Der Wortlaut
Vermittlung ist das bewusste, finale Einwirken auf die Willensentschließung der Gegenseite, um sie zum Abschluss des Hauptvertrags zu bewegen. Sie verlangt mehr als das Zusammenführen: eine Verhandlungstätigkeit, die den Abschluss fördert (st. Rspr. des BGH). Auch hier trägt den Lohn nur der Erfolg, und „infolge“ verlangt Mitursächlichkeit; Zeitablauf und ein geänderter Preis lösen den Zusammenhang für sich nicht.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- bewusste, finale Einwirken auf die Willensentschließung der Gegenseite
- Verhandlungstätigkeit
- „infolge“
- Mitursächlichkeit
- Zeitablauf und ein geänderter Preis
- nicht