Eine Freiheitsstrafe von vier Monaten ist verbüßt; für die neue, vorher begangene Tat wären an sich zehn Monate Freiheitsstrafe schuldangemessen, eine hypotheti

Du hast deinen freien Inhalt bereits geöffnet. Melde dich an, um weiterzulernen.

Anmelden und weiterlernen

Zur Übersicht