Skript

Einführung — So arbeitest du mit ALEX – Tutor

Überblick

Das Arbeitsrecht lebt von Generalklauseln. „Sozial ungerechtfertigt“ in § 1 II 1 KSchG, „wichtiger Grund“ in § 626 I BGB, „billiges Ermessen“ in § 106 S. 1 GewO, „dringende betriebliche Erfordernisse“ in § 1 II 1 KSchG und das „ausreichend“ in § 1 III 1 KSchG tragen die häufigsten Klausuren des Gebiets, und keine dieser Wendungen nennt ein Merkmal, das sich abhaken ließe. Sie geben einen Maßstab und keine Gliederung. Die Gliederung kommt aus dem Prüfungsschema, und deshalb stehen die Schemata in diesem Fach vor dem ersten Obersatz.

Dazu kommt die Rangordnung der Rechtsquellen. Jede Inhaltsfrage des Arbeitsverhältnisses wird durch sechs Stufen geführt: Gesetz, Tarifvertrag (§ 4 I TVG), Betriebsvereinbarung (§ 77 IV BetrVG), Arbeitsvertrag, betriebliche Übung und Weisung (§ 106 S. 1 GewO). Jede Stufe hat ihre eigene Kontrolle: die Tarifgeltung nach §§ 3, 4 TVG, die Regelungssperre des § 77 III BetrVG, die Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB mit der Arbeitsrechtsklausel des § 310 IV 2 BGB, der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz und zuletzt die Ausübungskontrolle nach § 106 S. 1 GewO iVm § 315 BGB. Das Günstigkeitsprinzip des § 4 III TVG durchbricht die Ordnung nur nach unten. Vor dem ersten Obersatz klärst du deshalb, auf welcher Stufe die streitige Regelung liegt; erst danach steht fest, welcher Maßstab für sie gilt.

Rechtsstand und vier Stellen, an denen Lernmaterial falsch liegt

Rechtsstand ist der 18. September 2026. Die Normtexte sind am 19. September 2026 an der amtlichen Ausgabe nachgeprüft. Feld 0 führt die folgenden vier Stellen vollständig aus; hier stehen sie im Überblick.

  • Absatzlose Vorschriften tragen keine römische Ziffer. Von 412 Vorschriften, die für den Band erhoben wurden, sind 121 absatzlos. Dazu gehören die Normen, mit denen eine Arbeitsrechtsklausur beginnt. Richtig sind § 615 S. 1 BGB für den Annahmeverzugslohn, § 615 S. 2 BGB für die Anrechnung, § 615 S. 3 BGB für das Betriebsrisiko, § 4 S. 1 KSchG für die Klagefrist und § 106 S. 1 GewO für das Weisungsrecht. Besteht eine Vorschrift aus einem einzigen Satz, wie § 623 BGB, § 619a BGB, § 612a BGB, § 7 KSchG, § 22 AGG und § 168 SGB IX, entfällt auch die Satzangabe. In § 111 S. 3 BetrVG und § 11 S. 1 KSchG hängt der Nummernkatalog an einem Satz; dort gehört die Satzangabe zur Fundstelle, und „§ 111 Nr. 1 BetrVG“ gibt es nicht.
  • Hinter jeder Vorschrift steht ihr Gesetzeskürzel, auch hinter BGB-Vorschriften. Das Gebiet schöpft aus 32 Rechtsquellen, die in einer Klausur nebeneinander laufen. § 1 ist der Kündigungsschutz im KSchG, die Errichtung des Betriebsrats im BetrVG, der Mindestlohn im MiLoG, das Ziel des Gesetzes im AGG, der Urlaubsanspruch im BUrlG und die Erlaubnispflicht im AÜG; § 8 ist im KSchG die Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen, im TzBfG die Verringerung der Arbeitszeit, im AGG die beruflichen Anforderungen und im SGB VII der Arbeitsunfall. Die Zeile „§§ ohne Bezeichnung sind solche des BGB“ gibt es in diesem Fach nicht.
  • Die Fristenkette der Kündigungsschutzklage hat eine feste Reihenfolge. Nach § 4 S. 1 KSchG sind es drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung, bei behördlicher Zustimmung ab deren Bekanntgabe (§ 4 S. 4 KSchG). § 5 KSchG lässt die Klage nachträglich zu, der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses zu stellen. § 6 KSchG verlängert die Anrufungsfrist für weitere Unwirksamkeitsgründe bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz. § 7 KSchG lässt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam gelten, wenn keine dieser Stationen greift. § 167 ZPO verlegt die Wirkung der Zustellung auf den Eingang der Klage und entscheidet oft allein über die Wahrung der Frist. Die Kette gehört in die Begründetheit; § 7 KSchG fingiert die Wirksamkeit der Kündigung und macht die Klage nicht unzulässig.
  • Vier Nummern gibt es noch, und sie tragen heute etwas anderes. Eine solche Fundstelle fällt nicht auf, weil man nachschlägt und einen Text findet.
im Umlaufheute richtigwas die alte Nummer heute trägt
§ 32 BDSG§ 26 BDSGInformationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten
§ 85 SGB IX§ 168 SGB IXKlagerecht der Verbände
§ 95 SGB IX§ 178 SGB IXSicherstellungsauftrag der Träger der Eingliederungshilfe
§ 9 MuSchG§ 17 MuSchGGestaltung der Arbeitsbedingungen bei unverantwortbarer Gefährdung

Umgestellt wird einzeln nach dem Inhalt. Für den Beschäftigtendatenschutz lautet die Kette Art. 88 I DSGVO, § 26 BDSG, § 87 I Nr. 6 BetrVG.

Seit dem 1. Januar 2024 ist keine Vorschrift des KSchG, des TzBfG und des BUrlG geändert worden; Klagefrist, Wirksamkeitsfiktion, Sozialauswahl und Anrechnung stehen im alten Wortlaut. Die Formfrage jeder Kündigungsklausur steht 2026 wie 2018: § 623 BGB verlangt Schriftform und schließt die elektronische Form aus. Geändert hat sich die Umgebung. Seit dem 1. Januar 2025 darf das Zeugnis nach § 109 III GewO und § 630 S. 3 BGB mit Einwilligung des Arbeitnehmers in elektronischer Form erteilt werden, und der Nachweis nach § 2 NachwG darf in Textform erfolgen. § 126 BGB hat seit dem 29. Dezember 2025 fünf Absätze. Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro; § 1 II MiLoG nennt weiterhin 12 Euro, den Betrag aus dem Gesetz. § 622 II 2 BGB ist seit 2019 gestrichen. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2023/970 über Entgelttransparenz ist am 7. Juni 2026 abgelaufen, das EntgTranspG ist nicht angepasst; der Band behandelt die Entgeltgleichheit im Diskriminierungsfeld und weist auf die offene Umsetzung hin.

Dreizehn Felder

Feld 0 ist das Handwerk, die Felder 1 bis 12 sind der Stoff:

  • Feld 0: Handwerk, Gliederungsfallen, Zitierweise, Klageaufbau, Fristen, Rechtsweg (12 Einheiten)
  • Feld 1: Begründung des Arbeitsverhältnisses (12 Einheiten)
  • Feld 2: Inhalt und Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses (15 Einheiten)
  • Feld 3: Vergütung und Lohn ohne Arbeitsleistung (14 Einheiten)
  • Feld 4: Haftung im Arbeitsverhältnis (11 Einheiten)
  • Feld 5: Die Kündigungserklärung und die Unwirksamkeitsgründe außerhalb des KSchG (14 Einheiten)
  • Feld 6: Der allgemeine Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes (16 Einheiten)
  • Feld 7: Außerordentliche Kündigung, Verdachtskündigung, Aufhebungsvertrag (13 Einheiten)
  • Feld 8: Betriebsübergang (10 Einheiten)
  • Feld 9: Befristung und Teilzeit (10 Einheiten)
  • Feld 10: Urlaubsrecht (8 Einheiten)
  • Feld 11: Diskriminierungsschutz, Mutterschutz und Sonderkündigungsschutz (14 Einheiten)
  • Feld 12: Kollektive Regelungen im Arbeitsverhältnis (9 Einheiten)

Feld 0 lehrt kein Institut. Es enthält die Bedingungen, unter denen die zwölf Sachfelder richtig geschrieben werden können: die Gliederung der Vorschriften, die Zitierweise, den Aufbau der Kündigungsschutzklage mit ihren acht Stationen, die Doppelrelevanz einer Tatsache beim Rechtsweg und beim Statusfall sowie die Fristen. Lies es an einem Stück, bevor du ein anderes Feld beginnst. Danach folgst du der Nummernfolge.

Womit du hier arbeitest

Der Band hat sieben Teile, und jeder greift denselben Stoff anders an.

Wissen sind 158 Wissenseinheiten. 132 davon enden in einem Quick-Check, die übrigen 26 sind der Einstieg und die Schlussseite der dreizehn Felder. Die Einheiten erklären, sie fragen nicht ab.

Schemata sind 57 Prüfungsreihenfolgen, knapp genug zum Auswendiglernen. 154 Weichen sind mit ⤷ gekennzeichnet, und jede trägt einen Nachsatz „Durchwirkung“, der den gewählten Ast in den weiteren Aufbau verfolgt. Schlag das Schema neben dem Lehrtext auf und schreib die Prüfungsreihenfolge einmal von Hand ab, die Weichen zuerst.

Definitionen sind 103 Karten in zwei Stufen: frei schreiben, anwenden. 68 geben den Gesetzeswortlaut zeichengenau wieder, 25 sind ständige Rechtsprechung, 8 Rechtssatz, 2 am Gesetz gebildet; die Herkunft steht jeweils dabei. Weicht eine Definition anderswo ab, gilt die hiesige. Was du nicht frei schreiben kannst, hast du noch nicht gelernt.

Mikrofälle gibt es 239 Stück insgesamt, verteilt auf 79 Themen. Ein Thema besteht aus Grundfall, Variante und Grenz- oder Streitfall; in zwei Themen kommt eine zweite Variante hinzu. Am Schluss steht der häufigste Fehler mit einem Klausurtipp. Die drei Stufen eines Themas arbeitest du hintereinander durch.

Jura Eule hat 79 Fälle mit 408 Schritten, einen Fall zu jedem Mikrofall-Thema. Zu jedem Schritt entscheidest du, ob die Aussage stimmt; in 243 der 408 Schritte stimmt sie. Weil die Frage schon gestellt ist, ersetzt die Eule keine Klausur. Sie ist für die zwanzig Minuten da, in denen kein Schreibtisch frei ist.

Karteikarten sind 626 Frage-Antwort-Paare zu den dreizehn Feldern: Norm und Inhalt, Definition, Frist und Zahl, Streit mit seinem tragenden Argument, Falle mit Richtigstellung, Aufbau und Abgrenzung. Gemessen wird, ob eine Vorschrift abrufbar ist, und nicht, ob du sie im Sachverhalt findest.

Klausuren sind zehn Examensklausuren, jede fünf Stunden, mit Musterlösung und Korrekturhinweisen. K1 behandelt den Arbeitnehmerbegriff und den Rechtsweg, K2 die Kontrolle des Formulararbeitsvertrags, K3 Lohn ohne Arbeit und den innerbetrieblichen Schadensausgleich, K4 den Vollaufbau der Kündigungsschutzklage, K5 Verdachtskündigung und Aufhebungsvertrag, K6 den Vorrang der Weisung vor der Änderungskündigung, K7 den Betriebsteilübergang mit Widerspruch, K8 die Befristungskontrolle, K9 den Urlaub nach langer Krankheit und K10 die Benachteiligung bei der Einstellung. Jede führt ein zivilrechtliches Nebengebiet mit, weil das Arbeitsrecht im Examen selten allein vorkommt. Feld 0 hat keine eigene Klausur und trägt trotzdem alle zehn: In jeder Fehlerliste stehen die Absatzangabe bei einer absatzlosen Vorschrift und das fehlende Gesetzeskürzel. Schreib die erste Klausur, sobald Feld 0 bis 2 stehen, mit dem Gesetzestext und ohne Blick in die Lösung, danach etwa alle vierzehn Tage eine. Wer weniger Zeit hat, nimmt K1, K3, K4 und K10.

Die Musterlösung steht durchgehend im Gutachtenstil und führt kein Aktenzeichen; in der Klausur liegt nichts auf dem Tisch als das Gesetz. Der Apparat steht in den Korrekturhinweisen: Punkteverteilung nach Prüfungspunkten, Erwartungshorizont, typische Fehler und ein Bewertungsraster. Lies sie neben deiner eigenen Bearbeitung.

Examenstreffer sind 36 Kästen aus 35 belegten Protokollzeilen von 15 Ländern, Oktober 2010 bis Dezember 2025. Ein Kasten hält fest, wo ein Problem gelaufen ist, und sagt nichts voraus. An 109 Mikrofällen steht ein Siegel mit den Terminen. Die Felder 10 und 12 tragen keinen Kasten. Das ist eine Aussage über die ausgewerteten Protokolle und keine über die Prüfungswahrscheinlichkeit.

Was dieses Werk nicht kann

Das Arbeitskampfrecht ist als Übersicht geführt, und vom arbeitsgerichtlichen Verfahren bleiben die Rechtswegfrage und § 46 II 1 ArbGG als Verweisung in die ZPO.

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gibt es nicht. § 16 II ArbZG erfasst nur die über § 3 S. 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit, und die weitergehende Pflicht folgt allein aus der unionsrechtskonformen Auslegung des § 3 II Nr. 1 ArbSchG.

Wenn du dich lieber führen lassen willst: Alex Coaching

Oben im Menü steht Alex Coaching. Dort führt ALEX dich Feld für Feld, Lektion für Lektion durch den Stoff. Erklärung, Aufgabe und Fall greifen ineinander: Du liest, beantwortest Aufgaben und beurteilst einen Sachverhalt; was du nicht brauchst, überspringst du. Wenn eine Antwort noch nicht sitzt, sagt ALEX dir, woran es liegt, und du versuchst es noch einmal, ohne dass es dich etwas kostet.

Es ist derselbe Lehrstoff wie hier, nur anders serviert.

Wenn du selbst zusammenstellen willst

Der Stoff dieses Bandes liegt unter Trainieren: Wissens-Module, Mikrofälle, Jura Eule und die Examensklausuren. Richte einmal den Lernplan ein, mit Termin, Umfang und Rechtsgebieten. Danach steht unter Heute dran, was heute ansteht: fällige Wiederholungen und neuer Stoff in einer Liste, ohne dass du wählen musst. Das ist die Frage, an der die meisten Lerntage verloren gehen.

Was es außerdem gibt

Der Klausurencoach führt dieselben zehn Klausuren Station für Station: Du schreibst eine Station, bekommst eine Rückmeldung dazu und siehst danach, wie dieser Abschnitt in der Musterlösung aussieht. In der Klausurkorrektur reichst du eine eigene Arbeit ein: Ein Prädikatsjurist mit über 13 Punkten im Staatsexamen liest sie und antwortet in null bis drei Tagen, die KI-Fassung kommt sofort. Deine eigenen Karten und Notizen liegen in der Kartei und laufen im selben Rhythmus mit. In der Arena trittst du auf demselben Bestand gegen einen anderen an, nur unter Zeit und mit einem Gegenüber. Der Tutor beantwortet Fragen und nennt darunter, worauf er sich stützt; findet er nichts, sagt er das. Und unter Aktuelle Rspr steht die examensrelevanteste Entscheidung der Woche, knapp erklärt und mit dem Satz, wo sie abgeprüft wird.