen der §§ 121 I 1, 124 I BGB, der Vertrauensschaden nach § 122 I BGB.
  • Schritt 7 — Geschäftsfähigkeit und Minderjährigenschutz (≈ 1 Tag)
    Feld 5: die drei Stufen der Geschäftsfähigkeit, der lediglich rechtliche Vorteil, Verpflichtung und Verfügung einzeln geprüft, schwebende Unwirksamkeit und Genehmigung, der Taschengeldparagraf, Erwerbsgeschäft und Arbeitsverhältnis. Die Kamera-Fallstrecke rechnet die Zwei-Wochen-Frist des § 108 II 2 BGB Schritt für Schritt nach.
  • Schritt 8 — Stellvertretung und Rechtsscheinhaftung (≈ 2–2½ Tage, der Schwerpunkt)
    Feld 6: die drei Voraussetzungen des § 164 I 1 BGB, Vertreter gegen Bote, Handeln unter fremdem Namen, Innen- und Außenvollmacht, die Rechtsscheinvorschriften der §§ 170 bis 173 BGB, Duldungs- und Anscheinsvollmacht, das Verbot des Insichgeschäfts nach § 181 BGB, der Missbrauch der Vertretungsmacht, der Vertreter ohne Vertretungsmacht nach §§ 177 bis 179 BGB, die Wissenszurechnung nach § 166 BGB. Das größte Feld des Werks nach jeder Zählung: 26 Module, 42 Mikrofälle, 14 Eule-Fälle und dreizehn der 47 Examenstreffer-Siegel.
  • Schritt 9 bis 11 — Wenn der Vertrag trotzdem nicht trägt (≈ 3 Tage)
    Feld 7: die vier Formstufen und die Folge des Formmangels, die vereinbarte Form, die Heilungsvorschriften, Umdeutung und Bestätigung, der Gesetzesverstoß nach § 134 BGB, Wucher und wucherähnliches Geschäft nach § 138 BGB, die Bürgschaft naher Angehöriger. Feld 8: Verbraucher und Unternehmer nach §§ 13, 14 BGB, das Prüfungsraster des Widerrufs, Fristen und Rückabwicklung, verbundene Verträge und Einwendungsdurchgriff. Feld 9: das vorvertragliche Schuldverhältnis nach § 311 II BGB, das Raster der culpa in contrahendo, der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte.
  • Schritt 12 — Randthemen (≈ 1 Tag)
    Feld 10: die Verjährung mit Beginn, Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn, dazu eine nachgerechnete Frist; Gefälligkeit und Rechtsbindungswille; die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 705 ff. BGB.
  • Schritt 13 — Klausurphase
    Erst der Klausurencoach — 34 bis 74 Stationen je Klausur —, dann die zehn Klausuren unter Zeit. Zwischendurch die Jura Eule zum Wachhalten. Schemata und Definitionen laufen ab jetzt täglich mit: Ein Wortlaut sitzt nur durch Wiederholung.

Woran du merkst, dass es sitzt

Du beginnst jede Prüfung mit der Frage, wer was von wem woraus will, und gehst die drei Stufen der Reihe nach durch, ohne das Raster daneben zu legen. Du liest eine Erklärung vom Empfänger her und nicht vom Erklärenden. Und bei der Stellvertretung fragst du zuerst, ob überhaupt erkennbar in fremdem Namen gehandelt wurde — die Vollmacht kommt danach.