Die Polizei übermittelt Erkenntnisse aus einer Telekommunikationsüberwachung an eine andere Stelle. Was ordnet § 101 StPO für diese Daten und für die Unterlagen

Du hast deinen freien Inhalt bereits geöffnet. Melde dich an, um weiterzulernen.

Anmelden und weiterlernen

Zur Übersicht